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   FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02   

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https://dejure.org/2003,15324
FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02 (https://dejure.org/2003,15324)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2003 - 6 V 2563/02 (https://dejure.org/2003,15324)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 6 V 2563/02 (https://dejure.org/2003,15324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erträgen aus einem Schneeballsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlage - Neues zur steuerlichen Behandlung von Anlageerträgen aus Schneeballsystemen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Im Rahmen eines Schneeballsystems erzielte Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder als nicht steuerbare Spekulationsgewinne; Ernstliche Zweifel am Zufluss von gut geschriebenen Scheinerträgen bei langer Anlagedauer auf in früheren Zeiträumen gut geschriebene ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Saarland, 18.02.2003 - 1 V 445/02

    Zufluss von Einnahmen bei Schneeballsystem (§ 11 EStG)

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02
    Der Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2002 - 2 V 2333/02, wie auch die Beschlüsse des FG des Saarlandes vom 18. Februar 2003 - 1 V 445/02 und vom 16. April 2003 - 1 V 68/03, berücksichtigten nicht die eindeutige zivilrechtliche Vertragslage zwischen den Anlegern und CTS.

    b) Der Senat folgt den Beschlüssen des 2. Senats des FG Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2002 - 2 V 2333/02 und des FG des Saarlandes vom 18. Februar 2003 - 1 V 445/02 und vom 16. April 2003 - 1 V 68/03 auch insoweit, dass gegen die Annahme steuerpflichtiger Einnahmen der Antragsteller aufgrund von Zahlungen der CTS als Schuldnerin auch nicht die Begründung eines Treuhandverhältnisses zwischen den Vertragsparteien spricht.

    b) Soweit die Erträge den Antragstellern lediglich gut geschrieben wurden, bestehen nach Auffassung des Senats hinsichtlich der Frage eines Zuflusses im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung entgegen der Auffassung des FG des Saarlandes (Beschluss vom 18.02.2003 - 1 V 445/02) ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geänderten Einkommensteuerbescheide für alle Jahre.

    Soweit ein Zufluss aus dem ab dem Jahre 1999 vom ehemaligen Geschäftsführer der CTS angebotenen I. F. Pool zweifelhaft ist, ergibt sich dies entsprechend dem Beschluss des 2. Senats vom 19.12.2002 - 2 V 2333/02 aus der Frage, ob die einen Zufluss voraussetzende Fälligkeit der Renditen gegeben gewesen ist (auf diese Problematik geht der Beschluss des FG des Saarlandes vom 18.02.2003 - 1 V 445/02 nicht ein).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 2 V 2333/02
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02
    Der Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2002 - 2 V 2333/02, wie auch die Beschlüsse des FG des Saarlandes vom 18. Februar 2003 - 1 V 445/02 und vom 16. April 2003 - 1 V 68/03, berücksichtigten nicht die eindeutige zivilrechtliche Vertragslage zwischen den Anlegern und CTS.

    b) Der Senat folgt den Beschlüssen des 2. Senats des FG Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2002 - 2 V 2333/02 und des FG des Saarlandes vom 18. Februar 2003 - 1 V 445/02 und vom 16. April 2003 - 1 V 68/03 auch insoweit, dass gegen die Annahme steuerpflichtiger Einnahmen der Antragsteller aufgrund von Zahlungen der CTS als Schuldnerin auch nicht die Begründung eines Treuhandverhältnisses zwischen den Vertragsparteien spricht.

    Es erfolgte - möglicherweise von einer die Antragsteller nicht betreffenden Ausnahme abgesehen - keine von den Geldern anderer Anleger getrennte Verwaltung der einzelnen Anlagen als eine weitere Voraussetzung für die Annahme eines Treuhandverhältnisses (die auf der Auftragsbestätigung angegebene Nummer des Treuhandkontos ist identisch mit der des dem Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 V 2333/02 zugrunde liegenden Falles).

    Soweit ein Zufluss aus dem ab dem Jahre 1999 vom ehemaligen Geschäftsführer der CTS angebotenen I. F. Pool zweifelhaft ist, ergibt sich dies entsprechend dem Beschluss des 2. Senats vom 19.12.2002 - 2 V 2333/02 aus der Frage, ob die einen Zufluss voraussetzende Fälligkeit der Renditen gegeben gewesen ist (auf diese Problematik geht der Beschluss des FG des Saarlandes vom 18.02.2003 - 1 V 445/02 nicht ein).

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02
    Nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwiesen ist zunächst die tatsächliche Zahlungsfähigkeit der CTS über die gesamte Dauer der Anlagen von 1991 bis 2002 im Sinne der BFH Rechtsprechung (BFH Urteile vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00, BFH/NV 2001, 1339 und VIII R 31/97, BFH/NV 2001, 1554, sowie Beschluss vom 7. August 2002 - VIII B 89/02, BFH/NV 2002, 1576).

    Anteile an den laufenden Verlusten aus einer typisch stillen Beteiligung können jedoch beim typisch stillen Beteiligten bis zu Höhe der Einlage als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 10. Juli 2001 a.a.O., vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95 BStBl II 1997, 755 unter II., 4.).

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 31/97

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02
    Nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwiesen ist zunächst die tatsächliche Zahlungsfähigkeit der CTS über die gesamte Dauer der Anlagen von 1991 bis 2002 im Sinne der BFH Rechtsprechung (BFH Urteile vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00, BFH/NV 2001, 1339 und VIII R 31/97, BFH/NV 2001, 1554, sowie Beschluss vom 7. August 2002 - VIII B 89/02, BFH/NV 2002, 1576).
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02
    Anteile an den laufenden Verlusten aus einer typisch stillen Beteiligung können jedoch beim typisch stillen Beteiligten bis zu Höhe der Einlage als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 10. Juli 2001 a.a.O., vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95 BStBl II 1997, 755 unter II., 4.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 2065/01

    Zu den Voraussetzungen für den Zufluss von Zinsen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02
    Unter Beachtung dieser Grundsätze ist - ebenso wie in den vom FG Köln mit Urteil vom 30.10.2002 - 5 K 4592/94 (EFG 2003, S. 387) und vom FG Rheinland-Pfalz mit Urteilen vom 28.05.2002 - 2 K 3229/99, 2 K 1677/01 und 2 K 2065/01 (n.v.) entschiedenen Fällen - jeder Einzelfall einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen.
  • BFH, 07.08.2002 - VIII B 89/02

    Steuerliche Erfassung von "Scheinrenditen"

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02
    Nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwiesen ist zunächst die tatsächliche Zahlungsfähigkeit der CTS über die gesamte Dauer der Anlagen von 1991 bis 2002 im Sinne der BFH Rechtsprechung (BFH Urteile vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00, BFH/NV 2001, 1339 und VIII R 31/97, BFH/NV 2001, 1554, sowie Beschluss vom 7. August 2002 - VIII B 89/02, BFH/NV 2002, 1576).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 3229/99

    Voraussetzungen für den Zufluss gutgeschriebener Darlehenszinsen durch Novation

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02
    Unter Beachtung dieser Grundsätze ist - ebenso wie in den vom FG Köln mit Urteil vom 30.10.2002 - 5 K 4592/94 (EFG 2003, S. 387) und vom FG Rheinland-Pfalz mit Urteilen vom 28.05.2002 - 2 K 3229/99, 2 K 1677/01 und 2 K 2065/01 (n.v.) entschiedenen Fällen - jeder Einzelfall einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - 2 K 1677/01

    Voraussetzungen für den Zufluss bar ausgezahlter und gutgeschriebener

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02
    Unter Beachtung dieser Grundsätze ist - ebenso wie in den vom FG Köln mit Urteil vom 30.10.2002 - 5 K 4592/94 (EFG 2003, S. 387) und vom FG Rheinland-Pfalz mit Urteilen vom 28.05.2002 - 2 K 3229/99, 2 K 1677/01 und 2 K 2065/01 (n.v.) entschiedenen Fällen - jeder Einzelfall einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen.
  • FG Köln, 30.10.2002 - 5 K 4592/94

    Kein Zufluss von Zinseinnahmen bei Konkursreife im Fälligkeitszeitpunkt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2003 - 6 V 2563/02
    Unter Beachtung dieser Grundsätze ist - ebenso wie in den vom FG Köln mit Urteil vom 30.10.2002 - 5 K 4592/94 (EFG 2003, S. 387) und vom FG Rheinland-Pfalz mit Urteilen vom 28.05.2002 - 2 K 3229/99, 2 K 1677/01 und 2 K 2065/01 (n.v.) entschiedenen Fällen - jeder Einzelfall einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.08.2003 - 2 V 1324/03

    Besteuerung von Scheingewinnen

    Entsprechend seinem Beschluss vom 19. Dezember 2002 (2 V 2333/02), dem Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Juni 2003 ( 6 V 2563/02) und dem Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 18. Februar 2003 (1 V 445/02) und vom 16. April 2003 (1 V 68/03) hält der Senat daran fest, dass gegen die Annahme steuerpflichtiger Einkünfte aufgrund von Zahlungen der CTS als Schuldnerin auch nicht die Begründung eines Treuhandverhältnisses zwischen den Vertragsparteien spricht.

    Zwar sind bislang keine Verluste festgestellt worden, jedoch ist nach dem Zusammenbruch des Systems noch im Jahre 2001 eine Verpflichtung zur schätzungsweisen Berücksichtigung nicht auszuschließen (vgl. Beschluss des FG des Saarlandes vom 16. April 2003, 1 V 68/03; FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juni 2003, 6 V 2563/02).

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