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   OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06   

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https://dejure.org/2006,18431
OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06 (https://dejure.org/2006,18431)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.12.2006 - 6 UF 54/06 (https://dejure.org/2006,18431)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 6 UF 54/06 (https://dejure.org/2006,18431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Erwerbseinkommens im Rahmen der Unterhaltsberechnung; Ansetzen des angemessenen Wohnwerts einer selbstgenutzten Immobilie bei Berechnung des Trennungsunterhalts; Zulässigkeit einer Berufung nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 1361; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361; ZPO § 287
    Zur Berechnung des Trennungsunterhalts bei Berufstätigkeit nur eines - geschiedenen - Ehepartners

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2006, 683), der sich der Senat zwischenzeitlich angeschlossen hat (Senatsentscheidungen vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06 - und vom 28. November 2006 - 6 WF 88/06 -), sind die Selbstbehaltssätze gegenüber Ehegatten grundsätzlich höher anzusetzen, als gegenüber minderjährigen Kindern.

    Insoweit erachtet es der Senat als angemessen, von dem Betrag auszugehen, der in der Mitte zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt liegt (Senat, a.a.O.; Büttner, FamRZ 2006, 765).

  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06
    Die für die Bemessung des Unterhaltsanspruches maßgebenden ehelichen Lebensverhältnisse (BGH, NJW 2000, 284; Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl., Rz. 1071) der Parteien waren in erster Linie geprägt von den Erwerbseinkünften des Beklagten, dem mietfreien Wohnen im gemeinschaftlichen Eigentum sowie der Unterhaltspflicht gegenüber den beiden gemeinsamen Kindern und Schuldverpflichtungen.

    Den - für den Trennungsunterhalt zu Grunde zu legenden (BGH, FamRZ 2000, 351, 353; FamRZ 1998, 899, 901; Senatsurteil vom 6. März 2003 - 6 UF 100/02) - angemessenen Wohnwert der selbst genutzten Immobilie hat das Familiengericht unangegriffen mit einem Betrag in Höhe von monatlich 300 EUR festgestellt.

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06

    Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei minderjährigen Kindern -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2006, 683), der sich der Senat zwischenzeitlich angeschlossen hat (Senatsentscheidungen vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06 - und vom 28. November 2006 - 6 WF 88/06 -), sind die Selbstbehaltssätze gegenüber Ehegatten grundsätzlich höher anzusetzen, als gegenüber minderjährigen Kindern.
  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06
    Unter Anwendung dieses Maßstabes ist die - zur Erfüllung der gleichrangigen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehefrau und Kindern nicht ausreichende - Verteilungsmasse in Höhe von (1.470,08 ./. 995 =) 475, 08 EUR unter Berücksichtigung der vom BGH entwickelten Grundsätze zur Mangelfallberechnung (BGH, FamRZ 2003, 363) zwischen der Klägerin und den unterhaltsberechtigten Kindern aufzuteilen; die Differenz zwischen dem angemessenen (995 EUR) und dem notwendigen Selbstbehalt (890 EUR) steht den unterhaltsberechtigten Kindern zu (Senat, a.a.O.; Eschenbruch, a.a.O., Rz. 3127; Soyka, FuR 2006, 269).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06
    Hinsichtlich des im März 2005 aufgenommenen Arbeitgeberdarlehens für die Anschaffung eines PKW ist zu beachten, dass dem auf die berufliche Nutzung entfallenden Finanzierungsaufwand bereits durch die in Ansatz gebrachte Kilometerpauschale Rechnung getragen ist (vgl. dazu BGH, FamRZ 2006, 846).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06
    Den - für den Trennungsunterhalt zu Grunde zu legenden (BGH, FamRZ 2000, 351, 353; FamRZ 1998, 899, 901; Senatsurteil vom 6. März 2003 - 6 UF 100/02) - angemessenen Wohnwert der selbst genutzten Immobilie hat das Familiengericht unangegriffen mit einem Betrag in Höhe von monatlich 300 EUR festgestellt.
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 6 UF 40/05

    Zur Anrechnung von Mehrarbeitsvergütungen und Erschwerniszulagen auf das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06
    Der Berufung ist darin beizutreten, dass die dem Beklagten mit Blick auf dessen Tätigkeit als Kraftfahrer im Fernverkehr arbeitgeberseitig ausgezahlten Spesen - jedenfalls - zu nicht mehr als einem Drittel als unterhaltspflichtiges Einkommen zu behandeln sind, weil einerseits zwar ein effektiver Aufwand, andererseits aber auch eine gemäß § 287 ZPO zu schätzende häusliche Ersparnis bei den privaten Lebenshaltungskosten eintritt (Senatsurteile vom 17. November 2005 - 6 UF 40/05 - und vom 12. Februar 2004 - 6 UF 70/03 - 2. Zivilsenat, Beschluss vom 4. April 2005 - 2 UF 44/05 - 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 4. Januar 2006 - 9 UF 124/03 -) und der Beklagte nicht im Einzelnen dargetan und belegt hat, dass die Spesen unter dem gebotenen Ansatz der häuslichen Ersparnisse dem tatsächlich entstandenen Aufwand lediglich entsprechen oder ihn gar unterschreiten (Senat, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 28.11.2006 - 6 WF 88/06

    Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei Betreuung eines gemeinsamen minderjährigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2006, 683), der sich der Senat zwischenzeitlich angeschlossen hat (Senatsentscheidungen vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06 - und vom 28. November 2006 - 6 WF 88/06 -), sind die Selbstbehaltssätze gegenüber Ehegatten grundsätzlich höher anzusetzen, als gegenüber minderjährigen Kindern.
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