Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.07.2015 - 6 UF 177/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der elterlichen Sorge in Bezug auf den Kindsvater; Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung; Rechtfertigung einer Trennung des Kindes von den Eltern; Rückführung eines in einer Pflegefamilie lebenden Kindes
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 17.09.2013 - 84 F 34/13
- OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 UF 177/13
- OLG Hamm, 11.02.2014 - 6 UF 177/13
- BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14
- OLG Hamm, 17.07.2015 - 6 UF 177/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13
Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des …
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2015 - 6 UF 177/13
Dementsprechend darf die Trennung des Kindes von seinen Eltern als stärkster Eingriff in das Elternrecht nur unter sehr strengen Voraussetzungen erfolgen (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 112; BVerfG FamRZ 2014, 1266; BGH FamRZ 2014, 543;… Palandt-Götz, BGB, 74. Auflage 2015, § 1666 Rn. 8).In einem solchen Fall ist es erforderlich, bei der Kindeswohlprüfung nach § 1666 BGB die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der Ursprungsfamilie auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung der Kinder gering zu halten (BVerfG FamRZ 2014, 1266).
Denn das Kindeswohl gebietet es, die neu gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegeeltern zu berücksichtigen und das Kind nur dann aus der Pflegefamilie herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen noch hinnehmbar sind (BVerfG FamRZ 2014, 1266).
Indessen darf der Umstand, dass die Trennung von seinen unmittelbaren Bezugspersonen regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung für das Kind bedeutet, nicht dazu führen, dass bei Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie die Wiederzusammenführung von Kind und Eltern immer schon dann ausgeschlossen ist, wenn das Kind dadurch in den Pflegeeltern seine "sozialen" Eltern gefunden hat (vgl. BVerfG FamRZ 2014, 1266).
Weil eine Rückkehr zu den Eltern auch nach längerer Fremdunterbringung vorbehaltlich entgegenstehender Kindesbelange grundsätzlich möglich bleiben muss, dürfen die Belastungen des Kindes, die mit einem Wechsel der Hauptbezugspersonen immer verbunden sind, eine Rückführung nicht automatisch dauerhaft ausschließen (vgl. BVerfG FamRZ 2014, 1266).
- BGH, 22.01.2014 - XII ZB 68/11
Elterliche Sorge: Abwehr der Kindeswohlgefährdung durch Anordnung des Verbleibens …
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2015 - 6 UF 177/13
Dementsprechend darf die Trennung des Kindes von seinen Eltern als stärkster Eingriff in das Elternrecht nur unter sehr strengen Voraussetzungen erfolgen (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 112; BVerfG FamRZ 2014, 1266; BGH FamRZ 2014, 543;… Palandt-Götz, BGB, 74. Auflage 2015, § 1666 Rn. 8).Da Q nicht im Haushalt ihres Vaters lebt, kann die elterliche Sorge nur dann ordnungsgemäß und ohne Kindeswohlgefährdung ausgeübt werden, wenn er von dritter Seite ausreichende Informationen über den Zustand und die Entwicklung von Q erhält (vgl. BGH FamRZ 2014, 543 Rn. 31).
Eine Verbleibensanordnung kann deshalb immer dann ergehen, wenn das Kindeswohl dadurch gefährdet ist, dass die Eltern oder ein Elternteil eine Rückführung plant und durch eine damit verbundene Zerstörung der Bindung eine Pflegeeltern eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefinden des Kindes zu erwarten ist (BGH FamRZ 2014, 543).
- BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung …
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2015 - 6 UF 177/13
Dementsprechend darf die Trennung des Kindes von seinen Eltern als stärkster Eingriff in das Elternrecht nur unter sehr strengen Voraussetzungen erfolgen (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 112; BVerfG FamRZ 2014, 1266; BGH FamRZ 2014, 543;… Palandt-Götz, BGB, 74. Auflage 2015, § 1666 Rn. 8).Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG FamRZ 2015, 112; BVerfG FamRZ 2012, 1127; BGH FamRZ 2010, 720;… Palandt-Götz, BGB, 74. Auflage 2015, § 1666 Rn. 8;… Johannsen/Henrich-Büte, FamFG, 6. Auflage 2015, § 1666 Rn. 23).
- BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2015 - 6 UF 177/13
Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG FamRZ 2015, 112; BVerfG FamRZ 2012, 1127; BGH FamRZ 2010, 720;… Palandt-Götz, BGB, 74. Auflage 2015, § 1666 Rn. 8;… Johannsen/Henrich-Büte, FamFG, 6. Auflage 2015, § 1666 Rn. 23). - BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2015 - 6 UF 177/13
Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG FamRZ 2015, 112; BVerfG FamRZ 2012, 1127; BGH FamRZ 2010, 720;… Palandt-Götz, BGB, 74. Auflage 2015, § 1666 Rn. 8;… Johannsen/Henrich-Büte, FamFG, 6. Auflage 2015, § 1666 Rn. 23).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.02.2014 - 6 UF 177/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FamFG § 58 Abs. 1
Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge; Gefährdung des Kindeswohls; Eingeschränkte Bindungstoleranz
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 17.09.2013 - 84 F 34/13
- OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 UF 177/13
- OLG Hamm, 11.02.2014 - 6 UF 177/13
- BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14
- OLG Hamm, 17.07.2015 - 6 UF 177/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer …
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2014 - 6 UF 177/13
Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleib in der Familie in seinem körperlichen, seelischen oder geistigen Wohl erheblich und nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.3.2012, FamRZ 2012, 938;… Palandt-Götz, BGB, 73. Auflage 2014, § 1666 Rn. 8;… Johannsen/Henrich-Büte, Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 1666 Rn. 23 f.).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 UF 177/13 |
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 17.09.2013 - 84 F 34/13
- OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 UF 177/13
- OLG Hamm, 11.02.2014 - 6 UF 177/13
- BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14
- OLG Hamm, 17.07.2015 - 6 UF 177/13
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung …
Der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 17. September 2013 - 84 F 34/13 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2014 - II-6 UF 177/13 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.