Weitere Entscheidung unten: KG, 19.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.03.2006 - 6 U 97/05   

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https://dejure.org/2006,10584
OLG Naumburg, 08.03.2006 - 6 U 97/05 (https://dejure.org/2006,10584)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.03.2006 - 6 U 97/05 (https://dejure.org/2006,10584)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. März 2006 - 6 U 97/05 (https://dejure.org/2006,10584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Sturzes bei einem Gesellschaftstanz aus dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Geststättenbetreibers; Verkehrssicherungspflichtverletzung des Gastwirts aufgrund der Nichtwarnung des Vorliegens ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht - Glätteunfall auf Tanzfläche

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflchtverletzung durch einen Gastwirt, der einen Ballsaal mit einem glatten Parketboden zur Verfügung stellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2006 - 6 U 97/05
    Haftungsbegründend wird indes eine solche Gefahrenlage erst, wenn sich vorausschauend für einen sachkundig Urteilenden die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter Dritter verletzt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - VI ZR 95/03, VersR 2004, 657, 659 mwN).

    Voraussetzung ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004, aaO., 657).

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2006 - 6 U 97/05
    Erforderlich sind solche Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um die Gefahr von Dritten abzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 155/02, MDR 2003, 1352).

    Denn sie hat ein "Unglück" erlitten und kann der Beklagten kein "Unrecht" vorhalten (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2003, aaO.).

  • BGH, 30.10.1990 - VI ZR 40/90

    Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts; Rutschgefahr eines Parkettfußbodens

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2006 - 6 U 97/05
    Er muss sich dabei auf gehbehinderte und ungeschickte Personen, ja sogar darauf einstellen, dass seine Gäste sich, etwa infolge des Genusses alkoholischer Getränke unverständig verhalten und dass sie infolge des Alkoholgenusses in ihrer Gehsicherheit beeinträchtigt sein können (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - VI ZR 40/90, VersR 1991, 358).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2006 - 6 U 97/05
    Daher kann, wer sich selbst verletzt, einen anderen wegen dessen Mitwirkung nur in Anspruch nehmen, wenn dieser einen zusätzlichen Gefahrenkreis für die Schädigung eröffnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1986 -VI ZR 208/84, VersR 1986, 578).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 21 U 201/15

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in dem Publikumsverkehr offenstehenden

    Eine solche Pflicht, durch aktives Handeln eine Rechtsgutsverletzung zu verhindern, begründet unter anderem die Verkehrssicherungspflicht (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 8.3.2006, 6 U 97/05, OLGR Naumburg 2007, 269, 270).
  • OLG Köln, 10.01.2023 - 28 U 46/22

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in einem Supermarkt bei regnerischen

    Eine solche Pflicht, durch aktives Handeln eine Rechtsgutsverletzung zu verhindern, begründet unter anderem die Verkehrssicherungspflicht, wobei sich der Inhalt der Verkehrssicherungspflicht allgemein nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs richtet (vgl. OLGR Naumburg 2007, 269, 270; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 127106.31 a ).
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Rechtsprechung
   KG, 19.05.2006 - 6 U 97/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24169
KG, 19.05.2006 - 6 U 97/05 (https://dejure.org/2006,24169)
KG, Entscheidung vom 19.05.2006 - 6 U 97/05 (https://dejure.org/2006,24169)
KG, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 6 U 97/05 (https://dejure.org/2006,24169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    (Total-)Rücktritt wegen verspäteter Planvorlage des Architekten? (IBR 2007, 383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1287
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus KG, 19.05.2006 - 6 U 97/05
    Dabei ist auch zu beachten, dass zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 159, 376; BGH, BauR 2005, 400) nicht erbrachte Grundleistungen zum Honorarabzug führen, wenn sie als selbständige Teilerfolge beauftragt wurden, gleichwohl aber nicht unbedingt sämtliche Grundleistungen in Auftrag gegeben werden müssen, um eine genehmigungsfähige Planung zu erhalten.
  • BGH, 23.10.2003 - VII ZB 19/02

    Auslegung der Parteibezeichnung

    Auszug aus KG, 19.05.2006 - 6 U 97/05
    In dem damit vorliegenden Fall der objektiven Unrichtigkeit ist die Parteibezeichnung auszulegen; bei betriebsbezogenem Handeln soll im Zweifel der hinter der Falschbezeichnung stehende wahre Rechtsträger betroffen sein (BGHZ 91, 152; BGH, NJW-RR 2004, 501; Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., vor § 50 Rdn.7).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus KG, 19.05.2006 - 6 U 97/05
    Dabei ist auch zu beachten, dass zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 159, 376; BGH, BauR 2005, 400) nicht erbrachte Grundleistungen zum Honorarabzug führen, wenn sie als selbständige Teilerfolge beauftragt wurden, gleichwohl aber nicht unbedingt sämtliche Grundleistungen in Auftrag gegeben werden müssen, um eine genehmigungsfähige Planung zu erhalten.
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