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   VGH Hessen, 07.02.2001 - 6 UZ 695/99.A   

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VGH Hessen, 07.02.2001 - 6 UZ 695/99.A (https://dejure.org/2001,7303)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.02.2001 - 6 UZ 695/99.A (https://dejure.org/2001,7303)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 6 UZ 695/99.A (https://dejure.org/2001,7303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 86 Abs 2 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO
    Gehörsrüge - Hilfsbeweisantrag - Rügeverlust

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags eines Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung; Rechtliches Gehör; Verlust des Rügerechts; Versäumung der Verschaffung rechtlichen Gehörs durch Wahrnehmung gegebener prozessualer und faktischer Möglichkeiten; Beweisthema der ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; VwGO § 86 Abs. 2; ; VwGO § 138 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 138
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.1993 - A 16 S 2147/93

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2001 - 6 UZ 695/99
    Die Frage, ob die prozessordnungswidrige Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung hilfsweise gestellten Beweisantrags überhaupt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu begründen vermag (so beispielsw. VGH Baden-Württemberg, 27.12.1993 - A 16 S 2147/93 -, VBlBW 1994, 190) oder ob es sich bei einem hilfsweise gestellten Beweisantrag nur um eine Anregung an das Gericht zu weiterer Sachverhaltsermittlung handelt (vgl. beispielsw. BVerwG, 09.05.1996 - 9 B 254/96 -, und 09.12.1997 - 9 B 505/97 -), kann dahingestellt bleiben.

    Begibt sich ein Verfahrensbeteiligter dieser prozessualen und faktischen Möglichkeiten, indem er einen Beweisantrag nur hilfsweise stellt, kann er sich auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht mehr berufen (ausdrücklich offen gelassen in: BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659; a.A.: VGH Baden-Württemberg, 27.12.1993 - A 16 S 2147/93 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2001 - 6 UZ 695/99
    Die Frage, ob die prozessordnungswidrige Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung hilfsweise gestellten Beweisantrags überhaupt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu begründen vermag (so beispielsw. VGH Baden-Württemberg, 27.12.1993 - A 16 S 2147/93 -, VBlBW 1994, 190) oder ob es sich bei einem hilfsweise gestellten Beweisantrag nur um eine Anregung an das Gericht zu weiterer Sachverhaltsermittlung handelt (vgl. beispielsw. BVerwG, 09.05.1996 - 9 B 254/96 -, und 09.12.1997 - 9 B 505/97 -), kann dahingestellt bleiben.

    Eine prozessordnungswidrige Ablehnung des hilfsweise gestellten Beweisantrags in den Urteilsgründen kann aber nur noch mit der Aufklärungsrüge angegriffen werden (im Ergebnis ebenso: BVerwG, 09.05.1996 - 9 B 254/96 -, und 09.12.1997 - 9 B 505/97 -).

  • BVerwG, 09.05.1996 - 9 B 254.96

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2001 - 6 UZ 695/99
    Die Frage, ob die prozessordnungswidrige Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung hilfsweise gestellten Beweisantrags überhaupt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu begründen vermag (so beispielsw. VGH Baden-Württemberg, 27.12.1993 - A 16 S 2147/93 -, VBlBW 1994, 190) oder ob es sich bei einem hilfsweise gestellten Beweisantrag nur um eine Anregung an das Gericht zu weiterer Sachverhaltsermittlung handelt (vgl. beispielsw. BVerwG, 09.05.1996 - 9 B 254/96 -, und 09.12.1997 - 9 B 505/97 -), kann dahingestellt bleiben.

    Eine prozessordnungswidrige Ablehnung des hilfsweise gestellten Beweisantrags in den Urteilsgründen kann aber nur noch mit der Aufklärungsrüge angegriffen werden (im Ergebnis ebenso: BVerwG, 09.05.1996 - 9 B 254/96 -, und 09.12.1997 - 9 B 505/97 -).

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2001 - 6 UZ 695/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären und Anträge zu stellen, und verpflichtet das Gericht, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2001 - 6 UZ 695/99
    Aus der Vorschrift des Art. 103 Abs. 1 GG lassen sich zwar unmittelbar keine bestimmten Beweisregeln herleiten, sie gebietet aber in Verbindung mit den Grundsätzen der jeweiligen Prozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge und verwehrt es dem Gericht, einen als erheblich angesehenen Beweisantrag unter Verstoß gegen die jeweilige Prozessordnung abzulehnen (BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 108/78 -, BVerfGE 50, 32).
  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer anderweitigen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.2001 - 6 UZ 695/99
    Begibt sich ein Verfahrensbeteiligter dieser prozessualen und faktischen Möglichkeiten, indem er einen Beweisantrag nur hilfsweise stellt, kann er sich auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht mehr berufen (ausdrücklich offen gelassen in: BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659; a.A.: VGH Baden-Württemberg, 27.12.1993 - A 16 S 2147/93 -, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 31.10.2013 - 6 A 1734/13

    Zugang zu Umweltinformationen

    Eine Rüge der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann im Berufungszulassungsverfahren insoweit nicht mehr erhoben werden, als ein Beteiligter von einem Beweisantrag abgesehen hat (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18.02.2012 - 2 A 1856/12.Z -, NVwZ-RR 2013, 561; Beschluss vom 07.02.2001 - 6 UZ 695/99.A -, ESVH 51, 138; BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 124 VwGO, Rdnr. 13 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 17.01.2003 - 3 UZ 484/01

    Gehörsrüge bei abgelehntem Beweisantrag

    Auf einen Gehörsverstoß kann sich der Betroffene jedoch nur berufen, wenn er zuvor alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, B. v. 8.12.1988, NJW 1989 S. 1233, OVG Münster, Beschluss vom 20.04.1995, NVwZ Beilage 1995 S. 59; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.01.1998, AuAS 1998 S. 141, Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23.09.1998 - BS 129/96 -, zitiert nach JURIS; Hess. VGH, Beschluss vom 07.02.2001 - 6 UZ 695/99.A -).

    Denn wenn ein Verfahrensbeteiligter in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag nur hilfsweise stellt, kann er sich auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht mehr berufen (Hess. VGH, B. v. 07.02.2001 - 6 UZ 695/99.A -).

  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 695/14
    Stellt ein Verfahrensbeteiligter in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag nur hilfsweise, kann er sich auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht mehr berufen, weil er es versäumt hat, sich durch Wahrnehmung gegebener prozessualer und faktischer Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2003 - 3 ZU 484/01 .A - juris und vom 7. Februar 2001 - 6 UZ 695/99.A - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - A 8 S 700/11

    Asylverfahren - Einführung der verwendeten Erkenntnismittel in den Prozess

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht sei aber kein Verfahrensfehler im Sinne des § 138 VwGO und stelle auch ansonsten im Asylverfahren keinen Berufungszulassungsgrund dar (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.09.2003 - 3 LA 87/03 - AuAS 2003, 236; ähnlich Hess. VGH, Beschluss vom 07.02.2001 - 6 ZU 695/99.A - ESVGH 51, 138; OVG Bremen, Beschluss vom 13.12.2002 - 1 A 384/02.A - NordÖR 2003, 67; anders VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.12.1993 - A 16 S 2147/93 - VBlBW 1994, 190; Bay. VGH, Beschluss vom 18.12.2003 - 9 ZB 03.31193 - EzAR 633 Nr. 45).
  • OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs, Rügerecht, Hilfsbeweisantrag

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Berufung auf die Gehörsrüge voraussetzt, dass der Betroffene zuvor alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschl. v. 10.2.1987, BVerfGE 74, 220 [225]; BVerwG, Urt. v. 3.7.1992, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148, S. 96 [99]), hat der Senat die Auffassung vertreten, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt, wer sich durch die bloß hilfsweise Stellung von Beweisanträgen der durch § 86 Abs. 2 VwGO eröffneten Möglichkeit begibt, die Gründe, die das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags veranlassen, noch in der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen (vgl. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 7.2.2001, ESVGH 51, 138 f und Beschl. v. 17.1.2003, AuAS 2003, 69 [71]; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3.9.2003, AuAS 2004, 9).
  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 13a ZB 18.32127

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass nach allgemeinen Grundsätzen Voraussetzung einer begründeten Gehörsrüge die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ist, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. allg. BVerfG, B.v. 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220/225 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 3.7.1992 - 8 C 58.90 - BayVBl 1993, 412 - juris Rn. 9); diesem Erfordernis werde ein Kläger nicht gerecht, der es unterlassen hat, einen unbedingten Beweisantrag i.S.d. § 86 Abs. 2 VwGO zu stellen (so etwa BVerfG, B.v. 5.2.2002 - 2 BvR 1399/01 - juris Rn. 3; B.v. 28.1.2002 - 2 BvR 1563/01 - juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 8.6.2018 - 13 A 1213/18.A - juris Rn. 16 f.; HessVGH, B.v. B.v. 27.7.2015 - 7 A 695/14.Z - juris Rn. 44; B.v. 17.1.2003 - 3 UZ 484/01.A - juris Rn. 10; B.v. 7.2.2001 - 6 UZ 695/99.A - AuAS 2003, 69 - juris Rn. 5 f.; OVG SH, B.v. 3.9.2003 - 3 LA 87/03 - AuAS 2003, 236 - juris Rn. 1; OVG LSA, B.v. 8.2.2002 - A 2 S 293/99 - juris Rn. 4; offen gelassen: BVerfG, B.v. 20.2.1992 - 2 BvR 633/91 - juris Rn. 22; VGH BW, B.v. 11.6.2013 - A 11 S 1158/13 - juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 16.12.2004 - 8 LA 262/04 - juris Rn. 4; vgl. auch BayVGH, B.v. 10.2.2006 - 1 ZB 06.30093 - juris Rn. 11 f.: Maßgeblichkeit des Einzelfalls).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2004 - 8 LA 262/04

    Ablehnung; Beweisantrag; Beweisantragsablehnung; Gehörsrüge; Hilfsbeweisantrag;

    Ob die gerügte prozessrechtswidrige Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages überhaupt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu begründen vermag (so GK - AsylVfG, § 78, Rn. 658, m. w. N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 27.12.1993 - 16 S 2147/93 -, VBlBW 1994, 190 f.; im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschl. v. 18.6.1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 f.; OVG Berlin, Beschl. v. 7.10.1999 - 3 N 207/97 -, NVwZ 2000, 1432; VGH Kassel, Beschl. v. 17.1.1996 - 10 ZU 3881/95 - InfAuslR 1996, 186 ff.; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003 - 1 B 475/02 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 327) oder insoweit nur eine Aufklärungsrüge, die nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG in Asylrechtstreitigkeiten aber nicht zur Zulassung der Berufung führt, in Betracht kommt (OVG Schleswig, Beschl. v. 3.9.2003 - 3 LA 87/03 -, AuAS 2004, 9 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 13.12.2002 - 1 A 384/02 -, NordÖR 2003, 67; VGH Kassel, Beschl. v. 7.2.2001 - 6 UZ 695/99 -, AuAS 2001, 203; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 7.3.2003 - 6 B 16/03 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 55), kann vorliegend dahinstehen (ausdrücklich offen gelassen auch BVerfG, Beschl. v. 20.2.1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 7.8.2003 - 11 LA 231/03 - OVG Weimar, Beschl. v. 29.3.1996 - 3 ZO 71/94 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2003 - 3 LA 87/03

    Asylverfahrensrecht, Berufungszulassung, Hilfsbeweisantrag, rechtliches Gehör,

    Eine prozessordnungswidrige Ablehnung des hilfsweise gestellten Beweisantrages in den Urteilsgründen kann nur noch mit der Aufklärungsrüge angegriffen werden (HessVGH, Beschl. v. 07.02.2001, 6 UZ 695/99.A, AuAS 2001, 203 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 09.05.1996, 9 B 254/96 und Beschl. v. 09.12.1997, 9 B 509/97, zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 14.10.2002 - 3 UZ 3104/00

    Präklusion der Gehörsrüge

    Soweit die Kläger einen weiteren Verstoß gegen das Gebot die Gewährung rechtlichen Gehörs wegen der Ablehnung der Hilfsbeweisanträge auf den S. 7 bis 12 ihres Zulassungsantrags rügen, bleiben sie damit bereits deshalb ohne Erfolg, weil die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags unter keinen Umständen zur Verletzung des rechtlichen Gehörs führen kann (Hess. VGH, B. v. 07.02.2002 - 6 UZ 695/99.A -).
  • OVG Sachsen, 26.05.2005 - A 3 B 16/02

    Türkei, Kurden, TIKKO, Haftbefehl, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör,

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Berufung auf die Gehörsrüge voraussetzt, dass der Betroffene zuvor alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschl. v. 10.2.1987, BVerfGE 74, 220 [225]; BVerwG, Urt. v. 3.7.1992, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148, S. 96 [99]), hat der Senat die Auffassung vertreten, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt, wer sich durch die bloß hilfsweise Stellung von Beweisanträgen der durch § 86 Abs. 2 VwGO eröffneten Möglichkeit begibt, die Gründe, die das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags veranlassen, noch in der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen (vgl. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 7.2.2001, ESVGH 51, 138 f und Beschl. v. 17.1.2003, AuAS 2003, 69 [71]; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 3.9.2003, AuAS 2004, 9).
  • OVG Bremen, 13.12.2002 - 1 A 384/02

    Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs bei hilfsweise gestelltem

  • VGH Bayern, 18.12.2003 - 9 ZB 03.31193

    Feststellung von Abschiebungshindernissen bezüglich Asylbewerbern aus Armenien;

  • VGH Hessen, 06.04.2011 - 6 A 405/11

    Asylverfahren, Hilfsbeweisantrag, Berufungszulassungsantrag, Beweisantrag,

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