Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei geringer Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - damm-legal.de
Zur Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Kennzeichen für unterschiedliche Waren / Dienstleistungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei geringer Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit
- kanzlei.biz
Zur Verwechslungsgefahr von Dienstleistungen und Waren im markenrechtlichen Sinn
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Verwechslungsgefahr zweier Zeichen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Kennzeichen für unterschiedliche Waren / Dienstleistungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Dienstleistung "Wartung und Projektplanung von Lackieranlagen" und Ware "Bautenlacke"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Dienstleistung "Wartung und Projektplanung von Lackieranlagen" und Ware "Bautenlacke"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei geringer Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Dienstleistungen sind keine Waren: Die Bedeutung des Klassenvergleiches bei der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.05.2011 - 12 O 99/10
- OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 236
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LacTec" - keine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Beschlüssen vom 31.05.2014 die Beschwerde der Beklagten gegen die teilweise Löschung der Marken DE 30 2009 042 432 und DE 30 2009 042 433 zurückgewiesen (Az. 28 W (pat) 71/12 und 28 W (pat) 58/12).Insoweit schließt sich der Senat der Beurteilung des BPatG in seinen Beschlüssen vom 31.05.2014 an (28 W (pat) 71/12; 28 W (pat) 58/12).
Die Bezeichnung "Lactec" weist einen engen beschreibenden Bezug zu Lacken auf, da es in der "Lackiertechnik" um die Verarbeitung von Lacken geht (vgl. BPatG, Beschl. v. 31.05.2014 - 28 W (pat) 71/12, S. 12).
Wie auch das BPatG festgestellt hat, gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine solche Behinderungsabsicht oder für sonstige Gründe, die für eine bösgläubige Markenanmeldung sprechen können (vgl. BPatG 28 W (pat) 71/12 und 28 W (pat) 58/12).
- BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LACTEC (Wort-Bild-Marke)" - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Beschlüssen vom 31.05.2014 die Beschwerde der Beklagten gegen die teilweise Löschung der Marken DE 30 2009 042 432 und DE 30 2009 042 433 zurückgewiesen (Az. 28 W (pat) 71/12 und 28 W (pat) 58/12).Insoweit schließt sich der Senat der Beurteilung des BPatG in seinen Beschlüssen vom 31.05.2014 an (28 W (pat) 71/12; 28 W (pat) 58/12).
Wie auch das BPatG festgestellt hat, gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine solche Behinderungsabsicht oder für sonstige Gründe, die für eine bösgläubige Markenanmeldung sprechen können (vgl. BPatG 28 W (pat) 71/12 und 28 W (pat) 58/12).
- BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05
VISAGE
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Bestandteil in dem Gesamtzeichen glatt beschreibend aufgefasst wird (…vgl. BGH GRUR 2009, 672 Rn. 36 - OSTSEE-POST; BGH GRUR 2008, 710 Rn. 16 - NIVEA VISAGE).Dies kann jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn der weitere Bestandteil - wie im Streitfall - nur beschreibend aufgefasst wird (BGH GRUR 2008, 710 Rn. 16 - NIVEA VISAGE).
- BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09
TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11
Die Anpassung des Klagebegehrens an die "TÜV"-Rechtsprechung war deshalb noch im Berufungsverfahren möglich (vgl. BGH GRUR 2011, 521 Rn. 13 - TÜV I). - BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10
OSCAR
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11
Die Klage ist damit hauptsächlich auf die Marke DE 2000590 gestützt, wobei die Gesichtspunkte der Verwechslungsgefahr und des Bekanntheitsschutzes einen einheitlichen Streitgegenstand bilden (BGH GRUR 2012, 621 - OSCAR). - EuGH, 23.10.2003 - C-408/01
DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11
Zur Verwirklichung dieses Verletzungstatbestandes wäre es erforderlich, dass die beteiligten Verkehrskreise das Kollisionszeichen gedanklich mit der bekannten Marke verknüpfen (vgl. EuGH, GRUR 2004, 58, 60 Tz. 39 - Adidas/Fitnessworld; BGH, GRUR 2005, 583, 584 - Lila Postkarte). - BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11
Bogner B/Barbie B
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11
Sie kann nur in engen Grenzen auf benachbarte Waren- und Dienstleistungsbereiche ausgeweitet werden (vgl. hierzu BGH GRUR 2012, 930 - Bogner B/Barbie B; Tz. 71). - BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05
HEITEC
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11
Ob man aufgrund der sprachunüblichen Verfremdung ("Lac") noch einen gewissen kennzeichnenden Überschuss annehmen will (vgl. auch BGH GRUR 2008, 803 Rn. 22 - HEITEC), hat nur Bedeutung für die Frage, ob der Marke jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen ist. - BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02
Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 6 U 94/11
Zur Verwirklichung dieses Verletzungstatbestandes wäre es erforderlich, dass die beteiligten Verkehrskreise das Kollisionszeichen gedanklich mit der bekannten Marke verknüpfen (vgl. EuGH, GRUR 2004, 58, 60 Tz. 39 - Adidas/Fitnessworld; BGH, GRUR 2005, 583, 584 - Lila Postkarte).
- OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 6 U 135/10
Nichtigerklärung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH
Die Akten Landgericht Düsseldorf 32 O 57/06 (OLG Düsseldorf 15 U 134/07), 8 O 255/07 (OLG Düsseldorf 9 U 84/08), 40 O 80/05 und 34 O 125/10 (6 U 94/11) waren zu Informationszwecken beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.