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   OLG Köln, 03.07.2012 - I-6 W 100/12   

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https://dejure.org/2012,27916
OLG Köln, 03.07.2012 - I-6 W 100/12 (https://dejure.org/2012,27916)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.2012 - I-6 W 100/12 (https://dejure.org/2012,27916)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - I-6 W 100/12 (https://dejure.org/2012,27916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen: Zur Beweisfestigkeit der Ermittlungssoftware

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 67
  • MMR 2012, 831
  • K&R 2012, 760
  • ZUM 2012, 985
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
    Um das Gericht im Rahmen seiner Amtsaufklärung nach § 101 Abs. 9 S.4 UrhG, § 26 FamFG davon zu überzeugen, dass Rechtsverletzungen offensichtlich über Internetanschlüsse mit näher bezeichneten IP-Adressen begangen wurden, kann sich die Antragstellerseite vielmehr auch anderer zulässiger Beweis- und Glaubhaftmachungsmittel (Urkunden, Augenscheinsobjekte, eidesstattliche Versicherungen sachverständiger Zeugen) bedienen, sofern ihre Würdigung im Ergebnis so eindeutig ist, dass eine ungerechtfertigte Belastung der Anschlussinhaber ausgeschlossen erscheint (vgl. Bundestagsdrucks. 16/5048, S. 39 und 56; Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders).

    Denn es genügt, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt; nicht erforderlich ist es, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt ist (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders).

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
    Die relevante Verwertungsphase, deren Fortdauer nach Auffassung des Senats zur Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erforderlich ist (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 - Gestattungsanordnung I; GRUR-RR 2012, 227 - IP-Daten-Abfrage; anderer Auffassung OLG München, GRUR-RR 2012, 68 - Die Friseuse; ZUM 2012, 590 - Echoes), war bei der am 13.01.2012 erstmals veröffentlichten Tonaufnahme zur Zeit der geltend gemachten Rechtsverletzungen ersichtlich noch nicht beendet.
  • OLG Köln, 16.12.2010 - 6 W 164/10

    Anforderungen an die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung in gewerblichem

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
    Das Landgericht hat sich für seine Zweifel an der Zuverlässigkeit des von der beauftragten W GmbH zu Ermittlungen verwendeten Computerprogramms "CASSIS" auf den Senatsbeschluss vom 20.01.2012 - 6 W 242/11 (WRP 2012, 850) - bezogen, worin im Anschluss an vorangegangene Senatsentscheidungen wie den Beschluss vom 16.12.2010 - 6 W 164/10 - die von den dortigen Antragstellern geltend gemachten Rechtsverletzungen nicht als "offensichtlich" im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG angesehen worden waren, weil die Eignung der dort eingesetzten Ermittlungssoftware nur pauschal behauptet und nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen worden war.
  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
    Die relevante Verwertungsphase, deren Fortdauer nach Auffassung des Senats zur Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erforderlich ist (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 - Gestattungsanordnung I; GRUR-RR 2012, 227 - IP-Daten-Abfrage; anderer Auffassung OLG München, GRUR-RR 2012, 68 - Die Friseuse; ZUM 2012, 590 - Echoes), war bei der am 13.01.2012 erstmals veröffentlichten Tonaufnahme zur Zeit der geltend gemachten Rechtsverletzungen ersichtlich noch nicht beendet.
  • OLG Köln, 20.01.2012 - 6 W 242/11

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
    Das Landgericht hat sich für seine Zweifel an der Zuverlässigkeit des von der beauftragten W GmbH zu Ermittlungen verwendeten Computerprogramms "CASSIS" auf den Senatsbeschluss vom 20.01.2012 - 6 W 242/11 (WRP 2012, 850) - bezogen, worin im Anschluss an vorangegangene Senatsentscheidungen wie den Beschluss vom 16.12.2010 - 6 W 164/10 - die von den dortigen Antragstellern geltend gemachten Rechtsverletzungen nicht als "offensichtlich" im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG angesehen worden waren, weil die Eignung der dort eingesetzten Ermittlungssoftware nur pauschal behauptet und nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen worden war.
  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
    Die relevante Verwertungsphase, deren Fortdauer nach Auffassung des Senats zur Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erforderlich ist (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 - Gestattungsanordnung I; GRUR-RR 2012, 227 - IP-Daten-Abfrage; anderer Auffassung OLG München, GRUR-RR 2012, 68 - Die Friseuse; ZUM 2012, 590 - Echoes), war bei der am 13.01.2012 erstmals veröffentlichten Tonaufnahme zur Zeit der geltend gemachten Rechtsverletzungen ersichtlich noch nicht beendet.
  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
    Die relevante Verwertungsphase, deren Fortdauer nach Auffassung des Senats zur Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erforderlich ist (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 - Gestattungsanordnung I; GRUR-RR 2012, 227 - IP-Daten-Abfrage; anderer Auffassung OLG München, GRUR-RR 2012, 68 - Die Friseuse; ZUM 2012, 590 - Echoes), war bei der am 13.01.2012 erstmals veröffentlichten Tonaufnahme zur Zeit der geltend gemachten Rechtsverletzungen ersichtlich noch nicht beendet.
  • OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
    Die relevante Verwertungsphase, deren Fortdauer nach Auffassung des Senats zur Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erforderlich ist (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 - Gestattungsanordnung I; GRUR-RR 2012, 227 - IP-Daten-Abfrage; anderer Auffassung OLG München, GRUR-RR 2012, 68 - Die Friseuse; ZUM 2012, 590 - Echoes), war bei der am 13.01.2012 erstmals veröffentlichten Tonaufnahme zur Zeit der geltend gemachten Rechtsverletzungen ersichtlich noch nicht beendet.
  • OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16

    Begriff der offensichtlichen Rechtsverletzung; Verletzung des Urheberrechts durch

    Die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den Verkehrsdaten muss dabei nicht nachträglich durch einen Sachverständigen überprüft werden; auch andere Beweismittel wie eidesstattliche Versicherungen der Ermittler können (im Freibeweisverfahren nach § 29 FamFG) ausreichen (Senat, GRUR 2013, 67 - The Disco Boys; WRP 2013, 1568 - Life of Pi).
  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Sorgfältiger Prüfung bedarf auch, ob die Verletzung der Rechte an den jeweiligen Werken unter Verwendung der von dem jeweiligen Antragsteller genannten IP-Adressen begangen wurde (vgl. dazu jetzt auch OLG Köln, GRUR 2013, 67).

    Anzuwenden ist hier deshalb auch der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 353; OLG Köln, GRUR-RR 2011, 86 [87]; OLG Köln, GRUR 2013, 67).

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Sorgfältiger Prüfung bedarf auch, ob die Verletzung der Rechte an den jeweiligen Werken unter Verwendung der von dem jeweiligen Antragsteller genannten IP-Adressen begangen wurde (vgl. dazu jetzt auch OLG Köln, GRUR 2013, 67).

    Anzuwenden ist hier deshalb auch der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2011, 86 [87]; OLG Köln, GRUR 2013, 67).

  • OLG Köln, 07.10.2013 - 6 W 84/13

    Begriff und Ermittlung der offensichtlichen Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs.

    Die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den Verkehrsdaten muss dabei nicht nachträglich durch einen Sachverständigen überprüft werden; auch andere Mittel der Glaubhaftmachung wie die hier vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen der Ermittler können ausreichen (Senat, Beschl. vom 3.7. 2012 - 6 W 100/12 - GRUR 2013, 67 - The Disco Boys).
  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 W 54/14

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Erteilung einer

    Die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den Verkehrsdaten muss dabei nicht nachträglich durch einen Sachverständigen überprüft werden; auch andere Mittel der Glaubhaftmachung wie die hier vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen der Ermittler können ausreichen (Senat, GRUR 2013, 67 - The Disco Boys).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Sorgfältiger Prüfung bedarf auch, ob die Verletzung der Rechte an den jeweiligen Werken unter Verwendung der von dem jeweiligen Antragsteller genannten IP-Adressen begangen wurde (vgl. dazu jetzt auch OLG Köln, GRUR 2013, 67).
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 6 W 111/15

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Aktivlegitimation im Auskunftsverfahren

    Die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den Verkehrsdaten ist nicht nachträglich durch einen Sachverständigen zu überprüfen, auch Mittel der Glaubhaftmachung - wie die hier vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen der Ermittler Dr. Q und T vom 13.08.2015 - reichen aus, wenn ihre Würdigung im Ergebnis so eindeutig ist, dass eine ungerechtfertigte Belastung der Anschlussinhaber ausgeschlossen erscheint (s. Senat, GRUR 2013, 67 - The Disco Boys. Juris-Tz. 4).
  • OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12

    Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Sorgfältiger Prüfung bedarf auch, ob die Verletzung der Rechte an den jeweiligen Werken unter Verwendung der von dem jeweiligen Antragsteller genannten IP-Adressen begangen wurde (vgl. dazu jetzt auch OLG Köln, GRUR 2013, 67).
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