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   VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95   

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https://dejure.org/2001,9358
VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95 (https://dejure.org/2001,9358)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.11.2001 - 6 UE 887/95 (https://dejure.org/2001,9358)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. November 2001 - 6 UE 887/95 (https://dejure.org/2001,9358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 3 KrW-/AbfG, § 23 Abs 1 KrW-/AbfG, § 3 Abs 5 AbfG HE, § 5 Abs 1 AbfG HE, § 5 Abs 2 S 2 AbfG HE
    Mitbenutzungsentgelt für Abfallentsorgungsanlage - Betriebskostenanteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit des Entgelts für die Mitbenutzung einer Deponie ; Zurechnung von Betriebskosten zu dem für die Mitbenutzung einer Abfallentsorgungsanlage zu zahlenden Entgelt ; Festsetzungsverfahren für Mitbenutzungsentgelt; Betriebswirtschaftliche Gesamtbetrachtung

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 12 Abs. 3; ; KrW-/AbfG § 23 Abs. 1 S. 1 u. 2; ; HAbfAG § 3 Abs. 5; ; HAbfAG § 5 Abs. 1; ; HAbfAG § 5 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. August 1978 ( 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89 ff ), in der das Gericht eine Abgrenzung der Begriffe "allgemein anerkannte Regeln der Technik", "Stand der Technik" und "Stand von Wissenschaft und Technik" vornimmt, wird mit dem hier in Rede stehenden Begriff der rechtliche Maßstab für das Erlaubte oder Gebotene an die Front der technischen Entwicklung verlagert.
  • BVerwG, 04.08.1992 - 4 B 150.92

    Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Baugenehmigung zum Neubau einer

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95
    Nach der (mit den Verfahrensbeteiligten und dem Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung erörterten) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4. August 1992 - BVerwG 4 B 150.92 - Buchholz 406.25 § 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz Nr. 9) kann ein wichtiges Indiz dafür, dass die praktische Eignung gesichert erscheint, darin zu sehen sein, dass eine Maßnahme in einem Betrieb bereits mit Erfolg erprobt worden ist; die Bewährung im Betrieb ist indessen nicht zwingende Voraussetzung (s. auch Rengeling, Der Stand der Technik bei der Genehmigung umweltgefährdender Anlagen, 1985, S. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95
    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung zu entnehmende erkennbare wirkliche Rechtsschutzziel; auf die Formulierung des Klageantrags kommt es nicht entscheidend an (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. vom 3. August 1992 - 8 C 72/90 -, NVwZ 1993, 62 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75

    Aufrechnungsvalutierung; Zurückbehaltungsrecht und Löschungsbewilligung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95
    Der Senat geht unter Berücksichtigung dieses - im Übrigen auch nicht bestrittenen - Vorbringens in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 24. Februar 1978, - V ZR 182/75 -, BB 1978, 931; Urt. vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 -, BB 1989, 247) davon aus, dass die Haushaltswirtschaft der Klägerin als öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft - vergleichbar der des Bundes, auf die die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abstellen - bekanntlich durch ein die Außenstände übersteigendes Kreditvolumen beeinflusst ist, welches zu einem laufenden Zinsaufwand führt.
  • BGH, 17.04.1978 - II ZR 77/77
    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95
    Der Senat geht unter Berücksichtigung dieses - im Übrigen auch nicht bestrittenen - Vorbringens in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 24. Februar 1978, - V ZR 182/75 -, BB 1978, 931; Urt. vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 -, BB 1989, 247) davon aus, dass die Haushaltswirtschaft der Klägerin als öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft - vergleichbar der des Bundes, auf die die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abstellen - bekanntlich durch ein die Außenstände übersteigendes Kreditvolumen beeinflusst ist, welches zu einem laufenden Zinsaufwand führt.
  • VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95
    Allerdings stellte das Landesrecht in der inzwischen durch das Hessische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) aufgehobenen Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 HAbfAG klar, dass zu dem vom Mitbenutzer zu entrichtenden Entgelt auch ein angemessener Teil der Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten der Anlage gehört (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, Gemeindehaushalt 1998, 88 ff; ).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95
    Der Senat geht unter Berücksichtigung dieses - im Übrigen auch nicht bestrittenen - Vorbringens in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 24. Februar 1978, - V ZR 182/75 -, BB 1978, 931; Urt. vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 -, BB 1989, 247) davon aus, dass die Haushaltswirtschaft der Klägerin als öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft - vergleichbar der des Bundes, auf die die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abstellen - bekanntlich durch ein die Außenstände übersteigendes Kreditvolumen beeinflusst ist, welches zu einem laufenden Zinsaufwand führt.
  • BVerwG, 15.10.1997 - 6 B 51.97

    Überspannte Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95
    Da die Klägerin den Brief nicht als Einschreiben aufgegeben hatte, musste sie auch nicht mit dieser Versendungsform häufig verbundene Verzögerungen berücksichtigen (s. dazu Kopp / Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 60 Rdnr. 17 ; vgl. auch Beschluss des BVerwG vom 15. Oktober 1997 - 6 B 51/97 -, ).
  • VGH Hessen, 01.06.2004 - 6 TJ 831/04

    Rechtsanwaltsgebühren; keine Erhöhungsgebühr

    In dem zugrunde liegenden Verwaltungsstreitverfahren 6 UE 887/95 hat der Senat mit Beschluss vom 19. Januar 2001 das A. - Erinnerungsführer - beigeladen.
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