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   OLG Zweibrücken, 15.08.2018 - 6 UF 64/18   

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https://dejure.org/2018,46033
OLG Zweibrücken, 15.08.2018 - 6 UF 64/18 (https://dejure.org/2018,46033)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.08.2018 - 6 UF 64/18 (https://dejure.org/2018,46033)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. August 2018 - 6 UF 64/18 (https://dejure.org/2018,46033)
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  • BGH, 14.11.2005 - II ZR 16/04

    Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2018 - 6 UF 64/18
    Erforderlich ist nämlich, dass sich der Beschwerdeführer mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt und zu erkennen gibt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen er sie für unrichtig hält (zum Ganzen: BGH FamRZ 2015, 1375 Rn. 9; NJW-RR 2006, 499 - juris Rn. 9; Zöller, ZPO 32. Aufl. § 520 Rn. 33 ff.; s. zuletzt auch BAG NJW 2018, 2219 Rn. 14).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2018 - 6 UF 64/18
    Die formelhafte Wendung, die Unterhaltsberechnung des Familiengerichts werde den Verhältnissen des Antragsgegners selbst dann nicht gerecht, wenn man dessen Zahlen zugrunde lege, reicht nicht aus (vgl. BGH NJW-RR 2015, 511 Rn. 7).
  • BGH, 10.06.2015 - XII ZB 611/14

    Beschwerdebegründung in Ehe- und Familienstreitsachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2018 - 6 UF 64/18
    Erforderlich ist nämlich, dass sich der Beschwerdeführer mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt und zu erkennen gibt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen er sie für unrichtig hält (zum Ganzen: BGH FamRZ 2015, 1375 Rn. 9; NJW-RR 2006, 499 - juris Rn. 9; Zöller, ZPO 32. Aufl. § 520 Rn. 33 ff.; s. zuletzt auch BAG NJW 2018, 2219 Rn. 14).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 458/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2018 - 6 UF 64/18
    Erforderlich ist nämlich, dass sich der Beschwerdeführer mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt und zu erkennen gibt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen er sie für unrichtig hält (zum Ganzen: BGH FamRZ 2015, 1375 Rn. 9; NJW-RR 2006, 499 - juris Rn. 9; Zöller, ZPO 32. Aufl. § 520 Rn. 33 ff.; s. zuletzt auch BAG NJW 2018, 2219 Rn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 29.05.2017 - 6 UF 88/16

    Beschwerde in einer Ehegattenunterhaltssache: Erfordernis der Auseinandersetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2018 - 6 UF 64/18
    Auch wenn die Beschwerde - was der vorgelegten Begründung überhaupt nicht zu entnehmen ist - maßgeblich auf neue Tatsachen gestützt sein sollte, wäre eine Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung erforderlich gewesen (Senat FamRZ 2018, 939).
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