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   OLG Hamm, 14.01.2013 - I-6 W 1/13   

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https://dejure.org/2013,8393
OLG Hamm, 14.01.2013 - I-6 W 1/13 (https://dejure.org/2013,8393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.2013 - I-6 W 1/13 (https://dejure.org/2013,8393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - I-6 W 1/13 (https://dejure.org/2013,8393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses i.S.v. § 93 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein sofortiges Anerkenntnis, wenn der Beklagte den Klageanspruch im PKH-Verfahren bestritten hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 767
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 6 W 1/13
    Ein Schuldner gibt Veranlassung zur Klage, wenn er eine fällige Forderung trotz Aufforderung durch den Gläubiger nicht bezahlt (BGH, NJW 1979, 2040), so dass der Gläubiger annehmen muss, er werde ohne Klageerhebung nicht zu seinem Ziel kommen (Zöller-Herget, § 93 Rdnr. 3).
  • OLG Naumburg, 26.02.2007 - 8 WF 44/07

    Kostentragung bei Antrag auf Abweisung des gegnerischen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 6 W 1/13
    Ob ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne dieser Vorschrift noch möglich ist, wenn der Beklagte in einem vorangegangenen Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren die Zurückweisung des klägerischen Antrags beantragt hat (verneinend etwa OLG Naumburg, FamRZ 2007, 1584) kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob zur Anwendung des § 93 ZPO bei einer Geldschuld neben dem Anerkenntnis die sofortige Leistung des geschuldeten Betrages hinzukommen muss (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 29. Aufl. § 93 Rdnr. 6 "Geldschulden").
  • LG Duisburg, 11.04.2023 - 11 O 146/22

    Verkehrsunfall: Fiktive Abrechnung trotz wirtschaftlichem Totalschaden?

    Klageanlass liegt dann vor, wenn das Verhalten des Beklagten vor Prozessbeginn gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 0213, 6 W 1/13, NJW-RR 2013, 767, 768; Herget, in: Zöller, 34. Aufl. 202, § 93 ZPO, Rn. 3).
  • OLG Bamberg, 24.01.2023 - 5 U 472/21

    Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht der klagenden Partei bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (vgl. BGH NJW 20, 1442; BGH NJW-RR 20, 314; OLG Hamm NJW-RR 2013, 767; Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 93, Rn. 3).
  • AG Düsseldorf, 01.04.2015 - 54 C 18130/14

    Veranlassung zur Klage durch Nichtzahlung einer fälligen Forderung trotz

    Ein Schuldner gibt Veranlassung zur Klage, wenn er eine fällige Forderung trotz Aufforderung durch den Gläubiger nicht bezahlt, so dass der Gläubiger annehmen muss, er werde ohne Klageerhebung nicht zu seinem Ziel kommen (OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2013 - 6 W 1/13).
  • LG Stuttgart, 03.06.1993 - 6 KfH O 13/93

    Verwendung von Planunterlagen aus dem Angebotsverfahren ohne Einwilligung des

    Veranlassung zur Klage besteht, wenn der Kläger aufgrund des vorprozessualen Verhaltens des Beklagten annehmen muss, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (st. Rspr., s. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.05.2012, 13 W 16/12, NJW-RR 2012, 763 m.w.N.; OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.-, 6 W 1/13, NJW-RR -, 767).
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