Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 9/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 2 S 2 MarkenG
Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung "Snow-Koks" für ein Biermischgetränk und der Marke "Koks" für einen Energy-Drink - aufrecht.de
Zwischen "Snow-Koks" und "Koks" besteht keine Verwechselungsgefahr
- Judicialis
MarkenG § 14 II 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 S. 2
Zur Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Bezeichnungen "Snow-Koks" und "Koks" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen "Snow-Koks" (Biermarke) und "Koks" (Energy-Drinkmarke)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.12.2003 - 6 O 274/03
- OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 9/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99
BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 9/04
Entscheidend für eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne ist der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen, und zwar auch dann, wenn das geschützte Zeichen identisch in dem verletzenden enthalten ist (BGH WRP 2002, 534, 535 - BIG).Eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens besteht, wenn die sich gegenüberstehenden Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnen (BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG).