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   VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12   

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VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12 (https://dejure.org/2012,28279)
VG Bremen, Entscheidung vom 25.09.2012 - 6 V 900/12 (https://dejure.org/2012,28279)
VG Bremen, Entscheidung vom 25. September 2012 - 6 V 900/12 (https://dejure.org/2012,28279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    GG Art 33 Abs 2
    Stellenbesetzung hauptamtlicher Stadtrat als Dezernent für die Bereiche Schule und Kultur - Auswahlverfahren; Wahlbeamter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wahl eines neuen Schulstadtrats

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes einfordern (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; S. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - NVwZ 2011, 358 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95).

    Deren Erfolg muss bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest ernsthaft möglich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - a. a. O., Rn. 24 unter Bezugnahme auf: BVerfG, Kammerbeschlüsse v. 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194 und v. 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69; BVerwG, Urt. v. 18.04 2002 - 2 C 19.01 - Buchholz 237.95 § 20 SHLBG Nr. 2; BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).

    Dementsprechend kann sich ein unterlegener Bewerber im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit darauf berufen, dass ein ausgewählter Bewerber das konstitutive Anforderungsprofil verfehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - a. a. O., Rn. 24).

  • OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11

    OVG entscheidet über Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin Burglesum -

    Auszug aus VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12
    Das Wahlerfordernis ist deshalb als eine Regelung des Landesgesetzgebers anzusehen, die die unterschiedlichen Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und von Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 2 GG andererseits bei der Besetzung kommunaler Wahlämter ausgleicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - Beschlussabdruck S. 11/12 m. w. N.).

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind, die getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung des originären Entscheidungsspielraums die Wahlentscheidung rechtfertigen kann und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.02.2012 - 2 B 107/11 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 -, juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, juris).

    Die komplexen Eignungsanforderungen des laufbahnfreien Amtes eines hauptamtlichen Magistratsmitgliedes finden größtenteils keine Entsprechungen in etwaigen dienstlichen Beurteilungsmerkmalen und sind weitgehend von den Besonderheiten der Aufgabenwahrnehmung im politischen Raum geprägt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - zum Votum des Beirats für die Besetzung einer Ortsamtsleiterstelle nach altem Recht).

  • BVerwG, 03.02.2012 - 2 B 151.11
    Auszug aus VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12
    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 -, m. w. N.).

    dienen, in welchem Maße Bewerber den Anforderungen des Amtes genügen werden, nicht erfüllen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 -2 B 151/11 - Beschlussabdruck, S. 9).

    Ein konstitutives, spezielles Anforderungsmerkmal zeichnet sich dadurch aus, dass der Dienstherr es für unabdingbar für die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Position hält und es sich nicht schon nach dem Auswahlmodell der Auswertung dienstlicher Beurteilungen hinreichend bewerten lässt, ob und in welchem Maße der Bewerber dieses Kriterium erfüllt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11 - Beschlussabdruck S. 10).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07

    Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum

    Auszug aus VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12
    Durch eine Mehrheitswahl sollen vielmehr gerade unterschiedliche Motive und verschiedene, auch widersprüchliche Standpunkte innerhalb des demokratisch legitimierten Wahlgremiums wirksam werden (vgl. zum Ganzen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris).

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind, die getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung des originären Entscheidungsspielraums die Wahlentscheidung rechtfertigen kann und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.02.2012 - 2 B 107/11 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 -, juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, juris).

    Lässt sich schon die Wahl als solche nicht "begründen", so kann auch nicht begründet werden, warum die Kommunalvertretung hier trotz des Unterschiedes bei den Statusämtern den Beigeladenen gewählt hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008, a.a.O., Rn. 19).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07

    Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl;

    Auszug aus VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12
    Das Wahlerfordernis soll insbesondere auch eine politische "Gleichgestimmtheit" zwischen den hauptamtlichen Magistratsmitgliedern und der Stadtverordnetenversammlung ermöglichen (vgl. BVerfGE 7, 155; BVerwG, Urt. v. 25.06.2009 - 2 C 47/07 - ZBR 2010, 343).
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12
    Das Wahlerfordernis soll insbesondere auch eine politische "Gleichgestimmtheit" zwischen den hauptamtlichen Magistratsmitgliedern und der Stadtverordnetenversammlung ermöglichen (vgl. BVerfGE 7, 155; BVerwG, Urt. v. 25.06.2009 - 2 C 47/07 - ZBR 2010, 343).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes einfordern (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; S. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - NVwZ 2011, 358 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12
    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er das größere Gewicht beimisst (BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerw- GE 115, 58).
  • OVG Brandenburg, 21.03.1996 - 2 B 2/96
    Auszug aus VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12
    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind, die getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung des originären Entscheidungsspielraums die Wahlentscheidung rechtfertigen kann und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.02.2012 - 2 B 107/11 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 -, juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, juris).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12
    Deren Erfolg muss bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest ernsthaft möglich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - a. a. O., Rn. 24 unter Bezugnahme auf: BVerfG, Kammerbeschlüsse v. 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194 und v. 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69; BVerwG, Urt. v. 18.04 2002 - 2 C 19.01 - Buchholz 237.95 § 20 SHLBG Nr. 2; BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).
  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13

    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe -

    Es ist deshalb als eine Regelung des Landesgesetzgebers anzusehen, die die unterschiedlichen Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und von Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 2 GG andererseits bei der Besetzung kommunaler Wahlämter ausgleicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 - m. w. N.; VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12 - zur Wahl eines hauptamtlichen Magistratsmitglieds).

    Ob und in welchem Maße ein - 11 - Bewerber diese politisch geprägten Merkmale des Amtes im Sinne von Eignung, Leistung und Befähigung erfüllt, ist dann allein durch das Wahlgremium zu bestimmen und entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Bewertung (VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12 -).

    Das Wahlerfordernis trägt damit in ähnlicher Weise wie bei hauptamtlichen Magistratsmitgliedern dem Erfordernis einer "Gleichgestimmtheit" zwischen der demokratisch legitimierten politischen Mehrheit im Beirat und der Ortsamtsleitung Rechnung (vgl. zur Überprüfbarkeit der Wahl eines hauptamtlichen Magistratsmitglieds VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12 -).

    Durch diese Vorgehensweise hat das Personalauswahlgremium den Grundsatz der Bestenauslese bei der Vorauswahl hinreichend beachtet (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12).

    Dieser Vorgang ist einer gerichtlichen Bewertung entzogen; eine Überprüfung auf Ermessensfehler bei der Auswahlentscheidung findet gerade nicht statt (VG Bremen, Beschl. v. 25.09.2012 - 6 V 900/12).

  • VG Greifswald, 14.09.2017 - 6 A 2308/16

    Besetzung des Vorstandspostens der Landesforstanstalt; Anspruch auf eine erneute

    Unter diesen Umständen können dienstliche Beurteilungen die ihnen sonst regelmäßig zukommende Funktion, als maßgebende Grundlagen für die Auswahlentscheidung der Verwaltung zu dienen, in welchem Maße Bewerber den Anforderungen des Amtes genügen werden, nicht erfüllen (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 25. September 2012, 6 V 900/12, juris m.w.N.).
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