Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 22.08.2002

Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GWB § 107 Abs. 2; GWB § 114 Abs. 1; GWB § 118 Abs. 1; VOB/A VOB/A § 24 Nr. 1; VOB/A § 25 Nr. Nr. 1
    unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

  • oeffentliche-auftraege.de

    Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren: Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - notwendige Divergenzvorlage an BGH

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    GWB § 107 Abs. 2; GWB § 114 Abs. 1; GWB § 118 Abs. 1; VOB/A VOB/A § 24 Nr. 1; VOB/A § 25 Nr. Nr. 1
    unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren bei Notwendigkeit einer Divergenzvorlage an den BGH; Änderung des Angebots durch nachträgliche Benennung von an Nachunternehmer zu vergebende Leistungen; Bindung der Vergabenachprüfungsinstanzen an die Anträge der Beteiligten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsantrag unzulässig: Darf Gericht trotzdem auf Vergabeverfahren einwirken? (IBR 2002, 566)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2003, 638
  • IBR 2002, 566
  • VergabeR 2002, 488
  • ZfBR 2002, 827



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Wird zitiert von ... (70)  

  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2004 - VK-SH 19/04  

    Vergabe - Nachunternehmer-Erklärung notwendig, auch wenn Formular fehlt

    Enthalten Angebotsunterlagen nicht die geforderten "Nachunternehmererklärungen" sind sie zwingend gemäß § 25 Nr. 1, Abs. 1 b VOB/A, § 21 Nr. 1, Abs. 1, Satz 3 VOB/A auszuschließen (BGH Beschluss v. 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; BayObLG v. 11.02.2004, Az.: Verg 1/04 und v. 17.06.2002, Az.: Verg 14/02; OLG Frankfurt v. 27.06.2003, Az.: 11 Verg 4/03; OLG Düsseldorf v. 05.05.2004, Az.: Verg 10/04 und v. 30.07.2003, Az.: Verg 32/03; OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02; OLG Dresden v. 11.02.2003, Az.: 15 U 1627/01; VK-Bund v. 14.04.2004, Az.: VK 2-34/04 und v. 11.03.2004, Az.: VK 1-155/03; VK-SH v. 05.03.2004, Az.: VK-SH 04/04; VK-HH v. 21.04.2004, Az.: VgK FB 1/04; VK-Nordbayern v. 12.02.2004, Az.: 320.VK-3194-01/04; VK-Südbayern v. 12.03.2003, Az.: 04-02/03; Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 15. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 16, § 21 VOB/A Rn. 9; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 8. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 10; a.A. OLG Bremen v. 20.07.2000, Az.: Verg 1/2000; OLG Düsseldorf v. 23.07.2003, Az.: Verg 24/03 und v. 20.03.2003, Az.: Verg 8/03 und v. 28.05.2003, Az.: Verg 8/03; OLG Celle v. 8.11.2001, Az.: 13 Verg 12/01; wohl auch VK-Lüneburg v. 18.12.2002, Az.: 203-VgK-34/2002, VK-Arnsberg v. 06.02.2003, Az.: VK 1-01/2003 s. dazu unten).

    Dies gilt umso mehr, je größer der Nachunternehmereinsatz ist (dies soll nach OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02 m.w.N. ausdrücklich auch dann gelten, wenn der Nachunternehmereinsatz keinen Einfluss auf den Preis hat).

    Die Nachunternehmererklärung kann nicht im Rahmen des Aufklärungsgespräches nach § 24 Nr. 1, Abs. 1, Nr. 3 VOB/A "nachgeschoben" werden (OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02; VK-SH a.a.O. m.w.N; Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 24 VOB/A Rn. 21).

    Die nachträgliche Benennung von Nachunternehmern mit einem Leistungsumfang von über 30% kommt in jedem Fall einer unstatthaften Änderung des Angebotes gleich, die dem Nachverhandlungsverbot des § 24 Nr. 3 VOB/A unter fällt (VK-SH, a.a.O; OLG Thüringen v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02; VK-Bund v. 14.04.2004, Az.: VK 2-34/04 spricht von einem "tief gehenden Eingriff in die Angebotsgestaltung"; OLG Celle a.a.O. steht deshalb auch insoweit nicht entgegen, s.o.).

    Die Vergabestelle könnte bis zur Zuschlagserteilung nie auf die tatsächliche Ausführung durch die benannten Nachunternehmer vertrauen (OLG Düsseldorf v. 05.05.2004, Az.: Verg 10/04; OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02).

    Mit entsprechendem "Ja" kann die Vergabestelle indes nicht "antworten", wenn Angaben zu Art, Umfang und Identität der Nachunternehmer im Angebot fehlen (so auch OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02, das meint, das Angebot sei in einem solchen Fall "unbestimmt", eine Annahme hätte bedeutet, "dass die Vergabestelle pauschal ihre Zustimmung zu einem unbegrenzten Nachunternehmereinsatz erklärt hätte."; s. auch BayObLG v. 11.02.2004, Az.: Verg 1/04; ähnlich Heiermann/Riedl/Rusam, a.a.O., § 25 VOB/A Rn. 133 für "Angebote mit einschränkenden Erklärungen").

  • OLG Jena, 17.03.2003 - 6 Verg 2/03  

    Vergabe - Keine Antragsbefugnis, wenn Bieter zwingend auszuschließen ist

    Der Senat neigt weiterhin dazu, die Frage zu verneinen, ob auf eine objektiv begründete Rüge im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingegangen werden kann, für das die Verfahrenseinleitungsvoraussetzung "Antragsbefugnis" nicht gegeben ist (Beschluss vom 30.05.2002, 6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488).

    In ständiger Rechtsprechung lehnt der Senat mit Blick auf die irreparablen Folgen einer Zuschlagsfreigabe für den Primärrechtsschutz der Wettbewerber die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde nur dann ab, wenn das Rechtsmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen werden wird (Beschluss v. 30.05.2002, VergabeR 2002, 488 = ZfBR 2002, 827, zuletzt Beschluss v. 12.02.2003, 6 Verg 1/03).

    Der Senat neigt dazu, diese Frage zu verneinen (vgl. Senatsbeschluss v. 30.05.2002, VergabeR 2002, 488).

    In einem solchen Fall fehlt einem Vergabeprüfungsantrag das in § 107 Abs. 2 GWB vorausgesetzte Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senat in st. Rspr. z.B. BauR 2000, 95, VergabeR 2002, 256, 258, VergabeR 2002, 488, 490 jeweils mit Nachw.; vgl. auch BayObLG NZBau 2001, 643; BayObLG VergabeR 2002, 252).

    Der Senat möchte diese Frage aus den im Beschluss vom 30.05.2002 (6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488) verlautbarten Gründen verneinen.

  • OLG Jena, 24.02.2003 - 6 Verg 1/03  

    Vergabe - Wettbewerb bei unvollständigem Angebot

    Der Senat lehnt in ständiger Rechtsprechung wegen der irreparablen Folgen der Zuschlagsfreigabe für den Primärrechtsschutz der Auftragsbewerber die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde nur ab, wenn das Rechtsmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen werden wird (Beschluss v. 30.05.2002, 6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488 = ZfBR 2002, 827).*).

    Das ist der Fall, wenn die Zulassung des lückenhaften Angebots oder seiner nachträglichen Ergänzung die Wettbewerbstellung des betreffenden Bieters verändern würde (Senat, Beschluss vom 5.12.2001, 6 Verg 4/01, VergabeR 2002, 256, 258; ebenso Beschl. v. 30.05.2002, a.a.O.; BayObLG a.a.O.).*).

    Der Senat lehnt in ständiger Rechtsprechung wegen der irreparablen Folgen der Zuschlagsfreigabe für den Primärrechtsschutz der Auftragsbewerber die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde nur ab, wenn das Rechtsmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen werden wird (Beschluss v. 30.05.2002, 6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488 = ZfBR 2002, 827).

    Das ist der Fall, wenn die Zulassung des lückenhaften Angebots oder seiner nachträglichen Ergänzung die Wettbewerbstellung des betreffenden Bieters verändern würde (Senat, Beschluss vom 5.12.2001, 6 Verg 4/01, VergabeR 2002, 256, 258; ebenso Beschl. v. 30.05.2002, a.a.O.; BayObLG a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 3/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    ZPO§ 269 Abs. 4: ZPO § 561 Abs. 3; GWB § 116 ; GWB § 118 Abs. 1; GWB § 123
    Verfahrensabschlussentscheidung bei Rücknahme

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Verfahrensabschlussentscheidung bei Rücknahme




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02  

    Vergabe - Wer trägt die Kosten des Beigeladenen?

    Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 ZPO für den zurückgenommenen Hauptsacheteil einschließlich der Mehrkosten, die durch das Zwischenverfahren nach § 118 Abs. 1 GWB entstanden sind (Thür. OLG Beschluss vom 22.8.2002 6 Verg 3/02), und im Übrigen analog aus § 97 Abs. 1 ZPO.
  • OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11  

    Vergabe - Kostenwert des Beschwerdeverfahrens nach gesamter Vertragslaufzeit!

    Eine Einschränkung der Rücknahmemöglichkeit - wie sie beispielsweise § 269 Abs. 1 ZPO für die Rücknahme einer Klage vorsieht - enthält das GWB nicht (vgl. entsprechende Erwägungen zur Rücknahme des Nachprüfungsantrages BGH, Beschluss v. 24.03.2009, X ZB 29/08 "Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren", VergabeR 2009, 607; ausdrücklich für die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in der mündlichen Verhandlung Thüringer OLG, Beschluss v. 22.08.2002, 6 Verg 3/02; OLG München, Beschluss v. 21.09.2010, Verg 15/10; ebenso Wiese in: Kulartz/ Kus/ Portz, GWB, § 120 Rn. 48; Dicks in: Ziekow/ Völlink, VergabeR, § 116 GWB Rn. 4 m.w.N.; Stickler in: Reidt/ Stickler/ Glahs, GWB, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 27).
  • OLG Schleswig, 23.05.2007 - 1 Verg 1/07  

    Vergabe - Kostentragungspflicht nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde

    Die Kostenentscheidung bezieht sich auch auf das Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB - 1 Verg 2/07 - (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 22. August 2002, 6 Verg 3/02, Juris).
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