Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05   

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OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2005,1772)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.2005 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2005,1772)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2005,1772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskunftserteilung ; Entgegennahme von Sportwetten mit behördlicher Erlaubnis ; Anspruch auf Schadensersatz wegen Verstoss gegen Wettbewerbsvorschriften ; Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Sportwetten

  • Glücksspiel & Recht

    Sportwetten ohne deutsche Lizenz

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Durchführung von Sportwetten in NRW

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Durchführung von Sportwetten ohne deutsche Lizenz

  • beck.de (Leitsatz)

    Sportwetten im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Durchführung von Sportwetten in NRW

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Durchführung von Sportwetten ohne deutsche Lizenz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln zur Zulässigkeit der Durchführung von Sportwetten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 230
  • ZUM 2006, 230
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
    Damit unterscheide sich der Fall von demjenigen, der der Entscheidung vom 27.4.2005 (1 BvR 223/05) zugrundegelegen habe.

    Allerdings hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 27.4.2005 (1 BvR 223/05) eine solche Vorlage im Hauptsacheverfahren für erforderlich gehalten.

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).

    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten) einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten) einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Auch der BGH hat in Kenntnis des "Gambelli"-Urteils des EuGH in seiner Entscheidung "Schöner Wetten" (GRUR 04, 693,695) durch die in dem angefochtenen Urteil auf S.14 zitierte Formulierung entschieden, dass ein etwaiger Verstoß einzelner Landesvorschriften gegen die Art. 46 und 49 EGV nicht zur Erlaubnisfreiheit führt, sondern (nur) bei der Erteilung einer beantragten Erlaubnis zu berücksichtigen ist.

  • KG, 09.07.1996 - 5 W 3253/96

    Haftung des Vereins nach § 31 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
    Das zeigen sowohl die beispielhafte Aufführung von weisungsbefugten externen Personen in der Kommentierung selbst als auch die Verweisung auf die Entscheidung des Kammergerichts DB 96, 2381, weil in dieser die Haftung ebenfalls mit der Zuweisung bedeutsamer wesensmäßiger Funktionen zur selbständigen Erfüllung begründet worden ist.
  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
    Der Klägerin ist einzuräumen, dass der Begriff des verfassungsmäßig berufenen Vertreters weit zu verstehen ist (vgl. BGH NJW 68, 391 f; Palandt-Heinrichs, a.a.O. Rz 6; Soergel/Hadding, BGB, 12. Aufl. Rz 10; MüKO Reuter, BGB, 2. Aufl. § 31 Rz 19), gleichwohl lässt sich so eine Haftung der Beklagten zu 1) ebenfalls nicht begründen.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
    Dieses hat in seinen beiden Entscheidungen vom 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verbotsverfügung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO bzw. die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gem. § 80 Abs. 5 VwGO zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine Verbotsverfügung nicht beanstandet.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
    Dieses hat in seinen beiden Entscheidungen vom 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verbotsverfügung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO bzw. die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gem. § 80 Abs. 5 VwGO zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine Verbotsverfügung nicht beanstandet.
  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).
  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88

    Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).
  • LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04

    Voraussetzungen eines Anerkenntnisurteils; Wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
    1.) Die Berufung der Beklagten zu 2) bis 5) gegen das am 28.4.2005 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 600/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu 3) wie folgt neu gefasst wird:.
  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Die Berufung der Beklagten zu 2 bis 5 ist erfolglos geblieben (OLG Köln ZUM 2006, 230 = MMR 2006, 230 = CR 2006, 553).
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

    Die Klägerin hat die Klage gegen die Beklagten zu 4) und 5) zurückgenommen, weil sie gegen diese Beklagten auch in dem Parallelverfahren 31 O 600/04 LG Köln = 6 U 91/05 OLG Köln = I ZR 13/06 BGH vorgeht (§ 261 Abs. 3 S.2 ZPO).
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten;

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04

    Wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen des unlauteren Angebots von Casinospielen

    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der Gambelli-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 ff. - Sportwetten einerseits und BGH NJW, 2158 ff. - Schöner Wetten andererseits) sowie der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg MMR 2004, 752; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 09.12.2005, 6 U 91/05).
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05

    Wettbewerbswidirge Veranstaltung von ODDSET Sportwetten und Glücksspiele im

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 578/02

    Vereinbarkeit der Werbung eines Sportwettenanbieters mit dem Slogan "Deutschlands

  • LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 396/05

    Voraussetzungen für die Eröffnung des Zivilrechtsweges; Hinreichende Bestimmtheit

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5952
OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2006,5952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.2006 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2006,5952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 2006 - 6 U 91/05 (https://dejure.org/2006,5952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 AMG, § 13 Abs 2 Nr 1 AMG, § 3 Nr 8 MPG, § 6 Abs 1 MPG, § 6 Abs 2 MPG
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis des Apothekers zur Herstellung "arzneimittelähnlicher" Medizinprodukte

  • nomos.de PDF

    UWG § 4 Nr. 11; AMG §§ 4, 13 II Nr. 1, 21; MPG § 3 Nr. 1, 8, § 6
    CE-Kennzeichnung bei Hyaluron-Spritzen

  • nomos.de PDF

    AMG §§ 4, 13, 21; MPG §§ 3, 6
    Vertrieb selbst hergestellter arzneimittelähnlicher Produkte

  • Judicialis

    AMG § 4; ; AMG § 13; ; MPG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 4; AMG § 13; MPG § 3
    Einstufung von Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen als Medizinprodukt in Abgrenzung zum Arzneimittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CE-Kennzeichnung bei Hyaluron-Spritzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befugnis eines Apothekers zur Herstellung und zur Abgabe der Spritzen auch ohne CE-Kennzeichnung ; Einstufung von Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen als Medizinprodukte ; Abgrenzung zwischen Arzneimittel und ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98

    Fertigarzneimittel; Bulkware; im voraus hergestellt; Abpacken auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32/98) und des Bundesgerichtshofs (WRP 05, 1161 - Atemtest) ist § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG nur anwendbar, wenn - bezogen auf alle für die Fertigung des Arzneimittels erforderlichen Herstellungsschritte - den zeitlich vorgelagerten, vom Apotheker nicht selbst vorgenommenen Herstellungsschritten im Verhältnis zu den in der Apotheke vorgenommenen Herstellungsschritten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. a.a.O. - Arzneimittelwerbung im Internet; vorher bereits WRP 2000, 510, 513 - L-Carnitin) und des Europäischen Gerichtshofs (vgl. zuletzt WRP 05, 863 - HLH Warenvertrieb) spielt der Begriff zwar bei der Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln eine zentrale Rolle; insbesondere kann ein Mittel, das "in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat", auch aus der Sicht des Verkehrs kein Arzneimittel sein (vgl. BGH a.a.O. - L-Karnitin, S. 513).
  • OLG München, 23.02.2006 - 6 U 3721/05

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Ob eine andere Beurteilung gerechtfertigt ist, wenn der Apotheker mehrere fertig bezogene Wirkstoffe zu einem gebrauchsfertigen Arzneimittel mischt (vgl. OLG München OLGR 06, 636), kann dahinstehen, da die vom Beklagten hergestellte Injektionslösung mit der Hyaluronsäure nur einen einzigen - fertig bezogenen - Wirkstoff enthält.
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Diese Sichtweise wird bestätigt durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Begriff des Funktionsarzneimittels (vgl. WRP 06, 736 - Arzneimittelwerbung im Internet).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.03.1999 - 3 C 32/98) und des Bundesgerichtshofs (WRP 05, 1161 - Atemtest) ist § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG nur anwendbar, wenn - bezogen auf alle für die Fertigung des Arzneimittels erforderlichen Herstellungsschritte - den zeitlich vorgelagerten, vom Apotheker nicht selbst vorgenommenen Herstellungsschritten im Verhältnis zu den in der Apotheke vorgenommenen Herstellungsschritten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 193/06

    CE-Kennzeichnung

    Das Berufungsgericht hat dem Zahlungsantrag und, soweit die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung begehrt hat, dem ersten Hilfsantrag stattgegeben; die weitergehende Berufung der Klägerin hat es zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M. WRP 2007, 216).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07

    Unterlassung des Vertriebs einer Mundspülung: Einordnung der Mundspülung als

    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, A komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.

    Dieses Verständnis ist jedoch die durch die Systematik des Art. 1 Nr. 2 lit. b der Richtlinie 2001/83/EG, die zu einer Abgrenzung zwischen der pharmakologische und der immunologischen oder metabolischen Wirkung zwingt, nicht in Einklang zu bringen (Senat, Urt. v. 21.09.2006 - 6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff - juris Tz 28).

    cc) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 21.09.2006 - 6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff - juris Tz 28) zu § 3 MPG ist zur Auslegung des Begriffs "pharmakologische Wirkung" deshalb der Auffassung einer Expertengruppe aus Behörden- und Industrievertretern unter Federführung der Europäischen Kommission (Wiedergabe bei Groening, Heilmittelwerberecht, § 1 HWG Rd. 182) zu folgen und der Begriff der pharmakologische Wirkung zu definieren als "Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert".

  • OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07

    Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel

    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senatsentscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, A 0, 12 % komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 109/07

    Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff der pharmakologischen Wirkung

    Das Landgericht hat die Klage unter Berufung auf die Senats entscheidung vom 21. September 2006 (6 U 91/05 - WRP 2007, 216 ff) mit der Begründung abgewiesen, PAROEX 0, 12 % komme eine pharmakologische Wirkung nicht zu, weil die dazu erforderliche Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil des Anwenders nicht erwiesen sei.
  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 4 U 55/08

    Untersagung des Vertriebs eines nicht zugelassenen Arzneimittels

    Insoweit beziehen sich die Klägerinnen auf Urteile des Senats in der Sache 4 U 194/06 und des OLG Frankfurt (WRP 2007, 216 ff.), die unter Bezugnahme auf die MEDDEV Richtlinie eine besondere Art von Wirkung auf den Körper ausreichen ließen.
  • OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal der pharmakologischen Wirkung eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, voraus, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert (Urteil vom 21.09.2006, Az. 6 U 91/05, Rz. 28 bei juris; Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, Seite 11).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,122532
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05 (https://dejure.org/2010,122532)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 6 U 91/05 (https://dejure.org/2010,122532)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 6 U 91/05 (https://dejure.org/2010,122532)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05
    Der Grund dafür liegt darin, dass es kein für eine berufliche Hebe- und Tragebelastung typisches und damit eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild gibt, sondern dass die auch in der Allgemeinbevölkerung ohne eine entsprechende Exposition weit verbreiteten bandscheibenbedingten Erkrankungen (sog Volkskrankheiten ) auf einem Bündel von Ursachen ("multifaktorielles Geschehen") beruhen (BSG, Urteile vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R - Rn 16, vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 - Rnr 12 sowie Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung der auf Anregung des HVBG eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe, von Bolm-Audorff ua, veröffentlicht in "Trauma und Berufskrankheit" 2005, S. 211 ff, S. 212, im folgenden zitiert als Konsensempfehlungen).

    Aus der Vielfalt dieser Verursachungsmöglichkeiten folgt, dass sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen bandscheibenbedingter Erkrankung und beruflicher Belastung nicht im Wege des Anscheinsbeweises, sondern medizinisch begründen lassen muss (BSG Urteil vom 27. Juni 2006, aaO; Urteil des erkennenden Senats vom 6. April 2000 - Breithaupt 2000, 818, 821).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 6 U 170/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05
    Der Senat hält das Erfordernis einer Begleitspondylose als Hinweis auf eine Reaktion auf langjährige Belastungen nach wie vor für plausibel, auch wenn dieses lediglich ein Kriterium unter anderen darstellt (Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 2007 - L 6 U 170/05).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 6 U 111/04

    Wettbewerbsverstoß durch berufsrechtswidriges Verhalten: Durchführung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05
    Es kann deshalb dahinstehen, ob den Konsensempfehlungen bei der Prüfung des Ursachenzusammenhangs gefolgt werden könnte, denn die Empfehlungen enthalten keine wissenschaftlichen Forschungsergebnisse und erst recht nicht eine ärztlich-wissenschaftliche Lehrmeinung, die der Senat zu berücksichtigen hätte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 4. September 2008 - L 6 U 111/04).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05
    Allein das Vorliegen einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS und einer beruflichen Exposition, die geeignet ist, diese Krankheit zu verursachen, begründen allerdings keinen Anscheinsbeweis und damit noch nicht die Wahrscheinlichkeit einer beruflichen Verursachung (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 = SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05
    Der Grund dafür liegt darin, dass es kein für eine berufliche Hebe- und Tragebelastung typisches und damit eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild gibt, sondern dass die auch in der Allgemeinbevölkerung ohne eine entsprechende Exposition weit verbreiteten bandscheibenbedingten Erkrankungen (sog Volkskrankheiten ) auf einem Bündel von Ursachen ("multifaktorielles Geschehen") beruhen (BSG, Urteile vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R - Rn 16, vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 - Rnr 12 sowie Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung der auf Anregung des HVBG eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe, von Bolm-Audorff ua, veröffentlicht in "Trauma und Berufskrankheit" 2005, S. 211 ff, S. 212, im folgenden zitiert als Konsensempfehlungen).
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