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   OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03   

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OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03 (https://dejure.org/2004,622)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.08.2004 - 6 Verg 15/03 (https://dejure.org/2004,622)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. August 2004 - 6 Verg 15/03 (https://dejure.org/2004,622)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 726 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03
    Dazu gehört auch die Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren (vgl. dazu Beschl. des Senats vom 15.07.2003, 6 Verg 6/03, ZfBR 2004, 92 = NordÖR 2003, 366.

    Diesem Umstand hat der Gesetzgeber allerdings allein in Bezug auf einen von der Vergabestelle hinzugezogenen Rechtsanwalt Rechnung getragen (§§ 128 Abs. 4 S. 3 GWB, 120 Abs. 3 S. 3 LVwG SH; vgl. dazu den Beschl. des Senats v. 15.07.2003, a.a.O.); für die Kosten des Anwalts eines Beigeladenen fehlt eine entsprechende Regelung.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03
    Die erfolgte Antragsrücknahme durch die Bf. ist, wie die Vergabekammer zutreffend ausgeführt hat (S. 6 des Beschl.-Abdr.), einem Unterliegen i. S. d. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB gleichzustellen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.02.2002, Verg 33/01, VergabeR 2003, 111).
  • OLG Bremen, 24.06.2003 - Verg 3/03

    Wann kann Beigeladene Kostenerstattung verlangen?

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03
    Die Beigeladene hat im Nachprüfungsverfahren eigene Anträge gestellt (Schriftsatz v. 16.06.2003; Protokoll v. 20.06.2003, S. 2), das Verfahren durch eigene Schriftsätze wesentlich gefördert und so am Kostenrisiko teilgenommen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.05.2003, 13 Verg 11/03, VergabeR 2003, 351; OLG Bremen, Beschl. v. 24.06.2003, Verg 3/03, juris).
  • BayObLG, 29.03.2001 - Verg 2/01

    Kostenerstattung im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03
    Die Vergabekammer ist m. a. W. befugt, bestandskräftige Regelungen unter den Voraussetzungen der §§ 116, 117 LVwG SH zu ändern bzw. zu ergänzen (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 29.03.2001, Verg 2/01, BayObLGZ 2001, 77).
  • VK Schleswig-Holstein, 11.07.2003 - VK-SH 18/03

    Anträge zulässig trotz Fristablauf

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03
    den Beschluss der Vergabekammer vom 11. Juli 2003 - VK-SH 18/03 - aufzuheben.
  • OLG Celle, 27.05.2003 - 13 Verg 11/03

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des Beigeladenen im Verfahren vor

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03
    Die Beigeladene hat im Nachprüfungsverfahren eigene Anträge gestellt (Schriftsatz v. 16.06.2003; Protokoll v. 20.06.2003, S. 2), das Verfahren durch eigene Schriftsätze wesentlich gefördert und so am Kostenrisiko teilgenommen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 27.05.2003, 13 Verg 11/03, VergabeR 2003, 351; OLG Bremen, Beschl. v. 24.06.2003, Verg 3/03, juris).
  • OLG Rostock, 09.09.2003 - 17 Verg 3/03

    Beendigung durch Antragsrücknahme: Kosten des Beigeladenen?

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03
    Die Vergabekammer hat ihre Kostenentscheidung demgemäß auf eine Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO gestützt (S. 5 d. Beschl.-Abdr.; ebenso: OLG Rostock, Beschl. v. 09.09.2003, 17 Verg 3/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08

    Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien

    Es entspricht in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO im Allgemeinen der Billigkeit, dem erfolglosen Antragsteller auch die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn er sich mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat und wenn sich der Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl.nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Verg 57/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2004, 6 Verg 15/03, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).

    Beides widerspräche der Grundregel, dass Anwaltskosten einer obsiegenden Partei stets zu erstatten sind (§ 91 II 1 ZPO, § 162 I 1 VwGO); diese Grundregel gilt in Vergabesachen erweiternd auch für den beigeladenen "Beteiligten" (§ 109 GWB), dem aus Billigkeitsgründen ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Antragsteller zugebilligt worden ist (im Anschluss an OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03 im Fall des obsiegenden Beigeladenen - zitiert nach Juris).

  • VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10

    Freihändige Vergabe

    Damit nehmen sie nicht am Kostenrisiko teil (vgl. OLG Schleswig, B. vom 02.08.2004 -6 Verg 15/03).

    Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen sind nicht durch den Auftraggeber zu tragen, da die Beigeladene in der mündlichen Verhandlung keinen Antrag gestellt hat und damit nicht am Kostenrisiko teilnimmt (vgl. OLG Schleswig, B. vom 02.08.2004 -6 Verg 15/03).

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