Rechtsprechung
FG Sachsen, 10.06.2008 - 6 V 1054/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,28861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abgabe einer verbindlichen Auskunft zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bewachungsleistungen in Österreich; Risiko steuerlicher Auswirkungen der geschäftlichen Dispositionen eines Steuerpflichtigen als zum Erlass einer Regelungsanordnung notwendiger ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zum umsatzsteuerlichen Leistungsort von Bewachungsleistungen nach Beginn der Leistungsausführung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zum umsatzsteuerlichen Leistungsort von Bewachungsleistungen nach Beginn der Leistungsausführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.07.1978 - I B 14/78
Regelungsanordnung - Wesentliche Nachteile - Durchlaufspende - Spendenaufkommen - …
Auszug aus FG Sachsen, 10.06.2008 - 6 V 1054/08
"Andere Gründe" rechtfertigen eine einstweilige Anordnung nur dann, wenn sie für die begehrte Regelungsanordnung ähnlich gewichtig oder bedeutsam sind wie "wesentliche Nachteile" oder "drohende Gewalt" (BFH, BStBl. II 1978, 598). - BFH, 15.04.1988 - I B 21/88
Finanzgerichtsverfahren - Einstweilige Anordnung
Auszug aus FG Sachsen, 10.06.2008 - 6 V 1054/08
Dies rechtfertigt jedoch noch nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BFH, BStBl. II 1988, 585).