Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02   

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OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,3163)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.07.2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,3163)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,3163)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; UWG § 16 a.F.; ; MarkenG § 5; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 21; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; MarkenG § 21 Abs. 2; ; MarkenG § 21 Abs. 4; ; MarkenG § 153 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof PDF

    Kennzeichenbenutzung durch ausländischen Nutzer im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konflikt durch Nutzung von Unternehmenskennzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konflikt wegen Kennzeichenbenutzung durch einen ausländischen Nutzer; Schutz der Bezeichnung "INTEL"; Verwechslungsgefahr zwischen sich gegenüberstehenden Unternehmenskennzeichen; Branchennähe; Inlandschutz für einen im Inland wegen seiner Unternehmenskennzeichnung durch ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)
  • beck.de (Leitsatz)

    Kennzeichenbenutzung durch ausländischen Nutzer im Internet

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 7 O 134/00
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 279
  • MMR 2002, 814
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77

    Concordia

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
    (1) Schutz im Inland besteht für den ausländischen Rechtsinhaber aber nur unter den gleichen Voraussetzungen wie für inländische Inhaber, also - abgesehen von dem Fall der notorischen Bekanntheit (vgl. § 4 Nr. 3 MarkenG; Ingerl/Rohnke a.a.O., § 5 Rn. 34 a.E.) - durch Aufnahme der Benutzung eines unterscheidungskräftigen Geschäftszeichens im Inland, wenn eine Ingebrauchnahme vorliegt, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen lässt (BGH WP 1997, 1081, 1083 - GARONOR; BGHZ 75, 172, 176 = GRUR 1980, 114, 115 f - Concordia).

    Allerdings hat die Rechtsprechung bisher im Ausgangspunkt den Inlandschutz einer kennzeichnungskräftigen ausländischen Firma an den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland geknüpft (BGHZ 75, 172, 176 m.w.N.).

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
    Im übrigen würde Verwirkung selbst dann eintreten, wenn dem Verletzer bekannt gewesen wäre, dass er in ein fremdes Zeichenrecht eingreift (BGH GRUR 1989, 449, 453 - Maritim; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 21 Rn. 24).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89

    "Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
    Dabei muss das (territoriale) Schutzbedürfnis des Kennzeicheninhabers mit den Folgen eines Unterlassungsgebotes für den grenzüberschreitend tätigen ausländischen Unternehmer abgewogen werden (vgl. zum Kennzeichenschutz bei territorial beschränktem Geltungsbereich BGH GRUR 1991, 155 - Rialto).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
    Nach alledem liegt ein Handeln der Beklagten im inländischen geschäftlichen Verkehr zur Förderung ihres Geschäftszwecks vor, auch wenn dieser auf den Ausstellungsort in Mailand bezogen und auch nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht gerichtet ist (vgl. zum letzteren Gesichtspunkt BGH GRUR 1987, 438, 440 - Handtuchspender).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87

    "MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
    Ob Verwechslungsgefahr auch zwischen den Klagemarken und dem angegriffenen Zeichen der Beklagten bestand (und besteht), ist unter der Geltung des Warenzeichengesetzes weniger eindeutig zu beantworten (BGH GRUR 1989, 347, 348 - MICROTONIC).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    aa) Ein Teil der Instanzgerichte und der Literatur hält im Hinblick auf den Charakter des World-Wide-Web die bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte im Inland ohne weiteres für zuständigkeitsbegründend (vgl. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rn. 831; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 23; Bachmann, IPrax 1998, 179, 184; Coester-Waltjen, Festschrift für Schütze, 1999, S. 175, 184;Spindler, ZUM 1996, 533, 562; Schack MMR 2000, 135, 138 f.; zum Kennzeichenrecht: OLG Karlsruhe, MMR 2002, 814, 815; OLG Hamburg, MMR 2002, 822, 823; OLG Hamburg, IPrax 2004, 125, 126; zum Namensrecht: OLG München, MMR 2002, 166, 167; zum Persönlichkeitsrecht: KG AfP 2006, 258, 259).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - gleiches würde für Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gelten - aufgrund einer Kennzeichenverletzung im Internet erforderlich ist, daß sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet, ist umstritten (bejahend Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., Einl. Rdn. 216; v. Schultz, Markenrecht, Anh. zu § 5 Rdn. 21; Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 14 Rdn. 16; Ubber, Markenrecht im Internet, S. 210; Hoeren, NJW 1998, 2849, 2851; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: OLG Frankfurt CR 1999, 450; OLG Bremen CR 2000, 770, 771; LG Düsseldorf GRUR 1998, 159, 160; a.A. OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Einl. Rdn. 48; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 141 Rdn. 8; Bettinger/Thum, GRUR Int. 1999, 659, 669; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: KG NJW 1997, 3321; OLG München CR 2002, 449, 450).

    Erforderlich ist vielmehr, daß das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug (von der WIPO als "commercial effect" bezeichnet) aufweist (vgl. OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 816; Bettinger/Thum, GRUR Int. 1999, 659, 673 f.; für die Notwendigkeit einer Spürbarkeit des Eingriffs: Fezer aaO Einl. Rdn. 217; Kur, WRP 2000, 935, 937).

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08

    Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

    Ein Teil der deutschen Instanzgerichte und der deutschen Literatur hält im Hinblick auf den Charakter des World-Wide-Web eine bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte im Gerichtsstaat ohne weiteres für zuständigkeitsbegründend mit der Folge, dass sich regelmäßig eine Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat ergibt (vgl. Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl. Rn. 831; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 67. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 23; Bachmann, IPrax 1998, 179, 184; Schack MMR 2000, 135, 138 f.; zum Kennzeichenrecht: OLG Karlsruhe, MMR 2002, 814, 815; OLG Hamburg, MMR 2002, 822, 823; OLG Hamburg, IPrax 2004, 125, 126; zum Namensrecht: OLG München, MMR 2002, 166, 167; zum Persönlichkeitsrecht: KG AfP 2006, 258, 259).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 15 U 17/08

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für ausländische Presseartikel mit

    Würde man hier nämlich allein auf die bloße Abrufbarkeit der Internetinformation auf einem beliebigen inländischen Terminal abstellen (dies bejahend etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Juli 2002 - 6 U 9/02, MMR 2002, 814, 815; vergl hierzu auch das von den Kläger vorgelegte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Prütting vom Institut für Verfahrensrecht an der Uni Köln mit einer Darstellung des Meinungsstandes), müsste die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen im Internet fast immer bejaht werden.

    Daher werden an die Statutbestimmung angelehnte Kriterien zur Begrenzung der internationalen Zuständigkeit der inländischen Gerichte für erforderlich gehalten, die jedoch nicht wie im Rahmen der Kollisionsanknüpfung aus dem Territorialitätsprinzip folgen, sondern aus dem Interesse an der Vermeidung exorbitanter Gerichtsstände (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2004 - I ZR 163/02, GRUR 2005, 431, 432 "Hotel Maritime", der Bundesgerichtshof hat die Frage in dem Urteil zwar ausdrücklich offen gelassen, in einem obiter dictum jedoch ausgeführt, dass viel für eine Begrenzung einer ansonsten bestehenden Vielzahl von Gerichtsständen auf diejenigen spricht, in deren Zuständigkeitsbereich eine Interessenkollision tatsächlich eintreten kann; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 24/03, GRUR 2006, 513, 515 "Arzneimittelwerbung im Internet"; Mankowski, Urteilsanmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Juli 2002 - 6 U 9/02 in MMR 2002, 817, 817).

    Die Anknüpfung an den Ort der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit für die Annahme der internationalen Zuständigkeit gewährleistet einerseits einen realen Bezug zum Forumstaat, weil sie sicherstellt, dass die Entscheidungsgewalt einem Gericht mit einem Mindestbezug zu der klärenden Sachfrage zufällt und wahrt zum anderen die nötige Fairness gegenüber dem Beklagten, weil sie ein vorhersehbares und kalkulierbares Kriterium darstellt, anhand dessen der Beklagte sein Gerichtspflichtigkeitsrisiko durch sein eigenes Verhalten objektiv eingrenzen kann (Mankowski, Urteilsanmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Juli 2002 - 6 U 9/02 in MMR 2002, 817, 817).

  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Bei Internetdelikten wird zum Teil bereits die Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte als ohne Weiteres ausreichend angesehen, um bei allen deutschen Gerichten den Erfolgsort zu begründen (so etwa OLG Karlsruhe MMR 2002, S. 814 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 6 U 273/19

    Verletzungshandel im Inland bei Angebot eines nordirischen Online-Shops und

    Ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - gleiches würde für Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gelten - auf Grund einer Kennzeichenverletzung im Internet erforderlich ist, dass sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet, ist umstritten (bejahend Fezer, MarkenR, 3. Aufl., Einl. Rdnr. 216; v. Schultz, MarkenR, Anh. zu § 5 Rdnr. 21; Baumbach/Hefermehl/Köhler, § 14 Rdnr. 16; Ubber, MarkenR im Internet, S. 210; Hoeren, NJW 1998, 2849 [2851]; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: OLG Frankfurt a.M., CR 1999, 450 = NJW-CoR 1999, 302; OLG Bremen, CR 2000, 770 [771]; LG Düsseldorf, GRUR 1998, 159 [160]; a.A. OLG Karlsruhe, MMR 2002, 814 [815] - Intel; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Einl. Rdnr. 48; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 141 Rdnr. 8; Bettinger/Thum, GRUR Int 1999, 659 [669]; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: KG, NJW 1997, 3321; OLG München, GRUR-RR 2002, 109 = NJW 2002, 611 = CR 2002, 449 [450]).

    Erforderlich ist vielmehr, dass das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug ("commercial effect") aufweist (vgl. OLG Karlsruhe MMR 2002, 814).

  • OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06

    Zuordnungsverwirrung durch Bindestrich-Domain

    Die Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit wird auch nicht schon durch das bloße Angebotsmedium Internet geschaffen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 101 - derrick.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 101); für die Beurteilung der Branchennähe gelten im Online-Bereich keine Besonderheiten (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; OLG Düsseldorf MMR 2002, 827, 828 - exes; Ingerl/Rohnke aaO Rdn. 109).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 48/18
    Um eine solche grenzüberschreitenden Handlung als eine verletzende Benutzungshandlung im Inland anzusehen, bedarf es - anders als bei der Frage nach der internationalen Zuständigkeit - eines Inlandsbezugs (vgl. BGH GRUR 2012, 621, 624 - Oscar ; BGH GRUR Int 2005, 433, 434 - Hotel Maritime ; OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 816, 818; LG Hamburg, Az.: 308 O 161/13, BeckRS 2016, 12262; LG Hamburg, Az.: 327 O 258/13, BeckRS 2016, 124966).

    Erforderlich ist vielmehr, dass das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist (vgl. BGH GRUR 2012, 621, 624 - Oscar ; BGH GRUR Int 2005, 433, 434 - Hotel Maritime ; OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 816, 818; LG Hamburg, Az.: 308 O 161/13, BeckRS 2016, 12262; LG Hamburg, Az.: 327 O 258/13, BeckRS 2016, 124966).

  • LG Hamburg, 01.11.2018 - 327 O 140/13

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

    In seiner "Hotel Maritime" -Entscheidung hatte sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich - durch Bezugnahme auf die Verwendung des Begriffs "commercial effect" durch die WIPO und die diesbezüglichen Ausführungen des OLG Karlsruhe als Vorinstanz (MMR 2002, 814 ff. (816)) - an den Prinzipien der Joint Recommendation orientiert (vgl. BGH GRUR Int. 2005, 433 ff. (434) - HOTEL MARITIME ).
  • OLG Hamm, 31.07.2003 - 4 U 40/03

    Verletzung eines deutschen Kennzeichenrechts durch Werbung auf einer

    Bei der erforderlichen Abwägung der Interessen kommt es hier aber entscheidend darauf an, ob die Kennzeichenbenutzung über die Abrufbarkeit der Internetseiten in Deutschland hinaus einen nach Art und Intensität spürbaren Inlandsbezug aufweist (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 816 -Intel).
  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 327 O 183/16

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 327 O 184/16

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 193/03
  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 194/03
  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 195/03
  • LG Köln, 21.07.2011 - 81 O 45/11

    Unternehmen auf dem Gebiet der Hotelzimmervermittlung kann Unterlassung der

  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 192/03
  • BPatG, 23.03.2007 - 29 W (pat) 161/02
  • OLG München, 05.08.2010 - 6 U 5537/09

    Markenrechtsverletzung: Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsanspruch

  • OLG München, 24.06.2010 - 6 U 4609/09

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen prioritätsälterer Klagemarke

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - I-6 U 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3423
OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - I-6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,3423)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2002 - I-6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,3423)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - I-6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,3423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 249 ff
    Berücksichtigung von Gewinnen aus Wertpapiergeschäft auch bei verschiedenartigen Produkten zur Ermittlung des Schadensersatzes wegen Aufklärungspflichtverletzung der Bank ("Turbodyne")

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249 § 252
    Vorteilsausgleichung bei Anlageberatung; Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung von Aufklärungspflichtverletzungen einer Bank

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 1 O 180/01
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - I-6 U 9/02

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 471
  • WM 2003, 1263
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 138/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 6 U 9/02
    Dass ihm damit letztlich der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird, ändert daran nichts; die Schwierigkeiten des sogenannten Negativbeweises sind dadurch zu beheben, dass der anderen Partei nach Lage des Falles eine sekundäre Darlegungslast aufgebürdet wird und diejenige Partei, welche die Beweislast trägt, dann gegebenenfalls den Hauptbeweis durch den Nachweis der Unrichtigkeit der Gegendarstellung führen muss (eingehende Nachweise zur höchstrichterlichen Rechtsprechung im Urteil des Senats in: WM 1996, S. 1082/1086).
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 6 U 9/02
    Die gesteigerten Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Aufklärung von Kunden gewerblicher Vermittler von Termindirektgeschäften und Optionsgeschäften, aber auch von sogenannten "Penny Stocks" stellt, sind auf den Effektenhandel von Kreditinstituten, wie er hier in Rede steht, nicht übertragbar (BGH NJW 1998, S. 2675 f.).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Daraus ergaben sich über die Anlageentscheidung der Klägerin hinaus keine fortdauernden Überwachungs- und Beratungspflichten der Beklagten hinsichtlich der erworbenen Wertpapiere (vgl. OLG Karlsruhe WM 1992, 577; OLG Düsseldorf WM 1994, 1468, 1469; OLG Düsseldorf ZIP 2003, 471, 473; Balzer, in: Welter/Lang, Handbuch der Informationspflichten im Bankverkehr Rdn. 7.80; Horn, in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis Rdn. 7/1278).
  • BGH, 18.10.2018 - III ZR 497/16

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung hinsichtlich zweier

    Nach anderer Auffassung kommt eine Anrechnung in Betracht, wenn es um Anlageprodukte geht, bei denen gleichartige Aufklärungspflichtverletzungen betroffen sind, das heißt wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung über das Verlustgeschäft zugleich eine solche über das gewinnbringende Geschäft beinhaltet hätte (Allmendinger/Tilp, Börsentermin- und Differenzgeschäfte, Rn. 845; ähnlich: OLG Düsseldorf, ZIP 2003, 471, 472).
  • OLG München, 22.10.2012 - 19 U 672/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Darlegungs- und Beweislast für geänderte

    cc) Daher bedarf die Frage, ob auch ohne eine solche Vereinbarung die Voraussetzungen für eine Vorteilsausgleichung kraft Gesetzes vorlägen (bejahend OLG Düsseldorf, WM 2003, 1263, und OLG Köln, WM 2007, 1067), keiner Entscheidung, und muss zu dieser Frage schon deshalb die Revision nicht zugelassen werden.
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 31/12

    Beratungspflichtverletzung bei Swapgeschäften wegen einer unterlassenen

    Dies gilt unabhängig davon, ob man die von der Klägerin aus anderen Swapgeschäften erzielten Gewinne (bereits) auf der Ebene der zu ihrer alleinigen Darlegungslast stehenden Schadensberechnung mittels eines Gesamtvermögensvergleiches berücksichtigt (so die von der Kammer in dem - beiden Parteien bekannten - Urteil vom 11. Mai 2012 - 8 O 77/11, BeckRS 2012, 11801 unter A II 2 d aa und bb vertretene Auffassung sowie - zur Berechnung des einer Gesellschaft aus der Entscheidung ihres Vorstandes, Swapgeschäfte zu tätigen, entstandenen Schadens - OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. März 2011 - 5 U 29/06, BeckRS 2011, 06395), oder (erst) im Rahmen der nur auf entsprechenden Einwand der Beklagten vorzunehmenden und zu deren Darlegungslast stehenden Vorteilsanrechnung (so - für Swapgeschäfte - OLG München, Urteil vom 22. Oktober 2012 - 19 U 672/12, BeckRS 2012, 21797 [unter 2 f]; ebenso - zur Berechnung des einer Gesellschaft aus der Entscheidung ihres Vorstandes, Swapgeschäfte zu tätigen, entstandenen Schadens unter Aufhebung des eben genannten Urteils des OLG Frankfurt a.M. vom 22. März 2011 - BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - II ZR 90/11 [unter II 2 d] sowie - für Aktien- und Optionsgeschäfte - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 U 9/02, bei juris [unter 1]; zur Abgrenzung zwischen Gesamtvermögensvergleich und Vorteilsausgleichung sowie den zwischen beiden bestehenden Unterschieden vgl. Ganter, NJW 2012, 801).
  • OLG Köln, 18.10.2006 - 13 U 216/05

    Schadensfeststellung bei Verstoß gegen Anlagerichtlinien

    b) Der Senat teilt aber die soweit ersichtlich einhellig vertretene Meinung, dass die Berechnung eines Schadens aus Verstößen gegen Anlagerichtlinien bei der Vermögensverwaltung eine Saldierung jedenfalls der durch den Verstoß erzielten Gewinne und Verluste voraussetzt (Lang, a.a.O. § 25 Rn. 4; m.w.N.; Balzer, EWiR 1999, 249, 250; Schäfer/Müller, Haftung für fehlerhafte Wertpapierdienstleistungen, Rn. 63; ähnlich auch Schäfer, in: Assman/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, § 28 Rn. 55, der nur eine Saldierung von schuldhaft herbeigeführten Schäden mit Gewinnen aus pflichtgemäßen Geschäften ablehnt; ebenso für die Verletzung von Aufklärungspflichten OLG Düsseldorf, WM 2003, 1263, 1264).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 362/11

    Bank muss bei Swapgeschäften über einstrukturierten negativen Anfangswert

    Dies gilt unabhängig davon, ob man die von der Klägerin aus anderen Swapgeschäften erzielten Gewinne (bereits) auf der Ebene der zu ihrer alleinigen Darlegungslast stehenden Schadensberechnung mittels eines Gesamtvermögensvergleiches berücksichtigt (so die von der Kammer in dem - beiden Parteien bekannten - Urteil vom 11. Mai 2012 - 8 O 77/11, BeckRS 2012, 11801 unter A II 2 d aa und bb vertretene Auffassung sowie - zur Berechnung des einer Gesellschaft aus der Entscheidung ihres Vorstandes, Swapgeschäfte zu tätigen, entstandenen Schadens - OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. März 2011 - 5 U 29/06, BeckRS 2011, 06395), oder (erst) im Rahmen der nur auf entsprechenden Einwand der Beklagten vorzunehmenden und zu deren Darlegungslast stehenden Vorteilsanrechnung (so - für Swapgeschäfte - OLG München, Urteil vom 22. Oktober 2012 - 19 U 672/12, BeckRS 2012, 21797 [unter 2 f]; ebenso - zur Berechnung des einer Gesellschaft aus der Entscheidung ihres Vorstandes, Swapgeschäfte zu tätigen, entstandenen Schadens unter Aufhebung des eben genannten Urteils des OLG Frankfurt a.M. vom 22. März 2011 - BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - II ZR 90/11 [unter II 2 d] sowie - für Aktien- und Optionsgeschäfte - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 U 9/02, bei juris [unter 1]; zur Abgrenzung zwischen Gesamtvermögensvergleich und Vorteilsausgleichung sowie den zwischen beiden bestehenden Unterschieden vgl. Ganter, NJW 2012, 801).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 363/11

    Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem negativen Anfangswert bei

    Dies gilt unabhängig davon, ob man die von der Klägerin aus anderen Swapgeschäften erzielten Gewinne (bereits) auf der Ebene der zu ihrer alleinigen Darlegungslast stehenden Schadensberechnung mittels eines Gesamtvermögensvergleiches berücksichtigt (so die von der Kammer in dem - beiden Parteien bekannten - Urteil vom 11. Mai 2012 - 8 O 77/11, BeckRS 2012, 11801 unter A II 2 d aa und bb vertretene Auffassung sowie - zur Berechnung des einer Gesellschaft aus der Entscheidung ihres Vorstandes, Swapgeschäfte zu tätigen, entstandenen Schadens - OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. März 2011 - 5 U 29/06, BeckRS 2011, 06395), oder (erst) im Rahmen der nur auf entsprechenden Einwand der Beklagten vorzunehmenden und zu deren Darlegungslast stehenden Vorteilsanrechnung (so - für Swapgeschäfte - OLG München, Urteil vom 22. Oktober 2012 - 19 U 672/12, BeckRS 2012, 21797 [unter 2 f]; ebenso - zur Berechnung des einer Gesellschaft aus der Entscheidung ihres Vorstandes, Swapgeschäfte zu tätigen, entstandenen Schadens unter Aufhebung des eben genannten Urteils des OLG Frankfurt a.M. vom 22. März 2011 - BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - II ZR 90/11 [unter II 2 d] sowie - für Aktien- und Optionsgeschäfte - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 U 9/02, bei juris [unter 1]; zur Abgrenzung zwischen Gesamtvermögensvergleich und Vorteilsausgleichung sowie den zwischen beiden bestehenden Unterschieden vgl. Ganter, NJW 2012, 801).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Daraus ergaben sich über die Anlageentscheidung der Kläger hinaus keine fortdauernden Überwachungs- und Beratungspflichten der Beklagten (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, 852, Tz. 9 und vom 8. März 2005 - XI ZR 170/04, WM 2005, 929; OLG Karlsruhe WM 1992, 577; OLG Düsseldorf WM 1994, 1468, 1469; OLG Düsseldorf ZIP 2003, 471, 473; Horn in Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis Rn. 7/1278).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 375/11

    Schadenersatzbegehren des Kapitalanlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung der

    Dies gilt unabhängig davon, ob man die von der Klägerin aus anderen Swapgeschäften erzielten Gewinne (bereits) auf der Ebene der zu ihrer alleinigen Darlegungslast stehenden Schadensberechnung mittels eines Gesamtvermögensvergleiches berücksichtigt (so die von der Kammer in dem - beiden Parteien bekannten - Urteil vom 11. Mai 2012 - 8 O 77/11, BeckRS 2012, 11801 unter A II 2 d aa und bb vertretene Auffassung sowie - zur Berechnung des einer Gesellschaft aus der Entscheidung ihres Vorstandes, Swapgeschäfte zu tätigen, entstandenen Schadens - OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. März 2011 - 5 U 29/06, BeckRS 2011, 06395), oder (erst) im Rahmen der nur auf entsprechenden Einwand der Beklagten vorzunehmenden und zu deren Darlegungslast stehenden Vorteilsanrechnung (so - für Swapgeschäfte - OLG München, Urteil vom 22. Oktober 2012 - 19 U 672/12, BeckRS 2012, 21797 [unter 2 f]; ebenso - zur Berechnung des einer Gesellschaft aus der Entscheidung ihres Vorstandes, Swapgeschäfte zu tätigen, entstandenen Schadens unter Aufhebung des eben genannten Urteils des OLG Frankfurt a.M. vom 22. März 2011 - BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - II ZR 90/11 [unter II 2 d] sowie - für Aktien- und Optionsgeschäfte - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 U 9/02, bei juris [unter 1]; zur Abgrenzung zwischen Gesamtvermögensvergleich und Vorteilsausgleichung sowie den zwischen beiden bestehenden Unterschieden vgl. Ganter, NJW 2012, 801).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 43/12

    Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich eines negativen Anfangswerts eines

    Dies gilt unabhängig davon, ob man die von der Klägerin aus anderen Swapgeschäften erzielten Gewinne (bereits) auf der Ebene der zu ihrer alleinigen Darlegungslast stehenden Schadensberechnung mittels eines Gesamtvermögensvergleiches berücksichtigt (so die von der Kammer in dem - beiden Parteien bekannten - Urteil vom 11. Mai 2012 - 8 O 77/11, BeckRS 2012, 11801 unter A II 2 d aa und bb vertretene Auffassung sowie - zur Berechnung des einer Gesellschaft aus der Entscheidung ihres Vorstandes, Swapgeschäfte zu tätigen, entstandenen Schadens - OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. März 2011 - 5 U 29/06, BeckRS 2011, 06395), oder (erst) im Rahmen der nur auf entsprechenden Einwand der Beklagten vorzunehmenden und zu deren Darlegungslast stehenden Vorteilsanrechnung (so - für Swapgeschäfte - OLG München, Urteil vom 22. Oktober 2012 - 19 U 672/12, BeckRS 2012, 21797 [unter 2 f]; ebenso - zur Berechnung des einer Gesellschaft aus der Entscheidung ihres Vorstandes, Swapgeschäfte zu tätigen, entstandenen Schadens unter Aufhebung des eben genannten Urteils des OLG Frankfurt a.M. vom 22. März 2011 - BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - II ZR 90/11 [unter II 2 d] sowie - für Aktien- und Optionsgeschäfte - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 U 9/02, bei juris [unter 1]; zur Abgrenzung zwischen Gesamtvermögensvergleich und Vorteilsausgleichung sowie den zwischen beiden bestehenden Unterschieden vgl. Ganter, NJW 2012, 801).
  • OLG Celle, 26.01.2011 - 3 U 101/10

    Höhe des Anlageschadens bei Veräußerung der erworbenen Wertpapiere vor

  • OLG München, 14.07.2010 - 7 U 1542/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Zustandekommen eines Beratungsvertrages;

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 20/12

    Schadensersatz wegen Beratungsfehler bei Swapgeschäften; Verletzung der

  • LG Düsseldorf, 16.05.2014 - 8 O 37/12

    Umfang der Verpflichtung einer Bank zur kunden- und objektgerechten Beratung;

  • LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 301/12

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der

  • LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 442/11

    Beratungspflichtverletzung bei unterlassener Aufklärung über den negativen

  • KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04

    Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung

  • LG Düsseldorf, 04.04.2014 - 8 O 89/12

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Freistellung von der

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2012 - 14 U 92/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • OLG München, 05.12.2012 - 19 U 2682/12

    Haftung eines Vermögensverwalters für Halteentscheidungen zu Lehman-Zertifikaten

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 14 U 92/11

    Umfang der Aufklärungspflicht über Rückvergütungen der anlageberatenden Bank bei

  • LG Potsdam, 29.07.2009 - 8 O 427/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über eine mögliche

  • LG Gießen, 10.03.2014 - 2 O 361/13
  • LG Düsseldorf, 22.09.2004 - 10 O 252/03
  • LG Düsseldorf, 31.01.2007 - 5 O 256/05
  • LG Aachen, 04.04.2006 - 10 O 599/04
  • LG Hamburg, 23.03.2004 - 321 O 337/03
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5279
OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,5279)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.06.2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,5279)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,5279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags; Auflagen für die Zulassung nach Modellwechsel; Fehlen der zugesicherten Eigenschaft eines Neuwagens; Auslegung des Begriffs "Neuwagen" im Kaufvertragsformular; Bisher ungenutztes Lagerfahrzeug; Überschreiten der 18-Monatsfrist für ...

  • Judicialis

    BGB § 459 Abs. 1 S. 2 a.F.; ; ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 273 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26

  • rechtsportal.de

    PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs " Neuwagen", wenn der Käufer auf einen zwischen der Herstellung des PKW und dem Verkauf stattgefundenen Modellwechsel hingewiesen wurde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Neuwagen muss nicht unbedingt "fabrikneu" sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Neuwagen darf ausnahmsweise alt sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Neuwagen - fabrikneu?

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Neuwagen ist nicht fabrikneu!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    a) Auch wenn der Kaufvertrag unter Verwendung eines vorgefertigen Formulars über die Bestellung eines BMW-Neufahrzeuges erfolgte, ist gleichwohl wegen der Besonderheiten des Sachverhaltes die gefestigte Rechtsprechung über den Begriff der "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft (vgl. etwa BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127) nicht einschlägig.

    Der erkennende Senat schließt sich der insoweit herrschenden Meinung in der Rechtsprechung an, wonach ein Lagerfahrzeug auch nach 18 Monaten noch ein Neufahrzeug ist, solange das Fahrzeug keine wesentlichen Mängel aufweist (BGH NJW 1980, 1097; OLG Schleswig a.a.O.: 2 1/2 Jahre/ OLG Zweibrücken a.a.O.: 3 Jahre; OLG Naumburg a.a.O.: 2 Jahre; a.M. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 1213: 1 Jahr).

    Zum einen spielt das Baujahr bei der Bewertung eines PKW keine übergeordnete Rolle; vielmehr ist die Erstzulassung das entscheidende Kriterium beim Weiterverkauf als Gebrauchtwagen (so schon BGH NJW 1980, 1097).

  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    a) Auch wenn der Kaufvertrag unter Verwendung eines vorgefertigen Formulars über die Bestellung eines BMW-Neufahrzeuges erfolgte, ist gleichwohl wegen der Besonderheiten des Sachverhaltes die gefestigte Rechtsprechung über den Begriff der "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft (vgl. etwa BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127) nicht einschlägig.

    In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen die Verwendung des Begriffs "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nicht als Zusicherung der Eigenschaft als "fabrikneu" zu werten ist (vgl. BGH NJW 2000, 2018; NJW 1997, 1847; OLG Schleswig OLGR 1999, 412; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211; OLG Naumburg, Verk.Mitt. 1994, Nr. 40).

  • OLG Zweibrücken, 05.05.1998 - 5 U 28/97

    Alter eines Lagerfahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft - "fabrikneu"

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen die Verwendung des Begriffs "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nicht als Zusicherung der Eigenschaft als "fabrikneu" zu werten ist (vgl. BGH NJW 2000, 2018; NJW 1997, 1847; OLG Schleswig OLGR 1999, 412; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211; OLG Naumburg, Verk.Mitt. 1994, Nr. 40).
  • OLG Schleswig, 21.07.1999 - 9 U 101/98

    Auslegung der Begriffe "Neuwagen" und "fabrikneu"

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen die Verwendung des Begriffs "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nicht als Zusicherung der Eigenschaft als "fabrikneu" zu werten ist (vgl. BGH NJW 2000, 2018; NJW 1997, 1847; OLG Schleswig OLGR 1999, 412; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211; OLG Naumburg, Verk.Mitt. 1994, Nr. 40).
  • BGH, 26.03.1997 - VIII ZR 115/96

    Bezeichnung eines PKW als "Neufahrzeug"

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen die Verwendung des Begriffs "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles nicht als Zusicherung der Eigenschaft als "fabrikneu" zu werten ist (vgl. BGH NJW 2000, 2018; NJW 1997, 1847; OLG Schleswig OLGR 1999, 412; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211; OLG Naumburg, Verk.Mitt. 1994, Nr. 40).
  • OLG Frankfurt, 17.12.1997 - 23 U 42/97

    Inhalt und Reichweite des Begriffs "fabrikneu"

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02
    Der erkennende Senat schließt sich der insoweit herrschenden Meinung in der Rechtsprechung an, wonach ein Lagerfahrzeug auch nach 18 Monaten noch ein Neufahrzeug ist, solange das Fahrzeug keine wesentlichen Mängel aufweist (BGH NJW 1980, 1097; OLG Schleswig a.a.O.: 2 1/2 Jahre/ OLG Zweibrücken a.a.O.: 3 Jahre; OLG Naumburg a.a.O.: 2 Jahre; a.M. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 1213: 1 Jahr).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 6 U 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7690
OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,7690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.05.2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,7690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 6 U 9/02 (https://dejure.org/2002,7690)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • aufrecht.de

    Wettbewerbswidrige Ärztesoftware

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Programmgestaltung in Ärztesoftware; Ungewollte Auswahl eines Alternativ-Medikamentes als automatische Ersetzungsentscheidung des zunächst gewählten Medikamentes durch Anklicken eines Informationswunsches; Beseitigung der Wiederholungsgefahr für ...

  • Judicialis

    UWG § 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Programmgestaltung in Ärztesoftware

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 6 O 263/01
  • OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 6 U 9/02
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21801
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 9/02 (https://dejure.org/2003,21801)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.09.2003 - L 6 U 9/02 (https://dejure.org/2003,21801)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. September 2003 - L 6 U 9/02 (https://dejure.org/2003,21801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 548 RVO; § 581 Abs. 1 RVO
    Zahlung von Verletztenrente und Gewährung eines Gaswarngerätes; Beschäftigung als Meister im Fertigungsbereich für Waschmaschinen in einer Schweißerei; Opfer eines Verkehrsunfalls auf dem Heimweg von der Arbeit; Distorsion der Halswirbelsäule, Kiefergelenkskontusion, ...

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Verletztenrente und Gewährung eines Gaswarngerätes; Beschäftigung als Meister im Fertigungsbereich für Waschmaschinen in einer Schweißerei; Opfer eines Verkehrsunfalls auf dem Heimweg von der Arbeit; Distorsion der Halswirbelsäule, Kiefergelenkskontusion, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 5/9 SB 153/99

    Höhe des Grades der Behinderung (GdB); Wirbelsäulen-Leiden mit chronischem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 9/02
    Er wiederholt sein Vorbringen aus dem Klagverfahren und bezieht sich auf die Bescheinigungen des Dr. V. vom 24. September 1998 und der Frau Dr. I. vom 18. November 1998 sowie auf das im Gerichtsverfahren L 5/9 SB 153/99 eingeholte Gutachten des Dr. Y. vom 16. November 2001/10. September 2002.
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