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   FG Hessen, 03.03.2005 - 6 V 2883/04   

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https://dejure.org/2005,18854
FG Hessen, 03.03.2005 - 6 V 2883/04 (https://dejure.org/2005,18854)
FG Hessen, Entscheidung vom 03.03.2005 - 6 V 2883/04 (https://dejure.org/2005,18854)
FG Hessen, Entscheidung vom 03. März 2005 - 6 V 2883/04 (https://dejure.org/2005,18854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 191 Abs 1 AO, § 128 HGB, § 5 AO, § 427 BGB, § 421 BGB
    Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Steuerschulden der Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191 Abs. 1; HGB § 128
    Haftung; GbR-Gesellschafter; Steuerschuld - Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Steuerschulden der Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Steuerschulden der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung des Mitgesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für Schulden der GbR; Persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter einer GbR; Umsatzsteuer als Teil der akzessorischen Gesellschafterhaftung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus FG Hessen, 03.03.2005 - 6 V 2883/04
    Bei einer GbR ergibt sich nach neuer Rechtsprechung die persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter ähnlich der Haftung der Gesellschafter einer OHG aus dem Rechtsgedanken des § 128 HGB (Urteil des FG Rheinland- Pfalz vom 25.10.2001 6 K 2871/98 EFG 2002, 64 im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH durch Urteil vom 19.1.2001 II ZR 331/00, NJW 2001, 1056).
  • BFH, 04.05.1998 - I B 116/96

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf

    Auszug aus FG Hessen, 03.03.2005 - 6 V 2883/04
    b) Für die Prüfung, ob ein Ermessensfehler vorliegt, kommt es im Übrigen nicht auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage an, ob die Übertragung der kaufmännischen Geschäftsführung einschließlich der steuerlichen Angelegenheiten auf einer vorweg getroffenen, eindeutigen und schriftlichen Aufgabenverteilung beruhen muss und im Streitfall beruht (vgl. u.a. BFH Beschluss vom 4. Mai 1998 I B 116/96, BFH/NV 1998, 1460).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03

    Begründung des Auswahlermessens bei Haftungsinanspruchnahme von

    Auszug aus FG Hessen, 03.03.2005 - 6 V 2883/04
    Sofern das FA - wie im Streitfall - die Inanspruchnahme des antragstellenden Gesellschafters auf die verschuldensunabhängige bürgerlich-rechtliche Haftung nach §§ 427, 421 BGB gründet, was im Ergebnis einer analogen Anwendung des § 128 OHG gleichsteht, sind Verschuldensgesichtspunkte im Gegensatz zur verschuldensabhängigen Geschäftsführerhaftung gemäß § 69 AO bei der Ermessensentscheidung nicht zu berücksichtigen (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 1995, 6 K 5103/89, EFG 1996, 162, Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2004, 4 V 819/03, EFG 2004, 669).
  • BFH, 27.03.1990 - VII R 26/89

    Steuerschulden einer GbR: Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter

    Auszug aus FG Hessen, 03.03.2005 - 6 V 2883/04
    Zu den Verbindlichkeiten, für die die Gesellschafter einer GbR gesamtschuldnerisch haften, gehört auch die Umsatzsteuer (BFH Urteil vom 27. März 1990 VII R 26/89, BStBl.II 1990, 939).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2001 - 6 K 2871/98

    Gesellschafterhaftung bei GdbR

    Auszug aus FG Hessen, 03.03.2005 - 6 V 2883/04
    Bei einer GbR ergibt sich nach neuer Rechtsprechung die persönliche gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter ähnlich der Haftung der Gesellschafter einer OHG aus dem Rechtsgedanken des § 128 HGB (Urteil des FG Rheinland- Pfalz vom 25.10.2001 6 K 2871/98 EFG 2002, 64 im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH durch Urteil vom 19.1.2001 II ZR 331/00, NJW 2001, 1056).
  • FG Hessen, 24.10.1995 - 6 K 5103/89

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides; Haftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus FG Hessen, 03.03.2005 - 6 V 2883/04
    Sofern das FA - wie im Streitfall - die Inanspruchnahme des antragstellenden Gesellschafters auf die verschuldensunabhängige bürgerlich-rechtliche Haftung nach §§ 427, 421 BGB gründet, was im Ergebnis einer analogen Anwendung des § 128 OHG gleichsteht, sind Verschuldensgesichtspunkte im Gegensatz zur verschuldensabhängigen Geschäftsführerhaftung gemäß § 69 AO bei der Ermessensentscheidung nicht zu berücksichtigen (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 1995, 6 K 5103/89, EFG 1996, 162, Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2004, 4 V 819/03, EFG 2004, 669).
  • BFH, 11.12.2007 - VII B 346/06

    Haftung eines Gesellschafters bei geringfügiger Beteiligung -

    Es fehlt jede Auseinandersetzung damit, dass die Haftungstatbestände der §§ 69 ff. AO auf dem Gedanken des Schadensersatzcharakters der Haftungsschuld beruhen und ein Fehlverhalten des Haftenden voraussetzen, während sich die Inanspruchnahme des GbR-Gesellschafters aus der verschuldensunabhängigen bürgerlich-rechtlichen Haftung gemäß § 128 HGB ergibt, so dass Verschuldensgesichtspunkte im Gegensatz zur verschuldensabhängigen Geschäftsführerhaftung gemäß § 69 AO bei der Ermessensentscheidung nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 3. März 2005 6 V 2883/04).
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