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OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 85/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.01.1998 - 31 O 18/98
- LG Köln, 31.03.1998 - 31 O 18/98
- OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 85/98
Papierfundstellen
- MMR 1999, 170
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 85/98
Denn auch wenn der Bundesgerichtshof in der sogenannten "Wäschestärkemittel"-Entscheidung (BGH GRUR 1963, 371/375) ausgeführt hat, daß nach Lage des Falls eine Irreführung dann ausscheiden kann, wenn ein Umstand betroffen ist, dessen Vorhandensein der Abnehmer bei verkehrsüblicher Verwendung der Ware unschwer selbst prüfen kann und zu prüfen gewohnt ist, greift diese Argumentation im Streitfall nicht.
- LG Düsseldorf, 04.07.2007 - 12 O 156/07
"Ist doch selbstverständlich..." - Zur Wettbewerbswidrigkeit von Werbung …
So hat das Oberlandesgericht Köln in einem hinsichtlich des Punktes "Gebührenfreiheit" zu entscheidenden Fall (OLG Köln, Urteil v. 16.10.1998, Az.: 6 U 85/98) einer privaten Telefongesellschaft verboten, ihre Sprachtelekommunikationsdienstleistungen im Call by Call-Verfahren mit der Angabe "ohne Wechselgebühr" zu bewerben, weil auch kein anderer Anbieter eine sogenannte Wechselgebühr erhoben hat.