Weitere Entscheidung unten: SG Stendal, 26.09.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07   

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https://dejure.org/2007,4294
OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07 (https://dejure.org/2007,4294)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2007 - 6 U 9/07 (https://dejure.org/2007,4294)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2007 - 6 U 9/07 (https://dejure.org/2007,4294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 4 Nr. 9 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Produkt-Herstellers gegen einen Mitbewerber bzgl. des Vertriebs eines ähnlichen Produktes; Anforderungen an die wettbewerbliche Eigenart eines Produktes für einen Schutz vor Nachahmung durch Mitbewerber; Entfallen der ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 9 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9 lit. a
    "Bigfoot" - Schutz eines Holztisches gegen fast identische Nachahmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-online.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Der ergänzende Leistungsschutz im Wettbewerbsrecht - Schutz für Designer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 166
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme, desto geringere Anforderungen sind an die Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2004, 941 [942] - Metallbett; GRUR 2007, 339 [342] - Stufenleitern; GRUR 2007, 795 [797] - Handtaschen; GRUR 2007, 984 [985] = MD 2007, 1001 [1003] - Gartenliege).

    Auf eine diesbezügliche Absicht des Herstellers kommt es allerdings nicht an; es genügt, dass die Gestaltung des Erzeugnisses die Eignung besitzt, auf seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2007, 984 [985 f.] - Gartenliege m.w.N.).

    (4) Die wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses kann allerdings entfallen, wenn seine konkrete Ausgestaltung oder seine Merkmale auf Grund der Entwicklung der Verhältnisse auf dem Markt nicht mehr geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2007, 984 [986] - Gartenliege).

    Zudem würde dem Betroffenen jede Möglichkeit zur rechtlichen Gegenwehr genommen, wenn bei verschiedenen etwa gleichzeitig auf den Markt kommenden Nachahmern jeder von ihnen auf die allgemeine Verbreitung der betreffenden Gestaltung durch eigene oder fremde rechtsverletzende Nachahmungen verweisen könnte, so dass eine solche Rechtsverteidigung schon grundsätzlich unbeachtlich bleiben muss (BGH, GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 984 [986] - Gartenliege; Senat, GRUR-RR 2003, 183 [185] - Designerbrillen; WRP 2007, 1272 - iPod; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rn. 9.26).

    (5) Schließlich ist der Grad der wettbewerblichen Eigenart des von der Klägerin vertriebenen Tisches - der von Hause aus im Hinblick auf die Vielzahl möglicher und auch tatsächlich am Markt vertretener Gestaltungen solcher Möbelstücke eher schwach sein mag - auch durch die Bekanntheit des wirtschaftlich sehr erfolgreichen Produkts der Klägerin bei den angesprochenen Verkehrskreisen (auf die es für das Vorliegen wettbewerblicher Eigenart an sich nicht ankommt, vgl. BGH, GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 984 [986] - Gartenliege) verstärkt worden.

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
    Das gilt auch für wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen unlauterer Nachahmung des Produkts, wenn deren besondere, außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegende Voraussetzungen gegeben sind (BGH, GRUR 2003, 359 [360] - Pflegebett [zu § 1 UWG a.F.]; GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2006, 79 [80] - Jeans I; OLG Hamburg, NJOZ 2007, 3055 - Handydesign).

    Dabei können auch Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber frei austauschbar sind, eine wettbewerbliche Eigenart mitbegründen (BGH, GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 339 [342] - Stufenleitern; Senat, NJOZ 2007, 4821 [4823] - nicht kompatible Klemmbausteine).

    Zudem würde dem Betroffenen jede Möglichkeit zur rechtlichen Gegenwehr genommen, wenn bei verschiedenen etwa gleichzeitig auf den Markt kommenden Nachahmern jeder von ihnen auf die allgemeine Verbreitung der betreffenden Gestaltung durch eigene oder fremde rechtsverletzende Nachahmungen verweisen könnte, so dass eine solche Rechtsverteidigung schon grundsätzlich unbeachtlich bleiben muss (BGH, GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 984 [986] - Gartenliege; Senat, GRUR-RR 2003, 183 [185] - Designerbrillen; WRP 2007, 1272 - iPod; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rn. 9.26).

    (5) Schließlich ist der Grad der wettbewerblichen Eigenart des von der Klägerin vertriebenen Tisches - der von Hause aus im Hinblick auf die Vielzahl möglicher und auch tatsächlich am Markt vertretener Gestaltungen solcher Möbelstücke eher schwach sein mag - auch durch die Bekanntheit des wirtschaftlich sehr erfolgreichen Produkts der Klägerin bei den angesprochenen Verkehrskreisen (auf die es für das Vorliegen wettbewerblicher Eigenart an sich nicht ankommt, vgl. BGH, GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 984 [986] - Gartenliege) verstärkt worden.

  • OLG Köln, 14.06.2002 - 6 U 175/01

    UWG -Recht; Verbraucherrecht

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
    Maßgeblich ist, ob die miteinander kombinierten Merkmale in ihrer Gesamtwirkung dem Produkt eine individuelle Erscheinung gegenüber vergleichbaren Konkurrenzprodukten verleihen, so dass sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von diesen anderen Erzeugnissen abhebt (BGH, GRUR 1986, 673 [675] - Beschlagprogramm; Senat, GRUR-RR 2003, 183 [184] - Designerbrille; GRUR-RR 2004, 21 - Küchenseiher m.w.N.).

    Eine solche Auszeichnung ist ein Indiz dafür, dass sich das Design des Erzeugnisses in seiner Gesamtwirkung von dem bisher am Markt Bekannten abhebt und geeignet ist, im Verkehr herkunftshinzuweisend zu wirken (Senat, GRUR-RR 2003, 183 [184] - Designerbrille; MD 2005, 1393 [1395 f.] = OLGR 2006, 319 - Büroschreibtisch).

    Zudem würde dem Betroffenen jede Möglichkeit zur rechtlichen Gegenwehr genommen, wenn bei verschiedenen etwa gleichzeitig auf den Markt kommenden Nachahmern jeder von ihnen auf die allgemeine Verbreitung der betreffenden Gestaltung durch eigene oder fremde rechtsverletzende Nachahmungen verweisen könnte, so dass eine solche Rechtsverteidigung schon grundsätzlich unbeachtlich bleiben muss (BGH, GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 984 [986] - Gartenliege; Senat, GRUR-RR 2003, 183 [185] - Designerbrillen; WRP 2007, 1272 - iPod; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rn. 9.26).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme, desto geringere Anforderungen sind an die Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2004, 941 [942] - Metallbett; GRUR 2007, 339 [342] - Stufenleitern; GRUR 2007, 795 [797] - Handtaschen; GRUR 2007, 984 [985] = MD 2007, 1001 [1003] - Gartenliege).

    Dabei können auch Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber frei austauschbar sind, eine wettbewerbliche Eigenart mitbegründen (BGH, GRUR 2005, 600 [602] - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 339 [342] - Stufenleitern; Senat, NJOZ 2007, 4821 [4823] - nicht kompatible Klemmbausteine).

    (1) Wie ausgeführt, verfügt der Tisch der Klägerin über eine gewisse Bekanntheit bei nicht unerheblichen Teilen des angesprochenen Verkehrs, wie dies für die Annahme einer Herkunftstäuschung erforderlich ist (BGH, GRUR 2005, 166 [167] - Puppenausstattungen; GRUR 2007, 339 [343] - Stufenleitern m.w.N.).

  • OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 221/04

    Büroschreibtisch - Unlauterkeit des Vertriebs eines verwechselbaren Produkts

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
    Eine solche Auszeichnung ist ein Indiz dafür, dass sich das Design des Erzeugnisses in seiner Gesamtwirkung von dem bisher am Markt Bekannten abhebt und geeignet ist, im Verkehr herkunftshinzuweisend zu wirken (Senat, GRUR-RR 2003, 183 [184] - Designerbrille; MD 2005, 1393 [1395 f.] = OLGR 2006, 319 - Büroschreibtisch).

    Eine trotz der bestehenden objektiven Übereinstimmung unabhängige Eigenentwicklung der Beklagten, wie sie vom Senat in einem anderen, einen Büroschreibtisch betreffenden Fall (MD 2005, 1393 = OLGR 2006, 319) angenommen worden ist, hat die Beklagte mit ihrem diesbezüglichen pauschalen Vorbringen in der Berufung nicht hinreichend dargelegt und unter Beweis gestellt.

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99

    Bremszangen

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
    (2) Wegen der nur unerheblichen Abweichungen der beiden Tische wird der Verkehr, der sich grundsätzlich nur an den äußeren Gestaltungsmerkmalen einer Ware orientieren kann (vgl. BGH, GRUR 2002, 820 [822] - Bremszangen) und gerade im Möbelhandel nicht beide Produkte nebeneinander, sondern nur in gewissem zeitlichen und räumlichen Abstand voneinander wahrnehmen wird, darüber getäuscht, dass es sich bei dem Tisch der Beklagten nicht um das bekannte Modell der Klägerin handelt, wobei es nicht darauf ankommt, ob relevante Teile des Verkehrs dieses Modell - noch dazu unter seiner Modellbezeichnung - auch gerade der Klägerin zuordnen.
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
    (1) Wie ausgeführt, verfügt der Tisch der Klägerin über eine gewisse Bekanntheit bei nicht unerheblichen Teilen des angesprochenen Verkehrs, wie dies für die Annahme einer Herkunftstäuschung erforderlich ist (BGH, GRUR 2005, 166 [167] - Puppenausstattungen; GRUR 2007, 339 [343] - Stufenleitern m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 62/79

    Urheberrecht - Büromöbel - Wettbewerbswidrigkeit - Nachbau

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
    Nicht zu untersagen war der Beklagten dagegen das Einführen (vgl. KG, GRUR-RR 2003, 84 [86] - Tatty Teddy), der Gebrauch oder das Herstellen (vgl. BGH, GRUR 1982, 305 [308] - Büromöbelprogramm) und der Besitz zu diesem Zweck (Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.).
  • KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02

    Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
    Nicht zu untersagen war der Beklagten dagegen das Einführen (vgl. KG, GRUR-RR 2003, 84 [86] - Tatty Teddy), der Gebrauch oder das Herstellen (vgl. BGH, GRUR 1982, 305 [308] - Büromöbelprogramm) und der Besitz zu diesem Zweck (Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
    Gegen das gewählte Anfangsdatum bestehen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2007, 877 [879] - Windsor Estate) keine Bedenken.
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 243/83

    "Beschlagprogramm"; Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines Herstellerprogramms

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05

    Geschmacksmuster: Nachbildung von Mobiltelefonen; Bedeutung von Ergebnissen einer

  • OLG Köln, 17.11.2006 - 6 U 78/06

    Unlautere Herkunftstäuschung bei Verwechslungshinweis

  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 16/03

    Vertrieb von Spülbecken-Seihern als vermeidbare Herkunftstäuschung;

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

  • LSG Niedersachsen, 17.01.2002 - L 6 U 60/01
  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und

  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 296/18

    Ergänzender wettbewerbrechtlicher Leistungsschutz, Vermeidbare

    Die zahlreichen Designpreise, mit welcher die Leuchte "..." ausgezeichnet wurde, sind ein weiteres Indiz für das Vorliegen wettbewerblicher Eigenart (so auch OLG Köln, GRUR-RR 2003, 183, 184; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 166, 168).

    Ist streitig, ob der Nachahmer die erforderliche Kenntnis vom Original hatte, so greift die widerlegliche Vermutung der Kenntnis ein, wenn der Nachahmer mit seinem Produkt später als der Anbieter des Originals auf dem Markt erschienen ist (BGH, GRUR 1998, 477, 480 - Trachtenjanker; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 166, 169).

    Eine Herkunftstäuschung bei einem Verbraucher ist aber auch dann nicht ausgeschlossen, wenn es sich um ein höherpreisiges Produkt handelt und die Kaufentscheidung erst nach bewusster Auswahl und Hinzuziehung von Herstellerkatalogen getroffen wird (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 166, 169; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 3.42).

    Es bleibt Raum für dessen Annahme, zwischen dem Hersteller des von ihm ausgewählten Erzeugnisses und dem ihm nicht namentlich bekannten Hersteller des von ihm wegen seines besonderen Designs geschätzten Originalprodukts bestehe Identität oder jedenfalls eine Vertragsbeziehung (so in Bezug auf Möbelstücke: OLG Köln, GRUR-RR 2008, 166, Rn. 31).

  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 11/13

    Ansprüche wegen sklavischer Nachahmung einer Seilwinde

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es Sache des Anspruchsgegners ist, die Marktbedeutung von Produkten darzulegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (vgl. BGH, Urteil vom 24.3. 2005 - I ZR 131/02 - GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchhalter; Senat, Urteil vom 9.11.2007 - 6 U 9/07 - GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot).

    Dem Betroffenen darf durch mehrere etwa gleichzeitige Nachahmungshandlungen nicht die Möglichkeit zur Gegenwehr genommen werden (BGH, Urteil vom 24.3. 2005 - I ZR 131/02 - GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, Urteil vom 9.11.2007 - 6 U 9/07 - GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot).

    Der Beklagte hat in diesem Fall zu beweisen, dass er das von ihm angebotene Produkt in Unkenntnis der Existenz des Originals geschaffen hat (Senat, Urteil vom 9.11.2007 - 6 U 9/07 - GRUR-RR 2008, 166, 169 - Bigfoot; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 4 Rn. 9.78).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14

    Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche

    Insbesondere kann auch bei einem Rückgriff auf Gestaltungsmerkmale, wie vorhandene Formen und Stilelemente, die für sich allein nicht herkunftshinweisend wirken, die Kombination solcher Merkmale in ihrer Gesamtwirkung dem Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart verleihen, wenn es sich von anderen Erzeugnissen abhebt (BGH GRUR 2010, 80 Rn 34 - LIKEaBIKE; OLG Köln GRUR-RR 2008, 166, 167).

    Es ist dem insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Verfügungsbeklagten (vgl. BGH GRUR 1998, 477, 479 - Trachtenjanker; OLG Köln GRUR-RR 2008, 166, 168; OLG Köln WRP 2013, 1500 Rn 13) auch in zweiter Instanz nicht gelungen, Tatsachen für ein nachträgliches Entfallen bzw. eine signifikante Schwächung der wettbewerblichen Eigenart glaubhaft zu machen.

    Eine Herkunftstäuschung ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn es sich um ein hochpreisiges Produkt handelt und die Kaufentscheidung erst nach bewusster Auswahl und Hinzuziehung von Herstellerkatalogen getroffen wird (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 166, 169).

  • OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13

    Herstellung und Vertrieb von hölzernen Spielgeräten für den Außenbereich für

    Andernfalls könnte sich jeder Nachahmer auf die allgemeine Verbreitung der Gestaltungsform durch die anderen Nachahmer berufen und dem betroffenen Hersteller des Originals würde die Möglichkeit der rechtlichen Gegenwehr genommen (BGH, GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex I; GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2003, 183, 185 - Designerbrille; GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot; vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.26).

    Insbesondere muss er dabei die Marktbedeutung von Produkten darlegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot).

    Gerade dann besteht in besonderem Maße die Gefahr, dass der Verkehr einer Herkunftstäuschung unterliegt, weil er annehmen muss, zwischen dem Hersteller des von ihm ausgewählten Erzeugnisses - hier der Spielgeräte der Beklagten - und dem ihm nicht namentlich bekannten Hersteller des von ihm wegen geschätzten Originalprodukts - hier der Spielgeräte der Klägerin - bestehe Identität oder jedenfalls eine gesellschafts- oder lizenzvertragliche Beziehung (Senat, GRUR-RR 2008, 166, 169 - Bigfoot; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.41a).

    Im Ausgangspunkt ist zwar zutreffend, dass gemäß § 4 Nr. 9 UWG nur das Anbieten, nicht aber das Herstellen nachgeahmter Produkte untersagt werden kann (Senat, GRUR-RR 2008, 166, 169 - Bigfoot).

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13

    Mars unterliegt im Streit um Bounty

    Den Beklagten trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die das Entstehen einer an sich gegebenen wettbewerblichen Eigenart hindern oder deren Schwächung - etwa in Folge der Marktpräsenz ähnlicher Erzeugnisse - begründen (vgl. Senat GRUR-RR 2008, 166 [168] - Bigfoot; Köhler a.a.O. § 4 Rn. 9.78).
  • OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Produkts

    Maßgeblich ist, ob die miteinander kombinierten Merkmale in ihrer Gesamtwirkung dem Produkt eine individuelle Erscheinung gegenüber vergleichbaren Konkurrenzprodukten verleihen, die dem Verkehr den Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (vgl. BGH GRUR 2006, 79 Rn. 24 - Jeans I; GRUR 2008, 1115 Rn. 22 - ICON; Senat GRUR-RR 2008, 166 [167] - Bigfoot).

    Den Anspruchsgegner trifft die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Tatsachen, die das Entstehen einer an sich gegebenen wettbewerblichen Eigenart hindern oder deren Schwächung - etwa in Folge der Marktpräsenz ähnlicher Erzeugnisse - begründen (vgl. Senat GRUR-RR 2008, 166 [168] - Bigfoot; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 4 Rn. 9.78).

  • OLG Köln, 18.12.2015 - 6 U 44/15

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Nachahmungen der Freizeitschuhe "Crocs"

    Andernfalls könnte sich jeder Nachahmer auf die allgemeine Verbreitung der Gestaltungsform durch die anderen Nachahmer berufen und dem betroffenen Hersteller des Originals würde die Möglichkeit der rechtlichen Gegenwehr genommen (BGH, GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex I; WRP 2005, 878 = GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2003, 183, 185 - Designerbrille; GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 9.26).

    Insbesondere muss er dabei die Marktbedeutung von Produkten darlegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, WRP 2005, 878 = GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot; WRP 2013, 1500 = GRUR-RR 2014, 65, 67 - Pandas; GRUR-RR 2014, 25, 28 - Kinderhochstuhl "Sit-Up").

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15

    Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon

    Ebenso wenig verfängt das mit der Berufung vorgebrachte Argument, die landgerichtliche Entscheidung stehe im Widerspruch zur Lebenserfahrung und den Grundsätzen zur "situationsadäquaten Aufmerksamkeit": Eine Herkunftstäuschung ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn es sich um ein hochpreisiges Produkt handelt und die Kaufentscheidung erst nach bewusster Auswahl und Hinzuziehung von Herstellerkatalogen getroffen wird (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 166, 169).
  • OLG Köln, 18.12.2015 - 6 U 45/15

    Wettbewerbswidrigkeit einer Herkunftstäuschung

    Andernfalls könnte sich jeder Nachahmer auf die allgemeine Verbreitung der Gestaltungsform durch die anderen Nachahmer berufen und dem betroffenen Hersteller des Originals würde die Möglichkeit der rechtlichen Gegenwehr genommen (BGH, GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex I; WRP 2005, 878 = GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2003, 183, 185 - Designerbrille; GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 9.26).

    Insbesondere muss er dabei die Marktbedeutung von Produkten darlegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, WRP 2005, 878 = GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot; WRP 2013, 1500 = GRUR-RR 2014, 65, 67 - Pandas; GRUR-RR 2014, 25, 28 - Kinderhochstuhl "Sit-Up").

  • OLG Köln, 07.03.2014 - 6 U 160/13

    Kennzeichnung eines Produkts durch von außen nicht erkennbare Eigenschaften

    Der wegen wettbewerbswidriger Nachahmung in Anspruch Genommene hat die Marktbedeutung von Produkten darzulegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot).
  • OLG Köln, 10.07.2013 - 6 U 209/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung fremder Produkte; Anforderungen an die

  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 4/14

    Umfang des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes für Wohnmöbel

  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 6 O 78/20
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 96/16

    Zum urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzumfang bei Modeschmuck

  • OLG Hamburg, 21.10.2020 - 15 U 86/19

    Vermeintlich wettbewerbswidriger Vertrieb von elektrischen Gitarren Nachahmung

  • LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
  • LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4b O 240/08

    Rückleuchte

  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 214/12

    Gefahr der wettbewerbswidrigen Herkunftstäuschung bei Anbringung einer

  • OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 139/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Vertriebs eines Regalsystems unter dem

  • LG Köln, 11.12.2019 - 84 O 198/19
  • OLG Frankfurt, 02.07.2020 - 6 U 149/19

    Keine technische Bedingtheit des Herstellungsverfahrens eines Erzeugnisses

  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 210/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines nachahmenden Erzeugnisses

  • LG Köln, 11.09.2019 - 84 O 209/18
  • LG Düsseldorf, 16.02.2017 - 37 O 79/16
  • OLG Köln, 02.11.2018 - 6 U 95/17
  • LG Köln, 15.06.2016 - 84 O 2/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Handtaschenmodellen wegen unlauterer

  • LG Köln, 06.01.2023 - 84 O 145/22
  • LG Köln, 28.01.2020 - 31 O 33/19
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Rechtsprechung
   SG Stendal, 26.09.2007 - S 6 U 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,72406
SG Stendal, 26.09.2007 - S 6 U 9/07 (https://dejure.org/2007,72406)
SG Stendal, Entscheidung vom 26.09.2007 - S 6 U 9/07 (https://dejure.org/2007,72406)
SG Stendal, Entscheidung vom 26. September 2007 - S 6 U 9/07 (https://dejure.org/2007,72406)
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