Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 22.08.2002

Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,421
OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,421)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.05.2002 - 6 Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,421)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - 6 Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GWB § 107 Abs. 2; GWB § 114 Abs. 1; GWB § 118 Abs. 1; VOB/A VOB/A § 24 Nr. 1; VOB/A § 25 Nr. Nr. 1
    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung eines Vorhabens durch eine Vergabestelle; Verlängerung einer aufschiebenden Wirkung ; Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren: Berücksichtigung der Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    GWB § 107 Abs. 2; GWB § 114 Abs. 1; GWB § 118 Abs. 1; VOB/A VOB/A § 24 Nr. 1; VOB/A § 25 Nr. Nr. 1
    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren bei Notwendigkeit einer Divergenzvorlage an den BGH; Änderung des Angebots durch nachträgliche Benennung von an Nachunternehmer zu vergebende Leistungen; Bindung der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsantrag unzulässig: Darf Gericht trotzdem auf Vergabeverfahren einwirken? (IBR 2002, 566)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 638
  • VergabeR 2002, 488
  • ZfBR 2002, 827
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Jena, 26.10.1999 - 6 Verg 3/99

    Vorabzuschlag und aufschiebende Wirkung

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
    Nach dieser Vorschrift lehnt der Senat in ständiger Rechtssprechung wegen der irreparablen Folgen der Freigabe der Zuschlagserteilung (§ 114 Abs. 2 GWB) die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung nur dann ab, wenn die im Eilverfahren nach § 118 GWB erforderliche summarische Prüfung damit endet, dass die Beschwerde des vor der Vergabekammer erfolglos gebliebenen Bewerbers mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen werden wird (vgl. Senat BauR 2000, 95).

    Eine Kostenentscheidung ist im Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB regelmäßig nicht veranlasst, weil es nach der ständigen Rechtssprechung des Senats ein Teil des Hauptverfahrens ist, so dass die Kostenentscheidung zusammen mit der Endentscheidung ergeht (Senat BauR 2000, 95; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2001, Verg 24/01; a.A. OLG Hamburg NZBau 2001, 460).

  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000, 11 Verg 1/99, Umdruck S. 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2001, Verg 10/00; Senat, Beschluss vom 05.12.2001, 6 Verg 4/01).

    In der zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung vorliegenden Form war das Angebot der Antragstellerin hinsichtlich des Nachunternehmereinsatzes unbestimmt; seine Annahme in dieser Form durch die Vergabestelle hätte - insofern liegt der Fall nicht anders als der vom Senat mit Beschluss vom 05.12.2001 (6 Verg 4/01) entschiedene - bedeutet, dass die Vergabestelle pauschal ihre Zustimmung zu einem unbegrenzten Nachunternehmereinsatz erklärt hätte.

  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
    Ob eine andere Beurteilung dann angezeigt ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil an dem Gesamtauftrag ausmachen (vgl. OLG Celle, VergR 2002, 176 f.) oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne Weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muss (vgl. zuletzt BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02) kann hier offen bleiben, weil mit einem Nachunternehmeranteil von 20 bis 30 % ein ganz erheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist.

    Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 Satz 2 GWB), so dass ihm die Antragsbefugnis für das Nachprüfungsverfahren fehlt (vgl. Senat a.a.O; BayObLG NZBau 2001, 643; BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, a.a.O).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
    Zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof wäre der Senat im Übrigen im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.08.2000 (Verg 9/00) auch dann verpflichtet, wenn er sich der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Naumburg anschließen würde.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000, 11 Verg 1/99, Umdruck S. 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2001, Verg 10/00; Senat, Beschluss vom 05.12.2001, 6 Verg 4/01).
  • OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00

    Ausschluss eines Angebots durch die Vergabekammer; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
    An einer solchen Entscheidung sieht der Senat sich jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15.03.2001 (NZBau 2001, 579) gehindert.
  • OLG Hamburg, 12.12.2000 - 1 Verg 1/00

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
    Eine Kostenentscheidung ist im Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB regelmäßig nicht veranlasst, weil es nach der ständigen Rechtssprechung des Senats ein Teil des Hauptverfahrens ist, so dass die Kostenentscheidung zusammen mit der Endentscheidung ergeht (Senat BauR 2000, 95; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2001, Verg 24/01; a.A. OLG Hamburg NZBau 2001, 460).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 24/01

    Kann ein Bieter an "aussichtsloser Stelle" Nachprüfung beantragen?

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
    Eine Kostenentscheidung ist im Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB regelmäßig nicht veranlasst, weil es nach der ständigen Rechtssprechung des Senats ein Teil des Hauptverfahrens ist, so dass die Kostenentscheidung zusammen mit der Endentscheidung ergeht (Senat BauR 2000, 95; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2001, Verg 24/01; a.A. OLG Hamburg NZBau 2001, 460).
  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 12/01

    Europaweites Vergabeverfahren für Grundsanierung der Bundesautobahn A 39;

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
    Ob eine andere Beurteilung dann angezeigt ist, wenn die an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen nur einen ganz geringfügigen Anteil an dem Gesamtauftrag ausmachen (vgl. OLG Celle, VergR 2002, 176 f.) oder ob auch in einem solchen Fall das Angebot, weil es unvollständig und damit nicht ohne Weiteres annahmefähig ist, ausgeschlossen werden muss (vgl. zuletzt BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, Verg 2/02) kann hier offen bleiben, weil mit einem Nachunternehmeranteil von 20 bis 30 % ein ganz erheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist.
  • BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01

    Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
    Er kann aus diesem Grund nicht darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 Satz 2 GWB), so dass ihm die Antragsbefugnis für das Nachprüfungsverfahren fehlt (vgl. Senat a.a.O; BayObLG NZBau 2001, 643; BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, a.a.O).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 10/00

    Kann die Bietereignung vom Nachunternehmereinsatz abhängen?

  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2004 - VK-SH 19/04

    Nachunternehmer-Erklärung notwendig, auch wenn Formular fehlt

    Enthalten Angebotsunterlagen nicht die geforderten ,,Nachunternehmererklärungen" sind sie zwingend gemäß § 25 Nr. 1, Abs. 1 b VOB/A, § 21 Nr. 1, Abs. 1, Satz 3 VOB/A auszuschließen (BGH Beschluss v. 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; BayObLG v. 11.02.2004, Az.: Verg 1/04 und v. 17.06.2002, Az.: Verg 14/02; OLG Frankfurt v. 27.06.2003, Az.: 11 Verg 4/03; OLG Düsseldorf v. 05.05.2004, Az.: Verg 10/04 und v. 30.07.2003, Az.: Verg 32/03; OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02; OLG Dresden v. 11.02.2003, Az.: 15 U 1627/01; VK-Bund v. 14.04.2004, Az.: VK 2-34/04 und v. 11.03.2004, Az.: VK 1-155/03; VK-SH v. 05.03.2004, Az.: VK-SH 04/04; VK- HH v. 21.04.2004, Az.: VgK FB 1/04; VK-Nordbayern v. 12.02.2004, Az.: 320.VK- 3194-01/04; VK-Südbayern v. 12.03.2003, Az.: 04-02/03; Ingenstau/Korbion, VOB- Kommentar, 15. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 16, § 21 VOB/A Rn. 9; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 8. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 10; a.A. OLG Bremen v. 20.07.2000, Az.: Verg 1/2000; OLG Düsseldorf v. 23.07.2003, Az.: Verg 24/03 und v. 20.03.2003, Az.: Verg 8/03 und v. 28.05.2003, Az.: Verg 8/03; OLG Celle v. 8.11.2001, Az.: 13 Verg 12/01; wohl auch VK-Lüneburg v. 18.12.2002, Az.: 203-VgK-34/2002, VK-Arnsberg v. 06.02.2003, Az.: VK 1-01/2003 s. dazu unten).

    Dies gilt umso mehr, je größer der Nachunternehmereinsatz ist (dies soll nach OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02 m.w.N. ausdrücklich auch dann gelten, wenn der Nachunternehmereinsatz keinen Einfluss auf den Preis hat).

    Die Nachunternehmererklärung kann nicht im Rahmen des Aufklärungsgespräches nach § 24 Nr. 1, Abs. 1, Nr. 3 VOB/A ,,nachgeschoben" werden (OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02; VK-SH a.a.O. m.w.N; Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 24 VOB/A Rn. 21).

    Die nachträgliche Benennung von Nachunternehmern mit einem Leistungsumfang von über 30% kommt in jedem Fall einer unstatthaften Änderung des Angebotes gleich, die dem Nachverhandlungsverbot des § 24 Nr. 3 VOB/A unter fällt (VK-SH, a.a.O; OLG Thüringen v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02; VK-Bund v. 14.04.2004, Az.: VK 2-34/04 spricht von einem ,,tief gehenden Eingriff in die Angebotsgestaltung"; OLG Celle a.a.O. steht deshalb auch insoweit nicht entgegen, s.o.).

    Die Vergabestelle könnte bis zur Zuschlagserteilung nie auf die tatsächliche Ausführung durch die benannten Nachunternehmer vertrauen (OLG Düsseldorf v. 05.05.2004, Az.: Verg 10/04; OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02).

    Mit entsprechendem ,,Ja" kann die Vergabestelle indes nicht ,,antworten", wenn Angaben zu Art, Umfang und Identität der Nachunternehmer im Angebot fehlen (so auch OLG Jena v. 30.05.2002, Az.: 6 Verg 3/02, das meint, das Angebot sei in einem solchen Fall ,,unbestimmt", eine Annahme hätte bedeutet, ,,dass die Vergabestelle pauschal ihre Zustimmung zu einem unbegrenzten Nachunternehmereinsatz erklärt hätte."; s. auch BayObLG v. 11.02.2004, Az.: Verg 1/04; ähnlich Heiermann/Riedl/Rusam, a.a.O., § 25 VOB/A Rn. 133 für ,,Angebote mit einschränkenden Erklärungen").

  • OLG Jena, 17.03.2003 - 6 Verg 2/03

    Antragsbefugnis; Angebotsveränderung; Rechtsschutz, einstweiliger

    In ständiger Rechtsprechung lehnt der Senat mit Blick auf die irreparablen Folgen einer Zuschlagsfreigabe für den Primärrechtsschutz der Wettbewerber die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde nur dann ab, wenn das Rechtsmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen werden wird (Beschluss v. 30.05.2002, VergabeR 2002, 488 = ZfBR 2002, 827, zuletzt Beschluss v. 12.02.2003, 6 Verg 1/03).

    Der Senat neigt dazu, diese Frage zu verneinen (vgl. Senatsbeschluss v. 30.05.2002, VergabeR 2002, 488).

    In einem solchen Fall fehlt einem Vergabeprüfungsantrag das in § 107 Abs. 2 GWB vorausgesetzte Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senat in st. Rspr. z.B. BauR 2000, 95, VergabeR 2002, 256, 258, VergabeR 2002, 488, 490 jeweils mit Nachw.; vgl. auch BayObLG NZBau 2001, 643; BayObLG VergabeR 2002, 252).

    Der Senat möchte diese Frage aus den im Beschluss vom 30.05.2002 (6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488) verlautbarten Gründen verneinen.

  • OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits

    Denn mit Annahme des Ausschlussgrundes hat sie bereits inzident dessen kalkulationserhebliche, auf die Wettbewerbsstellung der Bieter sich auswirkende Bedeutung bejaht, so dass sie folgerichtig von der Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen den Preisen der ausgeschlossenen Angebote und ihrer Mängel ausgehen muss (zur Kalkulationserheblichkeit einer Erklärung, die Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes betrifft, zuletzt OLG Jena, NZBau 2003, 638 mit Hinweis auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Düsseldorf).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12134
OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,12134)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.08.2002 - 6 Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,12134)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. August 2002 - 6 Verg 3/02 (https://dejure.org/2002,12134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    ZPO§ 269 Abs. 4: ZPO § 561 Abs. 3; GWB § 116 ; GWB § 118 Abs. 1; GWB § 123
    Verfahrensabschlussentscheidung bei Rücknahme

  • Wolters Kluwer

    Umbaumaßnahmen und Erweiterungsmaßnahmen eines Zentralklinikums; Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Deklaratorische Feststellung der Verfahrensbeendigung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Feststellung der Wirkungslosigkeit einer Zwischenentscheidung des Oberlandesgerichts durch das Oberlandesgericht

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02

    Gebührenbemessung durch Vergabekammer bei Rücknahme unzulässigen

    Auszug aus OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 3/02
    Die Zulässigkeit einer solchen - im GWB nicht ausdrücklich vorgesehenen - Entscheidung ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Bestimmungen, etwa der §§ 269 Abs. 4, 620f Abs. 1 S. 2 ZPO (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 06.06.2002, Verg 12/02 für die deklaratorische Feststellung der Verfahrensbeendigung durch die Vergabekammer sowie BayObLG, Beschluss vom 24.06.2002, Verg 11/02 zur entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 ZPO bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde).
  • BayObLG, 24.06.2002 - Verg 11/02

    Kostenerstattung nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 3/02
    Die Zulässigkeit einer solchen - im GWB nicht ausdrücklich vorgesehenen - Entscheidung ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung zivilprozessualer Bestimmungen, etwa der §§ 269 Abs. 4, 620f Abs. 1 S. 2 ZPO (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 06.06.2002, Verg 12/02 für die deklaratorische Feststellung der Verfahrensbeendigung durch die Vergabekammer sowie BayObLG, Beschluss vom 24.06.2002, Verg 11/02 zur entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 ZPO bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 3/00

    Beschwerdewert; Fortsetzungsfeststellung; Auftragswert

    Auszug aus OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 3/02
    Die Festsetzung des Beschwerdewerts, die der Senat in ständiger Rechtsprechung auf der Grundlage des Angebotspreises, zu dem der Auftrag begehrt wird - hier für die Antragstellerin 1.573.023,67 EUR - vornimmt, (Senatsbeschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 3/00 m.w.N.), beruht auf § 12a Abs. 2 GKG.
  • OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer: Rücknahme ohne

    Eine Einschränkung der Rücknahmemöglichkeit - wie sie beispielsweise § 269 Abs. 1 ZPO für die Rücknahme einer Klage vorsieht - enthält das GWB nicht (vgl. entsprechende Erwägungen zur Rücknahme des Nachprüfungsantrages BGH, Beschluss v. 24.03.2009, X ZB 29/08 "Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren", VergabeR 2009, 607; ausdrücklich für die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in der mündlichen Verhandlung Thüringer OLG, Beschluss v. 22.08.2002, 6 Verg 3/02; OLG München, Beschluss v. 21.09.2010, Verg 15/10; ebenso Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB, § 120 Rn. 48; Dicks in: Ziekow/Völlink, VergabeR, § 116 GWB Rn. 4 m.w.N.; Stickler in: Reidt/Stickler/Glahs, GWB, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 27).
  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 ZPO für den zurückgenommenen Hauptsacheteil einschließlich der Mehrkosten, die durch das Zwischenverfahren nach § 118 Abs. 1 GWB entstanden sind (Thür. OLG Beschluss vom 22.8.2002 6 Verg 3/02), und im Übrigen analog aus § 97 Abs. 1 ZPO .
  • OLG Schleswig, 23.05.2007 - 1 Verg 1/07

    Kostentragungspflicht nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde

    Die Kostenentscheidung bezieht sich auch auf das Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB - 1 Verg 2/07 - (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 22. August 2002, 6 Verg 3/02, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht