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   VGH Hessen, 23.02.1995 - 6 UE 652/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4263
VGH Hessen, 23.02.1995 - 6 UE 652/93 (https://dejure.org/1995,4263)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.02.1995 - 6 UE 652/93 (https://dejure.org/1995,4263)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 6 UE 652/93 (https://dejure.org/1995,4263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 5 GG
    Eingriff in die Forschungsfreiheit eines Hochschullehrers durch die Tätigkeit einer vom Dekan eingesetzten Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 192
  • DVBl 1995, 1362
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.1995 - 6 UE 652/93
    Die Frage, ob bereits der Versuch, letztlich durch die Erzeugung faktischen oder moralischen Drucks auf die Art und Weise der Forschung Einfluß zu nehmen, ausreicht, um einen Eingriff in die grundrechtliche Freiheit anzunehmen, muß daher mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. März 1978 - 1 BvR 333/75 u. a. - BVerfGE 47, 327 (366 ff.)) bejaht werden.
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.1995 - 6 UE 652/93
    Gewährleistet ist eine von jeder staatlichen Einwirkung freie, nur der persönlichen und autonomen Verantwortung des Wissenschaftlers unterliegende Betätigung (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79 (112)).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.1995 - 6 UE 652/93
    Dieser vornehmlich aus Art. 20 Abs. 3 GG, daneben aber auch aus der Abwehrfunktion der Grundrechte sowie aus dem Rechtsgedanken des § 1004 BGB entwickelte und inzwischen allgemein als Grundsatz des Verwaltungsrechts anerkannte Anspruch setzt einen andauernden rechtswidrigen und hoheitlichen Eingriff in subjektive Rechte des Betroffenen voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 - DVBl. 89, 463; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 1994, § 29 Rdnr. 3).
  • BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97

    Keine Verletzung der aus GG Art 5 Abs 3 zu Gunsten einer Universität abgeleiteten

    b) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 1995 - 6 UE 652/93 -,.
  • VGH Hessen, 15.11.2007 - 8 UE 1109/07

    Zur Rechtmäßigkeit der Hessischen Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Es ist aber naheliegend und somit hinzunehmen, dass sich der Landesgesetzgeber, der im Übrigen auch die Autonomie der Hochschulen und ihrer Mitglieder und Angehörigen in Forschung und Lehre zu beachten hat (vgl. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, §§ 3, 4, 11 Abs. 2 Satz 1 HHG, dazu Hess. VGH, Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 UE 652/93 - DVBl. 1995 S. 1362 ff. = juris Rdnrn. 118 f.), sich im Sinne einer "flächendeckenden" Effizienz zu abgabenrechtlichen Maßnahmen entschlossen hat, die auf der einen Seite einen unmittelbaren Zufluss von Mitteln in den Landeshaushalt bewirken und zum anderen alle Studierenden erreichen, die durch Zeitablauf und ihre persönliche Studiengestaltung die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllen.
  • VG Mainz, 15.09.2010 - 3 K 844/09

    Zur Ermächtigungsgrundlage für Beschlüsse eines Gremiums einer Hochschule, mit

    Denn die Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch die im Namen der Hochschule handelnde Kommission begründet einen Eingriff in das durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Recht der Klägerin auf Wissenschaftsfreiheit (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 UE 652/93 -, juris [Rdnr. 116]; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 6 C 5.95 -, BVerwGE 102, 304, 312 f.).
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