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   FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07   

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https://dejure.org/2008,26953
FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07 (https://dejure.org/2008,26953)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.02.2008 - 6 V 1019/07 (https://dejure.org/2008,26953)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 6 V 1019/07 (https://dejure.org/2008,26953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 25a
    Differenzbesteuerung; Schätzung; Kfz-Verkauf; Aufzeichnungspflichten; Vorsteuerabzug - Durchführung der Differenzbesteuerung im Rahmen einer Schätzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Durchführung der Differenzbesteuerung im Rahmen einer Schätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheides; Zulässigkeit eines Ausschlusses der Differenzbesteuerung auf den Verkauf von Kraftfahrzeugen im Falle eines Verstoßes gegen die Aufzeichnungsvorschriften; Bestehen von Zweifeln an der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 2 K 289/98

    Vorsteuerabzug aus erstatteten pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07
    Im Schrifttum ist daher anerkannt, dass allein der Verstoß gegen die Aufzeichnungsvorschriften nicht zum Ausschluss der Differenzbesteuerung führt (vgl. Stadie in Rau/Dürrwächter, Kommentar zum UStG, § 25a Rz 123; Radeisen in Hartmann/Metzenmacher, Kommentar zum UStG, § 25a Rz 134; offen FG Berlin, Urteil vom 21.12.1999, 7 K 5176/98, EFG 2000, 521).

    Nicht zeitnah vorgenommene Aufzeichnungen können allenfalls Anlass geben, die Richtigkeit der Aufzeichnungen zu bezweifeln und sie im Wege einer Schätzung zu korrigieren (vgl. Urteil des FG Berlin vom 21.12.1999, EFG 2000, 521).

  • FG Berlin, 21.12.1999 - 7 K 5176/98

    Differenzbesteuerung - FG Berlin nimmt Stellung zu Zweifelsfällen

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07
    Im Schrifttum ist daher anerkannt, dass allein der Verstoß gegen die Aufzeichnungsvorschriften nicht zum Ausschluss der Differenzbesteuerung führt (vgl. Stadie in Rau/Dürrwächter, Kommentar zum UStG, § 25a Rz 123; Radeisen in Hartmann/Metzenmacher, Kommentar zum UStG, § 25a Rz 134; offen FG Berlin, Urteil vom 21.12.1999, 7 K 5176/98, EFG 2000, 521).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Anm. 86 ff. m.w.N.).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07
    (1) Die Zurechnung von Umsätzen richtet sich im Umsatzsteuerrecht nach den zugrunde liegenden zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (BFH-Urteile vom 29.09.1987 X R 13/87, BFHE 151, 469; vom 28.01.1999 V R 4/98, BStBl II 1999, 628).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07
    (1) Die Zurechnung von Umsätzen richtet sich im Umsatzsteuerrecht nach den zugrunde liegenden zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (BFH-Urteile vom 29.09.1987 X R 13/87, BFHE 151, 469; vom 28.01.1999 V R 4/98, BStBl II 1999, 628).
  • BFH, 08.11.1979 - IV R 42/78

    Grundstückserwerb im Ausland - Landwirtschaftliche Nutzung - Bewirtschaftung -

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07
    Eine Tatsache ist dann glaubhaft gemacht, wenn ein nicht nur geringes Maß an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Tatsachenbehauptung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 08.11.1979 IV R 42/78, BStBl II 180, 147).
  • BFH, 05.08.1988 - X R 55/81

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei späterem Verlust der Originalrechnung

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07
    Da der Bundesfinanzhof im Urteil vom 15.08.1988 X R 55/81 (BStBl II 1989, 120, 122) für Vorsteuern entschieden hat, dass die Aufzeichnungspflichten aus § 22 UStG keine materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sind, kann für die - modifizierte - Aufzeichnungspflicht bei der Differenzbesteuerung nichts anderes gelten.
  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07
    Eine unbillige Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO ist anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Steuerzahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24.11.1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07
    Sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides so gut wie ausgeschlossen, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg, ist eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte nicht zulässig (BFH-Beschluss vom 19.4.1968, BStBl II 1968, 538).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 642/17

    Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Begriff des Anspruchs auf einen

    Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch die Finanzgerichte in Fällen der fehlerhaften Aufzeichnung von Differenzgeschäften Schätzungen zulassen (vgl. FG Berlin, Urteil vom 21. Dezember 1999 - 7 K 5176/98, EFG 2000, 521, 523; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 6 V 1019/07 Rn. 41) und eine anderweitige Behandlung im Strafprozess den strafrechtlichen Grundsatz "in dubio pro reo' außer Acht lassen würde.
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