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   OLG Hamm, 17.06.2002 - 6 UF 229/01   

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https://dejure.org/2002,10582
OLG Hamm, 17.06.2002 - 6 UF 229/01 (https://dejure.org/2002,10582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2002 - 6 UF 229/01 (https://dejure.org/2002,10582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 6 UF 229/01 (https://dejure.org/2002,10582)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 6 UF 229/01
    Den Widerruf eines Anerkenntnisses hat der Bundesgerichtshof nunmehr ausdrücklich zugelassen, wenn nachträglich die Voraussetzungen einer Abänderungsklage im Sinne des § 323 ZPO eingetreten sind (BGH FamRZ 2002, 88 90).

    Abzuziehen sind der Beitrag zum Philologenverband mit 27, 95 DM (Bl. 356 GA), die Krankenversicherung mit monatlich 469, 68 DM (Bl. 366 GA) und die schon während der Ehe bestehende und daher prägende Lebensversicherung D mit 319, 15 DM (Bl. 363 GA), die nicht außerhalb einer eheangemessenen Vermögensbildung liegt (vgl. dazu BGH FamRZ 2002, 88 (91)) und deshalb zu berücksichtigen ist.

    Insoweit setzt sich der eheprägende Wohnvorteil in diesen ersetzenden Kapitaleinkünften fort (vgl. BGH FamRZ 2002, 88, 92).

    Ob das in Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht, nach der der im Versorgungsausgleich erworbene Rententeil grundsätzlich bei der Bedarfsbemessung gem. § 1578 BGB zu berücksichtigen ist (BGH FamRZ 2002, 88 91), ist hier zweifelhaft.

  • KG, 01.02.2002 - 3 UF 184/01

    Berücksichtigung von auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Renten bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 6 UF 229/01
    Letztlich bedarf diese noch nicht abschließend geklärte und in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage (vgl. OLG Celle in OLG-Report 2002, 99 und KG in FamRZ 2002, 460) hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 6 UF 229/01
    Abzugsfähig sind Rücklagen nur, wenn konkrete Instandhaltungsmaßnahmen bevorstehen (BGH NJW 2000, 284).
  • OLG Celle, 08.11.2001 - 17 UF 220/00

    Unterhalt bei Bezug einer Rente aus dem Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 6 UF 229/01
    Letztlich bedarf diese noch nicht abschließend geklärte und in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage (vgl. OLG Celle in OLG-Report 2002, 99 und KG in FamRZ 2002, 460) hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Diese Unterscheidung ist in Rechtsprechung und Literatur angezweifelt worden (OLG Hamm FamRZ 2003, 460 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 895; Leitlinien des OLG Düsseldorf unter Nr. 5 und des OLG Hamm unter Nr. 5.2; Wendl/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 1 Rdn. 337; Quack FamRZ 2000, 665; differenzierend Wohlgemuth in: Eschenbruch/Klinkhammer Der Unterhaltsprozess 5. Aufl. Kap. 6. Rdn. 258; vgl. auch Finke FPR 2008, 94, 95).
  • OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07

    Berücksichtigung der Kosten für Niederschlagswasser bei der Berechnung des

    Anerkanntermaßen handelt es sich bei den Positionen Grundsteuer und Gebäudeversicherung um auf den Mieter umlagefähige Kosten (BGH, aaO; OLG Hamm, FamRZ 2003, 460; OLG Brandenburg, NJW 2008, 2268; Wendl/Staudigl/Gerhardt, aaO, § 1, Rz. 337, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.05.2007 - 3 UF 338/06

    Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages bei der Berechnung des

    Der Antragsteller hätte folglich nachweisen müssen, mit dem "Hausgeld" lediglich solche nicht umlagefähigen Kosten - namentlich also die Kosten des Verwalters sowie des Geldverkehrs (Wend/Staudigl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 1 Rn. 337 unter Bezugnahme auf OLG Hamm FamRZ 2003, S. 460) - zu decken.
  • OLG Jena, 26.05.2009 - 1 WF 105/09

    Zur Zulässigkeit der Abänderungsklage, wesentliche Änderung der maßgeblichen

    (Wendl/Schmitz, Unterhaltsrecht, 7. Auflage, § 10, Rdnr. 159; BGH, FamRZ 2001, 1687; FamRZ 2004, 1988, 1989; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 323, Rdnr. 34; OLG Hamm, FamRZ 2003, 460).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 WF 1/09

    Zeitliche Grenzen einer Abänderungsklage; Begriff der wesentlichen Veränderung

    Allerdings schließt wegen der Maßgeblichkeit des "tatsächlichen" Eintritts einer nachträglichen Veränderung allein ihre Vorhersehbarkeit zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung die spätere Erhebung einer Abänderungsklage nach § 323 ZPO nicht aus (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2002, Az: 6 UF 229/01, juris, Rdnr. 6, Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 323, Rdnr. 34).
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