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   VGH Hessen, 03.08.2005 - 6 UE 1672/04   

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https://dejure.org/2005,3227
VGH Hessen, 03.08.2005 - 6 UE 1672/04 (https://dejure.org/2005,3227)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.08.2005 - 6 UE 1672/04 (https://dejure.org/2005,3227)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. August 2005 - 6 UE 1672/04 (https://dejure.org/2005,3227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 72 GG, Art 74 GG, Art 84 GG, § 9 BBodSchG, § 11 Abs 1 Abf/AltLastG HE
    Zur Altlastenfeststellung nach Inkrafttreten des BBodSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung von Sanierungsmaßnahmen durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodschG); Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen durch das BBodschG; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Altlastenfeststellungsbescheides; Zulässigkeit einer gesonderten Altlastenfeststellung ...

  • Judicialis

    BBodSchG § 9 Abs. 2; ; BBodSchG § 10; ; BBodSchG § 11; ; BBodSchG § 21; ; GG Art. 72; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 18; ; GG Art. 84 Abs. 1; ; HAltlastG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht; Altlastenfeststellung - Altlastenfeststellung, Bundes-Bodenschutzgesetz , Gesetzesmaterialien, Gesetzgebungsgeschichte, Gestuftes Verfahren, Handlungsinstrumentarium, Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, Regelungszweck, Sperrwirkung Für Die Länder, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Anspruchsgrundlage für Altlasten-Überprüfungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Altlastenfeststellungsbescheid unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 32
  • DVBl 2005, 1396 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00

    Hinzuziehung, zu einem Verfahren; Beteiligter (§ 13 VwVfG); Nicht-Beteiligter (§

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2005 - 6 UE 1672/04
    Die im Bundes-Bodenschutzgesetz geregelte Gesamtmaterie lässt sich sowohl dem "Recht der Bodenerfassung" wie dem "Recht der Bodenerhaltung" als auch dem "Recht der Bodenveränderung" zuordnen, also denjenigen Teilbereichen, die zum Recht der Bodenbeschaffenheit und damit zur Gesamtmaterie Bodenrecht i. S. d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG gehören (BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 - 3 C 2.00 -, DVBl. 2000, 1353).

    Ob der Gebrauch, den der Bund von einer Kompetenz gemacht hat, abschließend ist, muss auf Grund einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes festgestellt werden, wobei eine Sperrwirkung für die Länder in jedem Fall voraussetzt, dass der Gebrauch der Kompetenz durch den Bund hinreichend erkennbar ist (BVerwG, Urteil vom 16.05.2000, a.a.O., unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04

    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2005 - 6 UE 1672/04
    Wortlaut und Systematik des Bundes-Bodenschutzgesetzes sehen somit eine gesonderte Altlastenfeststellung in einem förmlichen Verfahren nicht vor; das Verwaltungsverfahren beginnt vielmehr nach einer Phase der Gefährdungsabschätzung durch die Behörde mit einer Heranziehung des Sanierungspflichtigen - sei es durch Erlass einer förmlichen Anordnung oder durch einvernehmliche Problemlösung (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04 - NVwZ 2005, 691).
  • VGH Hessen, 23.08.2004 - 6 TG 1119/03

    Bodenschutz; Bodenveränderung; Sanierung; Untersuchungskonzept;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.2005 - 6 UE 1672/04
    Die Sanierungspflicht obliegt sodann den nach § 4 Abs. 3, 5 und 6 BBodschG Verpflichteten; zur Erfüllung der Sanierungspflicht kann die Behörde gem. § 10 BBodschG die notwendigen Maßnahmen treffen (Sanierungsmaßnahmen i. S. d. § 5 BBodSchV; vgl. dazu: Hess. VGH, Beschluss vom 23.08.2004 - 6 TG 1119/03 -, DÖV 2005, 124).
  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2130/08

    Altlastensanierung: Sanierungsverantwortlicher, Garantenstellung bei Unterlassen

    Wie der 6. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 3. August 2005 (Az. 6 UE 1672/04, ESVGH 56, 32 = NuR 2005, 787; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2005 - Az. 6 UE 279/03 - BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 -, BVerwGE 126, 1) festgestellt hat, wurde das - frühere - Hessische Altlastengesetz durch das Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes verdrängt, soweit für das Verfahren entgegenstehende bundesgesetzliche Vorschriften bestehen.

    Verdrängt der dritte Teil des Bundes-Bodenschutzgesetz aber die landesgesetzliche Regelung (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 03.08.2005 - 6 UE 1672/04 -, ESVGH 56, 32 = NuR 2005, 787; ebenso: Sanden/Schoeneck, BBodSchG, 1998, § 24 Rdnr. 4 f.), so gilt dies auch für die Geltendmachung von Auslagen, die durch die Maßnahmen entstehen.

  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2131/08

    Altlasten: Sanierungspflicht; Verantwortlichkeit durch Unterlassen bei

    Wie der 6. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 3. August 2005 (Az. 6 UE 1672/04, ESVGH 56, 32 = NuR 2005, 787; vgl. auch Beschluss vom 12.10.2005 - Az. 6 UE 279/03 - BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05 -, BVerwGE 126, 1) festgestellt hat, wurde das - frühere - Hessische Altlastengesetz durch das Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes verdrängt, soweit für das Verfahren entgegenstehende bundesgesetzliche Vorschriften bestehen.

    Verdrängt der dritte Teil des Bundes-Bodenschutzgesetz aber die landesgesetzliche Regelung (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 03.08.2005 - 6 UE 1672/04 -, ESVGH 56, 32 = NuR 2005, 787; ebenso: Sanden/Schoeneck, BBodSchG, 1998, § 24 Rdnr. 4 f.), so gilt dies auch für die Geltendmachung von Auslagen, die durch die Maßnahmen entstehen.

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