Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 12.08.2005 - 6 U 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14771
OLG Bamberg, 12.08.2005 - 6 U 9/05 (https://dejure.org/2005,14771)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.08.2005 - 6 U 9/05 (https://dejure.org/2005,14771)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. August 2005 - 6 U 9/05 (https://dejure.org/2005,14771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer nachrangigen Grundschuldgläubigerin auf Auskehrung des angeblichen Übererlöses aus einer Zwangsversteigerung; Einforderung eines Übererlöses mangels Besichtigung eines Gebäudes vor der Ersteigerung; Erhalt eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs bei Erweb ...

  • Judicialis

    ZVG § 74 a; ; ZVG § 114 a; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 74a § 114a; BGB § 812 Abs. 1 S. 1
    Beschränkung der Gläubigeransprüche durch die Befriedigungsfiktion des § 114a ZVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.1986 - IX ZR 26/86

    Rechtsfolgen des Erwerbs durch einen dinglich Berechtigten zu einem Preis unter

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2005 - 6 U 9/05
    Die Beklagte hat nämlich keinen Mehrerlös aus der Zwangsvollstreckung erzielt: § 114 a ZVG beschränkt die Befriedigungsfiktion zu 7/10 des Verkehrswertes des Grundstücks ausschließlich auf die persönliche Forderung des Grundschuldgläubigers gegenüber dem Grundstückseigentümer (so ausdrücklich BGHZ 99, 110 ff.; BGHZ 113, 169 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 217 ff.).
  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 118/90

    Auszahlungsanspruch aufgrund des Teilungsplans

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2005 - 6 U 9/05
    Die Beklagte hat nämlich keinen Mehrerlös aus der Zwangsvollstreckung erzielt: § 114 a ZVG beschränkt die Befriedigungsfiktion zu 7/10 des Verkehrswertes des Grundstücks ausschließlich auf die persönliche Forderung des Grundschuldgläubigers gegenüber dem Grundstückseigentümer (so ausdrücklich BGHZ 99, 110 ff.; BGHZ 113, 169 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 217 ff.).
  • OLG Naumburg, 18.02.1997 - 9 U 200/96

    Gelten Nebenpflichten der VOB/B auch für BGB-Werkvertrag?

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2005 - 6 U 9/05
    Die Beklagte hat nämlich keinen Mehrerlös aus der Zwangsvollstreckung erzielt: § 114 a ZVG beschränkt die Befriedigungsfiktion zu 7/10 des Verkehrswertes des Grundstücks ausschließlich auf die persönliche Forderung des Grundschuldgläubigers gegenüber dem Grundstückseigentümer (so ausdrücklich BGHZ 99, 110 ff.; BGHZ 113, 169 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 217 ff.).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - L 6 U 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71249
LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - L 6 U 9/05 (https://dejure.org/2009,71249)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.03.2009 - L 6 U 9/05 (https://dejure.org/2009,71249)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. März 2009 - L 6 U 9/05 (https://dejure.org/2009,71249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - L 6 U 9/05
    Maßgeblich ist für den Zusammenhang zwischen den beruflichen Belastungen und dem Gesundheitsschaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, bei der mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (BSG, Urt. v. 9.5.06 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urt. v. 9.5.06 - B 2 U 1/05 R - a.a.O.).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - L 6 U 9/05
    Sie verteidigt sinngemäß das Urteil des Sozialgerichts und hat auf Anforderung des Gerichts die Belastungsdosis nach den Angaben des Klägers auf der Grundlage des Urteils des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 2007 (B 2 U 4/06 R) neu ermittelt (Bl. 344 - 388 d. A.).

    Der Kläger hat im Zehnjahreszeitraum von 1981 bis 1991 nach den Expositionsermittlungen der Beklagten den Mindestgrenzwert (BSG, Urt. v. 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - Juris, Rdnr. 25) von 12, 5 MNh leicht überschritten (mit jedenfalls unter 15 MNh).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - L 6 U 9/05
    Die Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ist dabei über den auf die Feststellung einer (Unfall- oder Berufskrankheiten-) "Folge" gerichteten Wortlaut hinaus auch für die Feststellung des jeweiligen Versicherungsfalles selbst - hier der Berufskrankheit - statthaft (BSG, Urt. v. 7.9. 04 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - L 6 U 9/05
    Maßgeblich für die Einschätzung sind dabei nach herrschender medizinischer Auffassung die Konsensempfehlungen (vgl. auch BSG, Urt. v. 27.6.06 - B 2 U 13/05 R - Juris, Rdnr. 12, 14) einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus dem Jahre 2005 (hier zitiert nach Trauma und Berufskrankheit 2005, S. 211 ff.).
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