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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07   

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https://dejure.org/2007,1104
OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07 (https://dejure.org/2007,1104)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.2007 - 6 U 95/07 (https://dejure.org/2007,1104)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. November 2007 - 6 U 95/07 (https://dejure.org/2007,1104)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Telemedicus

    Anforderungen an eine Einwilligungserklärung für die Verwendung von Bestandsdaten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die verdeckte Einholung des Einverständnisses eines Verbrauchers zur Durchführung von Werbetelefonaten ist wettbewerbswidrig

  • aufrecht.de

    Unzulässige Opt-Out-Regelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis eines Verbraucherverbandes zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bei Verwendung unzulässiger Klauseln i.R.v. Mobilfunkverträgen mit Verbrauchern und Unternehmen; Zulässigkeit eines vorformulierten Einverständnisses in die Verwendung von Vertragsdaten ...

  • adresshandel-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Telefonwerbung

  • datenschutz.eu

    Einwilligungserklärung; Opt-Out-Regelung

  • info-it-recht.de

    Zur unzulässigen Opt-Out-Regelung

  • Judicialis

    BDSG § 4a Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; TKG § 95 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unwirksamkeit einer generellen Einwilligung in Telefonwerbung

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Die Verwendung von AGB

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Versteckte Einwilligung zur Telefonwerbung in AGB ist unzulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Einwilligung zur Telefonwerbung darf nicht im Kleingedruckten versteckt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unwirksame Einwilligung in Telefonwerbung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Versteckte Einwilligung zur Telefonwerbung in AGB ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unwirksame Einwilligung in Telefonwerbung

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Einwilligung zur Telefonwerbung darf nicht im Kleingedruckten versteckt werden

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einwilligung zur Telefonwerbung in AGB ist unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 316
  • MMR 2008, 780 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 107
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
    Nach der Rechtsprechung des 4. Zivilsenates (vgl. BGHZ 141, 137, 149 = NJW 1999, 2279) sowie des 11. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 141, 124, 128 = NJW 1999, 1864) schließt der vorrangige Schutz der Privatsphäre des angerufenen Verbrauchers wegen der mit Werbeanrufen verbundenen massiven Beeinträchtigungen eine vorformulierte Einwilligung in die Telefonwerbung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell aus.
  • LG Köln, 07.03.2007 - 26 O 77/05

    Zu den Anforderungen an Opt-Out-Klauseln

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.03.2007 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 77/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
    Bei der angegriffenen Klausel handelt es sich um eine der Inhaltskontrolle zugängliche allgemeine Geschäftsbedingung i.S. des § 305 Abs. 1 BGB, auch wenn die Regelung eine im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis stehende vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung des Kunden betrifft (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI).
  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
    Nach der Rechtsprechung des 4. Zivilsenates (vgl. BGHZ 141, 137, 149 = NJW 1999, 2279) sowie des 11. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 141, 124, 128 = NJW 1999, 1864) schließt der vorrangige Schutz der Privatsphäre des angerufenen Verbrauchers wegen der mit Werbeanrufen verbundenen massiven Beeinträchtigungen eine vorformulierte Einwilligung in die Telefonwerbung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell aus.
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
    Der Senat macht sich die auch in Ansehung des Berufungsvorbringens zutreffenden und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2003, 1237, 1240, 1241) Rechnung tragenden Ausführungen der Kammer zu eigen.
  • OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06

    Zulässiger Inhalt datenschutzrelevanter Vertragsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
    Das Landgericht hat sich im Ausgangspunkt der Auffassung des OLG München in dessen Urteil vom 28.09.2006 - 29 U 2769/06 - (MMR 2007, 47, 48) angeschlossen, dass die nach § 95 Abs. 2 TKG, § 4 a BDSG vorgesehene Einwilligungserklärung des Kunden in die Verwendung seiner Bestandsdaten auch in Form einer sogenannten "opt-out"-Klausel erteilt werden könne, d.h. einer Klausel, welche auf den Verzicht einer aktiven Zustimmung ausgelegt ist und bei der nur die Nicht-Zustimmung ein Tun wie etwa Ankreuzen oder Streichen der Textpassage voraussetzt.
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
    Im Hinblick auf die im Verbandsprozess zugrunde zu legende kundenfeindlichste Auslegung (st.Rspr. des BGH, vgl. etwa BGH Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 38/05 - NJW-RR 2005, 1717) kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte aus der Klausel ein Einverständnis auch zur Telefonwerbung tatsächlich herleitet oder ob es einzelne Verbraucher gibt, die unter "Werbung" ungeachtet der objektiven Begriffsdeutung nicht zugleich auch telefonische Werbung" verstehen.
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    Bei einer Werbung per E-Mail gegenüber Gewerbetreibenden reichte nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 - anders als nunmehr gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2008, der eine "vorherige ausdrückliche Einwilligung" erfordert - zwar eine konkludente Einwilligung aus (vgl. BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 197/05, GRUR 2008, 925 Tz. 21 = WRP 2008, 1130 - FC Troschenreuth).
  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08

    Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des

    Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 1.Zivilsenat des BGH ging jedenfalls zur Rechtslage nach altem UWG von der Möglichkeit einer vorformulierten Einwilligung aus, unterzog diese aber der AGB-Kontrolle nach § 9 AGBG ( jetzt § 307 BGB ), da der Verwender für die Einverständniserklärung wie bei vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig seine rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehme und der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss habe ( BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI ; s. auch 8.Senat des BGH in GRUR 2008, 1010 - Payback , Rz. 27 ff für vorformulierte Einwilligungen in unverlangt versandte e-mails und SMS gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ; Hinweisbeschluss des 3.Zivilsenats des HansOLG zum Aktz. 3 U 240/07 gemäß Anlage B5 S.3; OLG Köln GRUR-RR 08, 316, 317; Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.).
  • OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08

    Unwirksamkeit einer vorformulierten Klausel im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels

    Ob dieser Auffassung uneingeschränkt zuzustimmen ist oder der Auffassung der Vorzug gebührt, dass nur diejenige vorformulierte Einverständniserklärung zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, die auch über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfasst (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 - "Telefonwerbung VI"; OLG Köln WRP 2008, 1130 = GRUR-RR 2008, 316 und Urteil vom 5.12.2008 - 6 U 114/08, nicht veröffentlicht; ebenso Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 27. Aufl., § 7 Rn. 140), kann der Senat offenlassen.
  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 62/08

    Telefonwerbung: Wirksamkeit einer vorformulierten Einwilligungserklärung

    Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 1.Zivilsenat des BGH ist für die Rechtslage zum alten UWG grundsätzlich von der Möglichkeit einer vorformulierten Einwilligung ausgegangen, hat diese aber der AGB-Kontrolle nach § 9 AGBG ( jetzt 307 BGB ) unterzogen, da der Verwender für die Einverständniserklärung wie bei vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig seine rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehme und der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben wollle, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss habe ( BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI ; s. auch BGH GRUR 2008, 1010 - Payback , Rz. 27 ff für vorformulierte Einwilligungen in unverlangt versandte e-mails und SMS gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, Anlage Ag 2; Hinweisbeschluss des 3.Zivilsenats des HansOLG zum Aktz. 3 U 240/07 gemäß Anlage Ag 3, S.3; OLG Köln GRUR-RR 08, 316, 317; Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor

    Gleichwohl will der Senat nicht verhehlen, dass er mit der als herrschend anzusehenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (Hamburg OLG-Report 2009, 436 [juris Tz. 15 f; mit im Ergebnis zust. Anm.: Seichter jurisPR-WettbR 7/2009 Anm. 5, C]; Köhler a.a.O. § 7, 141; Koch in Ullmann a.a.O. § 7, 233.1; Ohly in Piper/Ohly/ Sosnitza, UWG, 5. Aufl. [2010], § 7, 54; Mankowski in Fezer a.a.O. § 7, 216; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2008, 316 [juris Tz. 17; dort AGB in Papierform]; im Ergebnis ebenso Hasselblatt in Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl. [2010], § 61, 128; krit. Leible in MünchKomm, Lauterkeitsrecht [2006], § 7, 113; allg. § 7, 66) auch insoweit dem Landgericht beitreten könnte.
  • KG, 09.11.2007 - 13 U 27/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Wirksamkeit einer

    Im Gegenteil liegen zahlreiche Entscheidungen vor, die einen Zusatz mit der hier in Rede stehenden Formulierung für zulässig halten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Mai 2007 - 3 U 271/06 -, sowie bereits Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06 - OLGR 2007, 143; Kammergericht, Urteil vom 24. August 2007 - 3 U 27/06 - Urteil vom 24. April 2007 - 4 U 45/06 - Urteil vom 6. Juni 2007 - 24 U 5/07; OLG Stuttgart, Hinweisverfügung vom 2. Mai 2007 - 6 U 95/07; zuvor bereits OLG Stuttgart OLGR 2004, 202).
  • OLG Köln, 28.01.2011 - 6 U 41/10

    Festsetzung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung;

    Vielmehr ist auch eine so einbezogene Regelung inhaltlich an den Vorschriften der §§ 307 ff BGB zu messen (vgl. insbesondere Senat, GRUR-RR 08, 316, aber auch schon BGB GRUR 00, 818 f - "Telefonwerbung VI").
  • LG Hamburg, 21.01.2010 - 315 O 289/09
    Der für das Wettbewerbs zuständige 1.Zivilsenat des BGH ist für die Rechtslage zum alten UWG grundsätzlich von der Möglichkeit einer vorformulierten Einwilligung ausgegangen, hat diese aber der AGB-Kontrolle nach § 9 ABGB (jetzt 307 BGB) unterzogen, da der Verwender für die Einverständniserklärung wie bei vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig seine rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehme und der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben wolle, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss habe (BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI; s. auch BGH GRUR 2008, 1010 - Payback, Rz. 27 ff für vorformulierte Einwilligungen in unverlangt versandte e-Mails und SMS gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG; Hinweisbeschluss des 3. Zivilsenats des HansOLG zum Aktz. 3 U 240/07 [...] ; OLG Köln GRUR-RR 08, 316, 317; Hefermehl/ Köhler/ Bornkamm a.a.O.).
  • LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08

    Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit der bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel

    Die Einwilligung bezieht sich auf Anrufe von "Partnerunternehmen der L...expert GmbH & Co. KG aus der Lotto- oder Gewinnspieldienstleistungsbranche", die auch nicht weiter spezifiziert sind (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 14.02.2008 - 315 O 869/07 - BeckRS 2008 06600; OLG Köln, Urt. v. 23.11.2007 - 6 U 95/07 - zur Unwirksamkeit einer Einwilligung wenn diese nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns erteilt wird, dem der Verwender angehört).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22210
OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07 (https://dejure.org/2008,22210)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.05.2008 - 6 U 95/07 (https://dejure.org/2008,22210)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 6 U 95/07 (https://dejure.org/2008,22210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Patentanwalts und eines Rechtsanwalts für die fehlerhafte Beratung eines wegen Patentverletzung abgemahnten Mandanten; Schadensersatz wegen anwaltlicher Fehlberatung hinsichtlich von Schutzrechten; Mitverschulden eines Mandanten bei Verletzung seiner ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675
    Pflichten eines Patentanwalts und eines Rechtsanwalts im Patentverletzungs- und -nichtigkeitsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung des Patentanwalts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99

    Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
    Etwas anderes ist allenfalls dann anzunehmen, wenn der Schadensbeitrag des Gerichts denjenigen des anwaltlichen Parteivertreters so weit überwiegt, dass dieser daneben ganz zurücktritt (BGH NJW-RR 2003, 850, 854).

    Nur solches aber wäre geeignet, den Zurechnungszusammenhang zu unterbrechen (vgl. Zugehör, a.a.O.; BGH NJW-RR 2003, 850, 856).

  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
    Es ist auch im Grundsatz anerkannt, dass ein Mitverschulden des Mandanten i.S. von § 254 BGB darin liegen kann, dass er unter Verletzung seiner Obliegenheiten davon absieht, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel einzulegen, die zumutbar und dazu geeignet sind, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (BGH NJW 1994, 1211, 1212 m.w.N.; Zugehör, in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, Rn. 1236).

    Dabei muss sich der Mandant im Verhältnis zu seinem ersten Anwalt einen schuldhaften Schadensbeitrag eines weiteren Anwalts, den er beauftragt hat, um einen erkannten oder für möglich gehaltenen Fehler des ersten Anwalts zu beheben, als Mitverschulden anrechnen lassen (BGH NJW 1994, 1211).

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
    Er haftet auch für die Folgen eines gerichtlichen Fehlers, sofern dieser auf Problemen beruht, die der Anwalt durch eine Pflichtverletzung erst geschaffen hat oder bei vertragsgemäßem Arbeiten hätte vermeiden können (BGH NJW 1998, 2048, 2050; Zugehör, NJW 2003, 3225ff.).
  • BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96

    Schadensersatzpflicht des Patentanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
    In diesem Zusammenhang ist er auch dann, wenn daneben - wie im Streitfall - ein Rechtsanwalt beauftragt ist, der anwaltliche Vertreter, auf dessen Beratung der Mandant vertraut und vertrauen darf (BGH GRUR 2000, 396, 397 - Vergleichsempfehlung I).
  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
    Für ein solches beratungsgerechtes Verhalten spricht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Beweis des ersten Anscheins, sofern es in der gegebenen Situation unvernünftig gewesen wäre, einem solchen Rat nicht zu folgen (BGH NJW 2002, 593, 594 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1986 - X ZR 45/85

    Stand der Technik - Stromwandler - Patent - Schutzumfang

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
    Für die Auslegung eines Patents kommt es jedoch nach der Rechtsprechung des BGH nicht auf den gesamten Stand der Technik an, sondern nur auf das allgemeine Fachwissen - das regelmäßig nicht den gesamten Stand der Technik umfasst - und den in der Patentschrift mitgeteilten Stand der Technik (BGH GRUR 1978, 235 - Stromwandler; GRUR 1987, 280, 283 - Befestigungsvorrichtung).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
    Der konkrete Umfang der Pflichten des Anwalts richtet sich dabei nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falles (vgl. BGH NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2648, 2649).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 2 U 163/02

    Durchflusswiderstand eines Fluids

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
    Die Akten des LG Düsseldorf (4a O 358/01) und des OLG Düsseldorf (2 U 163/02) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
    Allerdings wird angenommen, es habe als Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 6 ZPO zu gelten, wenn das Patent, auf das eine Verurteilung im Verletzungsprozess gegründet ist, später im Nichtigkeitsverfahren vernichtet oder derart beschränkt wird, dass die angegriffene Ausführungsform nicht mehr darunter fällt (Rogge/Grabinski, in: Benkard, PatG, 10. Auflage, § 139 Rn. 149 m.w.N.; Keukenschrijver, in: Busse, PatG, 6. Auflage, § 143 Rn. 389; vgl. auch BGH GRUR 2006, 316 - Koksofentür).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2008 - 6 U 95/07
    Der konkrete Umfang der Pflichten des Anwalts richtet sich dabei nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falles (vgl. BGH NJW 1995, 449, 450; NJW 1996, 2648, 2649).
  • BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76

    Erfindung zur Verbesserung eines Stromwandlers - Anforderungen an eine

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 01.02.2008 - 6 U 95/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21015
OLG Rostock, 01.02.2008 - 6 U 95/07 (https://dejure.org/2008,21015)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.02.2008 - 6 U 95/07 (https://dejure.org/2008,21015)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - 6 U 95/07 (https://dejure.org/2008,21015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berichtigung: Zur Besetzung des Gerichts bei Urteils- bzw. Beschlussberichtigung nach Auflösung des Senats

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung einer Kostenentscheidung hinsichtlich der zu tragenden Kosten der Nebenintervention

  • Judicialis

    ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 319; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 329; ; ZPO § 516 Abs. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Nachholung einer nur im Tenor fehlenden Kostenentscheidung im Wege der Berichtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus OLG Rostock, 01.02.2008 - 6 U 95/07
    Zur Vermeidung von Irritationen spricht der Senat zur Klarstellung mit der vorliegenden Entscheidung dies jedoch nochmals aus und sieht sich dazu - auch nach Rechtskraft der Entscheidung (dazu Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 319 Rn. 21 m.w.N.) - als berechtigt an, da eine zwar getroffene, aber im Tenor fehlende (oder unklare) Kostenentscheidung im Wege der Berichtigung gem. § 319 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden kann (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 319 Rn. 18 u. Rn. 10; BGH, NJW 1964, 1858; NJW-RR 1991, 1278; OLGR Rostock 2002, 324).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 6 U 98/07

    Schadensersatz wegen Lieferung mangelhafter Nadelvliese, Fehlen einer

    Auszug aus OLG Rostock, 01.02.2008 - 6 U 95/07
    Auf Antrag der Nebenintervenientin vom 12.12.2007 wird der Beschluss des 6. Zivilsenats vom 24.09.2007, Az.: 6 U 98/07, im Kostenausspruch - zur Klarstellung - dahingehend berichtigt, dass die Berufungsklägerin die Kosten des Berufungsverfahrens "- einschließlich der Kosten der Nebenintervention -" zu tragen hat.
  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 01.02.2008 - 6 U 95/07
    Zuständig für die Berichtigung nach § 319 ZPO ist das Gericht, welches das Urteil, bzw. den Beschluss erlassen hat; die Mitwirkung desselben Richters ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 78, 23; 106, 373 = NJW 1989, 1281; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 319 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1991 - IV ZR 155/90

    Bedingungsgemäße Beweiserleichterungen der Versicherungsvertragsparteien in der

    Auszug aus OLG Rostock, 01.02.2008 - 6 U 95/07
    Zur Vermeidung von Irritationen spricht der Senat zur Klarstellung mit der vorliegenden Entscheidung dies jedoch nochmals aus und sieht sich dazu - auch nach Rechtskraft der Entscheidung (dazu Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 319 Rn. 21 m.w.N.) - als berechtigt an, da eine zwar getroffene, aber im Tenor fehlende (oder unklare) Kostenentscheidung im Wege der Berichtigung gem. § 319 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden kann (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 319 Rn. 18 u. Rn. 10; BGH, NJW 1964, 1858; NJW-RR 1991, 1278; OLGR Rostock 2002, 324).
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