Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 31.05.2007 - 6 UF 81/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit des angemessenen bzw. des objektiven Wohnwertes bezüglich der Anrechenbarkeit eines Wohnvorteils für den Trennungszeitraum; Voraussetzungen eines Anspruches auf Zahlung von rückwirkendem Unterhalt; Erforderlichkeit eines Abzuges von ...
- Judicialis
BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 1360 a Abs. 3; ; BGB § 1361; ; BGB § 1361 Abs. 4 Satz 4; ; BGB § 1613 Abs. 1; ; BGB § 1613 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 139
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361
Bestimmung der Höhe des Trennungsunterhalts: Zur Anrechenbarkeit des Wohnvorteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kandel, 19.04.2006 - 1 F 286/04
- OLG Zweibrücken, 31.05.2007 - 6 UF 81/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 615
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97
Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2007 - 6 UF 81/06
Auch ist der Zeitraum der Trennung keineswegs ungewöhnlich lang (vgl. zum Zeitraum von 3 Jahren BGH FamRZ 2000, 351, 353).Ob solche anzuerkennen sind, ist grundsätzlich anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (vgl. grundlegend BGH FamRZ 2000, 351 ff).
- OLG Zweibrücken, 16.06.2006 - 2 UF 219/05
Ehegattenunterhalt: Bemessungskriterien für den Trennungsunterhalt; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2007 - 6 UF 81/06
Dabei ist der Zeitraum nicht etwa auf das erste Trennungsjahr zu beschränken (so auch Pfälzisches Oberlandesgericht - 2. Zivilsenat - NJW-RR 2007, 222). - BGH, 19.02.2003 - XII ZR 19/01
Auslegung einer Unterhaltsvereinbarung; Berechnung des Einkommens eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.05.2007 - 6 UF 81/06
Hinsichtlich der beweglichen Wirtschaftsgüter gilt, dass eine lineare Abschreibung entsprechend den Afa-Tabellen der Steuerverwaltung auch unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist (vgl. etwa BGH FamRZ 2003, 741, 743;… Weinreich/Kleffmann, Familienrecht 2. Auflage Seite 240 Rdnr. 43).