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   FG Sachsen, 30.11.2009 - 6 V 1426/09   

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https://dejure.org/2009,35190
FG Sachsen, 30.11.2009 - 6 V 1426/09 (https://dejure.org/2009,35190)
FG Sachsen, Entscheidung vom 30.11.2009 - 6 V 1426/09 (https://dejure.org/2009,35190)
FG Sachsen, Entscheidung vom 30. November 2009 - 6 V 1426/09 (https://dejure.org/2009,35190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Vereinbarung der Verlustübernahme bei körperschaftsteuerlicher Organschaft mit GmbH als Organgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Vereinbarung der Verlustübernahme bei körperschaftsteuerlicher Organschaft mit GmbH als Organgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.02.2006 - I R 73/05

    Ausdrückliche Verlustübernahmevereinbarung nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG

    Auszug aus FG Sachsen, 30.11.2009 - 6 V 1426/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 2000 I R 43/99, BFH/NV 2000, 1250 und vom 22. Februar 2006 I R 73/05, HFR 2006, 1009) ist es für eine wirksame körperschaftsteuerliche Organschaft erforderlich, dass eine Verlustübernahme dergestalt vereinbart wird, dass sämtliche Regelungen des § 302 AktG vereinbart werden.

    Denn eine derartige Ergänzungsvereinbarung würde den zeitlichen Anforderungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG widersprechen, wonach der Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden muss (vgl. auch BFH in HFR 2006, 1009), mithin sämtliche vertraglichen Voraussetzungen zu Beginn der Geltungsdauer vorliegen müssen.

  • BFH, 26.06.2003 - X S 4/03

    AdV

    Auszug aus FG Sachsen, 30.11.2009 - 6 V 1426/09
    Es muss die ernsthafte Möglichkeit bestehen, dass der Antragsteller mit seinem Begehren im Hauptsacheverfahren obsiegt (BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 X S 4/03, BFH/NV 2003, 1217 ).
  • BFH, 28.05.1986 - I B 22/86

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung -

    Auszug aus FG Sachsen, 30.11.2009 - 6 V 1426/09
    Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann, wenn bei der summarischen Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 28. Mai 1986 I B 22/86, BFHE 146, 508, BStBl II 1986, 656 m.w.N.).
  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus FG Sachsen, 30.11.2009 - 6 V 1426/09
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (BFH-Beschluss vom 11. Juni 2003 IX B 16/03, BFHE 202, 53 , BStBl II 2003, 663 m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2000 - I R 43/99

    Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft

    Auszug aus FG Sachsen, 30.11.2009 - 6 V 1426/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 2000 I R 43/99, BFH/NV 2000, 1250 und vom 22. Februar 2006 I R 73/05, HFR 2006, 1009) ist es für eine wirksame körperschaftsteuerliche Organschaft erforderlich, dass eine Verlustübernahme dergestalt vereinbart wird, dass sämtliche Regelungen des § 302 AktG vereinbart werden.
  • BFH, 16.10.1991 - I B 227/90

    Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge

    Auszug aus FG Sachsen, 30.11.2009 - 6 V 1426/09
    Bei der notwendigen Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umstände und Gründe sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1991 I B 228/90, BFH/NV 1992, 341).
  • BFH, 28.07.2010 - I B 27/10

    Vereinbarung der Verlustübernahme bei körperschaftsteuerlicher Organschaft

    Ohne Erfolg blieb auch der anschließend an das Sächsische Finanzgericht (FG) gerichtete AdV-Antrag der Antragstellerin, den das FG mit Beschluss vom 30. November 2009  6 V 1426/09 abgelehnt hat.
  • BFH, 15.09.2010 - I B 27/10

    Änderung und Richtigstellung des Senatsbeschlusses vom 28. Juli 2010 I B 27/10;

    Der Senat hat durch Beschluss vom 28. Juli 2010 I B 27/10 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2010, 1777, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) über die Beschwerde der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) gegen den vorangegangenen ablehnenden Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 30. November 2009  6 V 1426/09 entschieden.
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