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   OLG Saarbrücken, 25.08.2014 - 6 UF 64/14   

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OLG Saarbrücken, 25.08.2014 - 6 UF 64/14 (https://dejure.org/2014,39620)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.08.2014 - 6 UF 64/14 (https://dejure.org/2014,39620)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14 (https://dejure.org/2014,39620)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Letzteres setzt eine gegenwärtige Gefahr in solchem Maße voraus, dass sich bei ihrem weiterem Fortschreiten eine erhebliche Schädigung der weiteren Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, juris; BVerfG FamRZ 2009, 1472; Senatsbeschlüsse vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14 -, vom 16. Februar 2010 - 6 UF 96/09 -, FamRZ 2010, 1746 m.w.N., und vom 29. Februar 2012 - 6 UF 13/12 -).
  • OLG Schleswig, 22.09.2015 - 10 UF 105/15

    Anordnung eines Umgangsausschlusses: Notwendigkeit der Einholung eines

    Zwar ist auch in den Fällen des Umgangsausschlusses nicht zwingend die Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens geboten (vgl. OLG Bremen, NJW 2013, 2603 ff.: Entgegenstehende Wille eines 13 und 15-jährigen Kindes; vgl. auch OLG Saarbrücken, NZFam 2015, 44: 11-jähriges Kind).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18
    Nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann das auch mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verfolgte Ziel, dass ein Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann, erreicht werden (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 9. November 2018 - 6 UF 111/18 - und vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14 -).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18

    Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes

    Nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann das auch mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verfolgte Ziel, dass ein Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann, erreicht werden (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 9. November 2018 - 6 UF 111/18 - und vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14 -).
  • OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15

    Mutwilligkeit des VKH-Gesuchs; Umgang nach Tötung der Kindesmutter;

    Die Tragweite eines Umgangsausschlusses wegen Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB und dessen verfassungsrechtliche Dimension stellt besondere Anforderungen auch an die gerichtlich gemäß § 26 FamFG gebotene Sachaufklärung und kann Anlass für eine sachverständige Begutachtung geben (im Anschluss an OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14, NZFam 2015, 44 Rn. 12).

    Aufgrund des verfassungsrechtlich nach Art. 6 Abs. 2 GG besonders geschützten Elternrechts ist zu beachten, dass eine Einschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils nur dann gerechtfertigt ist, wenn sich mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, dass dies zum Schutz des Kindes und zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung erforderlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14, NZFam 2015, 44 Rn. 12 m. w. N.).

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2017 - 6 UF 110/17

    Zeugung eines Kindes im Wege heterologer Insemination: Kindeswohldienlichkeit der

    Die von der Mutter geforderte Einholung eines Sachverständigengutachtens war daher - auch unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen, welche im Lichte der dem letztentscheidenden Kindeswohl unterworfenen Frage der Dienlichkeit der Vaterschaftsanfechtung an die amtswegige Aufklärung des Sachverhalts (§ 26 FamFG) zu stellen sind (vgl. zum Kindschaftsrecht etwa BGH FamRZ 2012, 99; Senatsbeschluss vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14 -, NZFam 2015, 44) - weder erforderlich noch ist sie es bei dem sich dem Senat zweitinstanzlich darbietenden Erkenntnisstand (vgl. auch BVerfG FamRZ 2014, 1843; 2007, 105).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2022 - 9 UF 209/21

    Beschwerde gegen einen auf 2 Jahre befristeten Umgangsausschluss; Gefährdung des

    Mit zunehmendem Alter kommt dem kindlichen Willen eine erhebliche Bedeutung zu (Dettenborn/Walter, Familienrechtspsychologie, 3. Aufl., 2.6.2.4 ff; vgl. auch Brandenburgisches OLG - 2. FamS, FuR 2016 303 - 9 Jahre; OLG Saarbrücken, NZFam 2015, 44 - 11 Jahre).

    Vielmehr kann das Familiengericht, wenn es anderweitig über eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung verfügt, auf die Einholung eines Sachverständigengutachten verzichten (BVerfG FamRZ 2009, 1897 ; OLG Saarbrücken NZFam 2015, 44).

  • OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 9 UF 209/21
    Mit zunehmendem Alter kommt dem kindlichen Willen eine erhebliche Bedeutung zu (Dettenborn/Walter, Familienrechtspsychologie, 3. Aufl., 2.6.2.4 ff; vgl. auch Brandenburgisches OLG - 2. FamS, FuR 2016 303  - 9 Jahre; OLG Saarbrücken, NZFam 2015, 44  - 11 Jahre).

    Vielmehr kann das Familiengericht, wenn es anderweitig über eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung verfügt, auf die Einholung eines Sachverständigengutachten verzichten (BVerfG FamRZ 2009, 1897; OLG Saarbrücken NZFam 2015, 44).

  • OLG Brandenburg, 13.10.2023 - 9 UF 115/23
    Mit zunehmendem Alter kommt dem kindlichen Willen eine erhebliche Bedeutung zu (Dettenborn/Walter, Familienrechtspsychologie, 3. Aufl., 2.6.2.4 ff; vgl. auch Brandenburgisches OLG - 2. FamS, FuR 2016 303 - 9 Jahre; OLG Saarbrücken, NZFam 2015, 44 - 11 Jahre).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2023 - 9 UF 115/23

    Umgangsausschluss für den Kindesvater; Umgangsrecht Kindesvater bezüglich im

    Mit zunehmendem Alter kommt dem kindlichen Willen eine erhebliche Bedeutung zu (Dettenborn/Walter, Familienrechtspsychologie, 3. Aufl., 2.6.2.4 ff; vgl. auch Brandenburgisches OLG - 2. FamS, FuR 2016 303 - 9 Jahre; OLG Saarbrücken, NZFam 2015, 44 - 11 Jahre).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zu einem Umgangsausschluss Umgangsausschluss als

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