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   VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10   

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VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10 (https://dejure.org/2011,19704)
VG Bremen, Entscheidung vom 11.05.2011 - 6 V 2019/10 (https://dejure.org/2011,19704)
VG Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 6 V 2019/10 (https://dejure.org/2011,19704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    GG Art 33 Abs 2
    Stellenbesetzung Rechnungshof - Auswahlkriterien; Mobilität; unmittelbar leistungsbezogene Kriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
    Zwar stellt die Auswahlentscheidung nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - NVwZ 2011, 358 Rn 19) einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung dar, weil sie einheitlich für alle Bewerber verbindlich über deren Bewerbungsverfahrensanspruch in einer bestimmten Konkurrenzsituation entscheidet.

    Dafür steht im Hauptsacheverfahren nur eine Klage nach § 113 Abs. 5 VwGO zur Verfügung (a.A.: Roetteken, ZBR 2011, 73/74).

    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes einfordern (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; s. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - NVwZ 2011, 358 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95).

    Deren Erfolg muss bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest ernsthaft möglich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - Rn. 24 unter Bezugnahme auf: BVerfG, Kammerbeschlüsse v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194 und v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. - NVwZ 2008, 69; BVerwG, Urt. v. 18.4 2002 - 2 C 19.01 - DM.

    So kann er der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, besondere Bedeutung beimessen (BVerwG, Urt. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - Rdnr. 46, m.w.N.).

    Der zunächst gebotene Leistungsvergleich auf der Grundlage des Gesamtergebnisses aussagekräftiger aktueller dienstlicher Beurteilungen setzt voraus, dass Beurteilungsbeiträge eingeholt werden, soweit die Beurteilerin die dienstliche Tätigkeit der zu beurteilenden Beamtinnen nicht aus eigener Anschauung kennt (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010, a.a.O. Rn 47).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes einfordern (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; s. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - NVwZ 2011, 358 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95).

    Eine aktuelle dienstliche Beurteilung eines Beamten ist die vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Auswahlentscheidungen, weil und soweit sie maßgebliche zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und seinen fachlichen Leistungen enthält (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95; BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
    Deren Erfolg muss bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest ernsthaft möglich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - Rn. 24 unter Bezugnahme auf: BVerfG, Kammerbeschlüsse v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194 und v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. - NVwZ 2008, 69; BVerwG, Urt. v. 18.4 2002 - 2 C 19.01 - DM.
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
    Deren Erfolg muss bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest ernsthaft möglich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - Rn. 24 unter Bezugnahme auf: BVerfG, Kammerbeschlüsse v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194 und v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. - NVwZ 2008, 69; BVerwG, Urt. v. 18.4 2002 - 2 C 19.01 - DM.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
    237.95 § 20 SHLBG Nr. 2; BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
    Deren Erfolg muss bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest ernsthaft möglich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - Rn. 24 unter Bezugnahme auf: BVerfG, Kammerbeschlüsse v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194 und v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. - NVwZ 2008, 69; BVerwG, Urt. v. 18.4 2002 - 2 C 19.01 - DM.
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er das größere Gewicht beimisst (BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (BVerwG, Urt. v. 20.10.1983 - 2 C 11.82 -, BVerwGE 68, 109).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
    Bei der Bestimmung des Anforderungsprofils ist der Dienstherr dabei an die gesetzlichen Vorgaben gebunden; eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt kann deshalb nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.9.2007 - 2 BvR 1972/07 -, ZBR 2008,.
  • OVG Bremen, 07.04.2008 - 2 B 453/07

    Auswahlverfahren; Beförderung; Beurteilungsrichtlinien; Formblätter

    Auszug aus VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10
    Ist ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen, ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes von der in den Akten dokumentierten Begründung der Auswahlentscheidung auszugehen (st. Rspr. des OVG Bremen, u.a. Beschl. v. 07.04.2008 - 2 B 453/07).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

    Der den Beteiligten mit richterlicher Verfügung vom 30. Mai 2011 zur Kenntnis gegebenen Auffassung des Dr. von Roetteken (a. a. O.) vermag der Senat nicht zu folgen, weil sie dem vorrangigen Rechtsbegehren des unterlegenen Bewerbers, seinen eigenen Bewerbungsverfahrensanspruch durchzusetzen, nicht hinreichend Rechnung trägt (vgl. auch VG Bremen, Beschl. v. 11.05.2011 - 6 V 2019/10 -, juris, Rn. 16 des juris-Langtextes).
  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 9 L 295/12
    Der Umstand schließlich, dass in der Hauptsache eine auf Neubescheidung der abgelehnten Bewerbung gerichtete Verpflichtungsklage zu erheben ist, steht einer Anwendung der §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO ebenfalls nicht entgegenstehen (a. A. insoweit NdsOVG, a.a.O.; VG Bremen, B. v. 11.5.2011 - 6 V 2019/10 - juris), weil der unterlegene Bewerber im gerichtlichen Eilverfahren nicht eine Begünstigung, etwa in Gestalt einer neuen Auswahlentscheidung erstrebt, sondern nur gegen die ihn belastende Begünstigung seines Konkurrenten vorgeht.
  • VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11

    Rechtsschutz in Konkurrentenstreitverfahren; Beteiligung der Personalvertretung

    Der Umstand schließlich, dass in der Hauptsache eine auf Neubescheidung der abgelehnten Bewerbung gerichtete Verpflichtungsklage zu erheben ist, steht einer Anwendung der §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO ebenfalls nicht entgegenstehen (a. A. insoweit NdsOVG, a.a.O.; VG Bremen, B. v. 11.5.2011 - 6 V 2019/10 - juris), weil der unterlegene Bewerber im gerichtlichen Eilverfahren nicht eine Begünstigung, etwa in Gestalt einer neuen Auswahlentscheidung erstrebt, sondern nur gegen die ihn belastende Begünstigung seines Konkurrenten vorgeht.
  • VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12

    Konkurrenzschutz bei Beförderungsauswahl; Konkurrenzschutz bei

    Der Umstand, dass in der Hauptsache eine auf Neubescheidung der abgelehnten Bewerbung gerichtete Verpflichtungsklage zu erheben ist, steht einer Anwendung der §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO nicht entgegen (a. A. insoweit NdsOVG , a.a.O.; VG Bremen B. v. 11.5.2011 - 6 V 2019/10 - juris), weil der unterlegene Bewerber im gerichtlichen Eilverfahren nicht eine Begünstigung, etwa in Gestalt einer neuen Auswahlentscheidung erstrebt, sondern nur gegen die ihn belastende Begünstigung seiner Konkurrenten vorgeht.
  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 9 L 298/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine im Wege der Versetzung getroffene

    8 Der Umstand schließlich, dass in der Hauptsache eine auf Neubescheidung der abgelehnten Bewerbung gerichtete Verpflichtungsklage zu erheben ist, steht einer Anwendung der §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO ebenfalls nicht entgegen (a. A. insoweit NdsOVG, a.a.O.; VG Bremen, B. v. 11.5.2011 - 6 V 2019/10 - juris), weil der unterlegene Bewerber, die unterlegene Bewerberin im gerichtlichen Eilverfahren nicht eine Begünstigung, etwa in Gestalt einer neuen Auswahlentscheidung erstrebt, sondern nur gegen die ihn bzw. sie belastende Begünstigung seines/ihres Konkurrenten vorgeht.
  • VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Der Umstand, dass in der Hauptsache eine auf Neubescheidung der abgelehnten Bewerbung gerichtete Verpflichtungsklage zu erheben ist, steht einer Anwendung der §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO nicht entgegen (a. A. insoweit NdsOVG, a.a.O.; VG Bremen B. v. 11.5.2011 - 6 V 2019/10 - juris), weil der unterlegene Bewerber im gerichtlichen Eilverfahren nicht eine Begünstigung, etwa in Gestalt einer neuen Auswahlentscheidung erstrebt, sondern nur gegen die ihn belastende Begünstigung seiner Konkurrenten vorgeht.
  • VG Bremen, 21.06.2011 - 6 V 1596/10

    Konkurrentenstreit

    Wie die Kammer bereits entschieden hat (Beschl. v. 11.05.2011 - 6 V 2019/10 - und Beschl. v. 19.5.2011 - 6 V 2050/10 -), richtet sich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit weiterhin nach § 123 VwGO.
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