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   FG München, 26.10.2004 - 6 V 5013/03   

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https://dejure.org/2004,10052
FG München, 26.10.2004 - 6 V 5013/03 (https://dejure.org/2004,10052)
FG München, Entscheidung vom 26.10.2004 - 6 V 5013/03 (https://dejure.org/2004,10052)
FG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 6 V 5013/03 (https://dejure.org/2004,10052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG (n.F.) § 37 Abs. 2
    Zeitpunkt der Nutzung eines Körperschaftsteuer-Guthabens, wenn eine Ausschüttung durch eine Tochter-Gesellschaft im selben Wirtschaftsjahr an die Gesellschafter ausgeschüttet wird

  • rechtsportal.de

    KStG (n.F.) § 37 Abs. 2
    Zeitpunkt der Nutzung eines Körperschaftsteuer-Guthabens, wenn eine Ausschüttung durch eine Tochter-Gesellschaft im selben Wirtschaftsjahr an die Gesellschafter ausgeschüttet wird

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Nutzung eines Körperschaftsteuer-Guthabens, wenn eine Ausschüttung durch eine Tochter-Gesellschaft im selben Wirtschaftsjahr an die Gesellschafter ausgeschüttet wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzung einer durch eine Nachsteuer entstandenen doppelten Auschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 26.10.2004 - 6 V 5013/03
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV Beklagte 83/99, BStBl II 2000, 298 ).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 26.10.2004 - 6 V 5013/03
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV Beklagte 83/99, BStBl II 2000, 298 ).
  • FG München, 28.06.2007 - 7 K 2045/05

    Ermittlung eines Körperschaftsteuerguthabens auf den Schluss des

    Der Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren ist von einem vollständigen Systemwechsel geprägt, welcher auch mit einer Steuervereinfachung einhergehen sollte (vgl. die Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 14/2683; zu den Auslegungskriterien bei Normen, die den Übergang zum Halbeinkünfteverfahren sichern, s. FG München, Beschluss vom 26.10.2004 -6 V 5013/03, DStRE 2005, 397).
  • FG München, 02.05.2007 - 6 K 3224/06

    Verrechnung eines Körperschaftssteuer-Guthabens im Zusammenhang mit der

    Das Finanzgericht München setzte den Körperschaftsteuerbescheid für 2002 mit Beschluss vom 26. Oktober 2004 im Verfahren 6 V 5013/03 (DStRE 2005, 397) in Höhe von 512.293 EUR für die Dauer des Einspruchsverfahren von der Vollziehung aus.
  • FG Hessen, 18.12.2006 - 4 K 3845/03

    Nutzung des Körperschaftsteuerguthabens aus Nachsteuer

    29 Aus der Zusammenschau von altem und neuen Körperschaftsteuerrecht ergibt sich vielmehr, dass in den Fällen, in denen bisher durch eine Gewinnvorabausschüttung eine Körperschaftsteuerminderung für das laufende Jahr möglich war (§ 28 Abs. 2 Satz 2 KStG a.F.), auch eine zeitnahe Nutzung des Körperschaftsteuerguthabens möglich sein muss (Finanzgericht -FG- München, Beschluss vom 26.10.2004 6 V 5013/03, DStRE 2005, 397).
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