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   OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06   

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https://dejure.org/2007,10560
OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06 (https://dejure.org/2007,10560)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2007 - 6 UF 200/06 (https://dejure.org/2007,10560)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 6 UF 200/06 (https://dejure.org/2007,10560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 2 ZPO, § 78 Abs 3 ZPO, § 290 ZPO, § 19 FGG, §§ 19 ff FGG
    Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wirksamkeit der Rücknahme einer befristeten Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 78; ; ZPO § 290

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78; ZPO § 290
    Zur Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 106/89

    Berufungsrücknahme - Mandatskündigung - Berufungsfrist - Fristversäumnis -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06
    Dies soll selbst dann gelten, wenn die Rücknahmeerklärung durch einen Rechtsanwalt erfolgt ist, dem das Mandat bereits gekündigt worden war und der überdies eine zuvor erfolgte Anweisung des vormaligen Mandanten falsch verstanden hatte (BGH, Beschluss u. Urteil v. 06.12.1989 - IV b ZB 106/89 - FamRZ 1990, 388).
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06
    Die für Willenserklärungen geltenden Vorschriften über Nichtigkeit und Anfechtbarkeit wegen Willensmängeln sind auf Prozesshandlungen weder direkt noch entsprechend anwendbar (BGH, Beschluss v. 13.12.2006 - XII ZB 71/04 - FamRZ 2007, 375 mit weiterem Nachweis zur ständigen Rechtsprechung).
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06
    Die Partei übernimmt mit der Rücknahme wie auch mit dem prozessualen Anerkenntnis das Beurteilungsrisiko bezüglich der zugrunde gelegten tatsächlichen und rechtlichen Vorstellungen (BGH, Urteil v. 27.05.1981 - IV b ZR 589/80 - BGHZ 80, 389 (392)).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77

    Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 6 UF 200/06
    In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Gegner könne sich nach Treu und Glauben nicht auf die Rücknahme berufen, diese sei daher als unwirksam zu behandeln (BGH, Urteil v. 21.03.1977 - II ZB 5/77 - VersR 1977, 574).
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