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   FG Niedersachsen, 14.10.2004 - 6 V 655/04   

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FG Niedersachsen, 14.10.2004 - 6 V 655/04 (https://dejure.org/2004,7024)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.10.2004 - 6 V 655/04 (https://dejure.org/2004,7024)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 6 V 655/04 (https://dejure.org/2004,7024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vereinbarkeit der Versagung des Abzugs von Verlusten aus ausländischen --hier belgischen-- gewerblichen Betriebsstätten nach § 10d EStG durch § 2a Abs.1 Satz 1 Nr.2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit dem Gemeinschaftsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; Art. 43 S. 1, 2 EG-Vertrag ; Art. 56 EG-Vertrag ; § 69 Abs. 3 S. 1 FGO; § 69 Abs. 2 S. 2 FGO; § 10d EStG
    Steuerliche Behandlung von Verlusten aus einer ausländischen Betriebsstätte; Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes durch das Gericht; Zurechnung der Verluste einer ausländischen Betriebsstätte zu den Gewinnen im Sinne des ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtswidrigkeit; Negative ausländische Einkünfte; Ausländische Verluste - Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit des § 2a Abs.1 Nr. 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit Gemeinschaftsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit des § 2a Abs.1 Nr. 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung von Verlusten aus einer ausländischen Betriebsstätte; Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes durch das Gericht; Zurechnung der Verluste einer ausländischen Betriebsstätte zu den Gewinnen im Sinne des ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Verlustverrechnung aus ausländischen Betriebsstätten im Visier des EU-Rechts

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 286
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.11.2002 - I R 13/02

    Verlustausgleich bei Auslandsimmobilien?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.2004 - 6 V 655/04
    Auch habe der 1. Senat des BFH (Beschluss vom 13.November 2002, I R 13/02, BStBl II 2003, S. 795 ff.) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) u.a. die Frage vorgelegt, ob es Art. 43 und Art. 56 des EG-Vertrages widerspreche, wenn einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die hier Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erziele, in Deutschland Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die in einem anderen Mitgliedsstaat entstünden, bei der Einkommensermittlung nicht abziehen könne.

    Der 1. Senat des BFH (Beschluss vom 13. November 2002 I R 13/02, BStBl II 2003 S. 795 ff.) hält die Regelung des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG, wonach ausländische negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens nicht abgesetzt werden können, für mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar.

    Er hat die Frage, ob es Art. 43 und Art. 56 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 02.10.1997, zuletzt geändert durch EU-Beitrittsakte 2003 vom 16.04.2003 (EG), widerspreche, wenn eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die hier Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erziele, in Deutschland Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die in einem anderen Mitgliedsstaat entstehen, bei der Einkommensermittlung nicht abziehen könne, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (BFH-Beschluss vom 13.11.2002, a.a.O.).

    Nach diesen Regelungen dürfe eine europarechtlich geschützte grenzüberschreitende Betätigung grundsätzlich weder behindert noch wirtschaftlich weniger attraktiv gemacht werden (BFH-Beschluss vom 13.11.2002 a.a.O. m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).

    Der Grundsatz der Kohärenz dürfe jedenfalls dann nicht zur Rechtfertigung der Verweigerung einer steuerlichen Vergünstigung gegenüber Gebietsfremden herangezogen werden, wenn die steuerliche Kohärenz auf der Grundlage eines mit einem anderen Mitgliedsstaat geflossenen bilateralen Abkommens gewährleistet werde (BFH-Beschluss vom 13.11.2002, a.a.O., S. 797 unter Verweis auf EuGH-Urteil vom 11. August 1995 R.C-80/94 "Wielockx", Sammlung 1995, I-2493, dort Rn. 24 f.).

    Unter Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses des 1. Senates des BFH vom 13.11.2002 (I R 13/02, BStBl II 2003, 795 ff.) steht nach Auffassung des erkennenden Senates mit großer Wahrscheinlichkeit für die Antragstellerin ein günstiger Verfahrensausgang zu erwarten, so dass die Anordnung einer Sicherheitsleistung als unangemessen erscheint.

    In dem zitierten Vorlagebeschluss vom 13.11.2002 (a.a.O.) hat der 1. Senat des BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Regelung des § 2a Abs. 1 Nr. 4 EStG betreffend die Einkünfte aus der Nutzung eines im Ausland belegenen Hauses mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei, nicht jedoch die Frage, ob § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 betreffend Verluste aus ausländischen Betriebsstätten mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei.

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.2004 - 6 V 655/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/98, BStBl II 1984, S. 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).

    Es bestehen daher ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung des § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 mit dem Gemeinschaftsrecht, ohne dass in diesem Eilverfahren einer Vorabentscheidung des EuGH einzuholen wäre (BFH-Beschluss vom 30.12.1996 B 61/96, BStBl II 1997, S. 466, 468 m.w. N.).

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.2004 - 6 V 655/04
    Der Grundsatz der Kohärenz dürfe jedenfalls dann nicht zur Rechtfertigung der Verweigerung einer steuerlichen Vergünstigung gegenüber Gebietsfremden herangezogen werden, wenn die steuerliche Kohärenz auf der Grundlage eines mit einem anderen Mitgliedsstaat geflossenen bilateralen Abkommens gewährleistet werde (BFH-Beschluss vom 13.11.2002, a.a.O., S. 797 unter Verweis auf EuGH-Urteil vom 11. August 1995 R.C-80/94 "Wielockx", Sammlung 1995, I-2493, dort Rn. 24 f.).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.2004 - 6 V 655/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/98, BStBl II 1984, S. 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 24.03.1998 - I B 100/97

    Aussetzung der Vollziehung wegen Verstoßes der Einkommensgrenzen in §§ 1 a und 1

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.2004 - 6 V 655/04
    Eine solche Abwägung mit öffentlichen Interessen findet bei Zweifeln an der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nicht statt (Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 69 FGO, Rdn. 99; BFH-Beschluss vom 24.03.1998 I B 100/97, BFHE 185, 467).
  • BFH, 11.11.1999 - III B 40/98

    InvZul; Zulagenbegünstigung von Schrank- und Schranktrennwänden?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.2004 - 6 V 655/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/98, BStBl II 1984, S. 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.10.2004 - 6 V 655/04
    Damit entfällt das öffentliche Interesse an der Sicherheitsleistung, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (Seer, a.a.O., Rdn. 109; BFH-Beschluss vom 13.12.1999, III B 15/99, BFH/NV S. 827, 830).
  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

    Dieser Entscheidung wurde in späteren Entscheidungen ausnahmslos gefolgt (BFH, Beschluss vom 14.02.2006, VIII B 107/04; BFH, Beschluss vom 24.03.1998, I B 100/97; Hessisches FG, Beschluss vom 22.10.2008, 7 V 2514/08; FG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2000, 4 V 5995/00; vgl. auch BFH, Beschluss vom 19.12.2012, V S 30/12; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 14.10.2004, 6 V 655/04; FG Berlin, Beschluss vom 26.01.2001, 7 B 8348/00; vgl. auch Seer in Tipke/Kruse Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung, § 98 FGO).
  • FG Berlin, 11.04.2005 - 8 K 8101/00

    Berücksichtigung von Verlusten aus einerösterreichischen Betriebsstätte bei der

    Im Gegensatz zum BFH, der lediglich gemeinschaftsrechtliche Zweifel bekundete und deshalb die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegte, ist der Senat von der Gemeinschaftswidrigkeit der "Symmetriethese" überzeugt (vgl. aus der Rechtsprechung auch Österreichischer VwGH vom 25.09.2001 - 99/14/0217E, IStR 2001, 754, 755; FG Köln vom 15.07.2004 - 13 K 1908/00, FR 2004, 1118; FG Niedersachsen vom 14.10.2004 - 6 V 655/04 (noch nicht veröffentlicht); ausführlich zu der Frage der Diskriminierung vgl. Cordewener, Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung im Europäischen Recht, DStJG Bd. 28 (2005 erscheint demnächst), V. 1; ders., DStR 2004, 1634, 1635 ff.; ders., IStR 2003, 413, 414 ff.; Schönfeld in: Wassermeyer/Andresen/Ditz, Betriebsstättengewinnermittlung, 2005 (erscheint demnächst), Rz. 1108; Schuch, Europarechtliche und abkommensrechtliche Vorgaben für die Verlustbehandlung, in: Lehner (Hrsg.), Verluste im nationalen und Internationalen Steuerrecht, 2004, S. 63, 65 ff.; Kessler, Ausländische Betriebsstättenverluste, in: Lehner (Hrsg.), Verluste im nationalen und Internationalen Steuerrecht, 2004, S. 83, 99 ff.; Schön, IStR 2004, 289, 294; ders., StbJb 2003/2004, 27, 40 ff.; Brück in: Löwenstein/Looks, Betriebsstättenbesteuerung, 2003, Rz. 1037 ff.; Vogel, IStR 2003, 316; Kessler/Schmitt/Janson, IStR 2001, 729, 734 ff.; dies., IStR 2003, 307, 308 f.; a.A. Hahn, IStR 2002, 681, 684 ff.; ders., IStR 2003, 734 ff.).
  • FG Münster, 12.12.2006 - 13 K 5352/01

    Beschränkung negativer Einkünfte aus einer in einem ausländischen Staat belegenen

    Hinsichtlich der gemeinschaftsrechtlichen Beurteilung verweist die Klägerin u.a. auf die EuGH-Urteile vom 13. Dezember 2005 Rs. C - 446/03 (Marks & Spencer), BB 2006, 23, vom 21. Februar 2006 Rs. C-152/03 (Ritter-Coulais), BB 2006, 525, Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. Juni 2004 1 K 312/03, EFG 2004, 1694, Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. September 2004, 6 K 3796/01 K, F, EFG 2005, 538, Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. Oktober 2004 6 V 655/04, EFG 2005, 286 sowie auf den Gerichtsbescheid des BFH vom 25. Januar 2006, I R 84/04.
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