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   KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16   

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https://dejure.org/2017,17316
KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16 (https://dejure.org/2017,17316)
KG, Entscheidung vom 24.05.2017 - 6 W 100/16 (https://dejure.org/2017,17316)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 6 W 100/16 (https://dejure.org/2017,17316)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2079, 2265, 2269
    Zur Annahme einer Wechselbezüglichkeit und zur Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des überlebenden Ehegatten; Begriff der Wechselbezüglichkeit i.S. von § 2270 Abs. 1 BGB

  • erbrechtsiegen.de

    Testament auf verschiedenen Zetteln gültig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des überlebenden Ehegatten; Begriff der Wechselbezüglichkeit i.S. von § 2270 Abs. 1 BGB

  • rechtsportal.de

    Bindung des überlebenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindung des überlebenden Ehegatten an ein gemeinschaftliches Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1786
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 06.10.1904 - IV 97/04

    Anfechtung aus § 2079 B.G.B.

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
    Voraussetzung eines Übergehens ist demnach, dass der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten, den er in der letztwilligen Verfügung nicht bedacht hat, auch nicht von der Erbfolge ausschließen wollte (RGZ 59, 60, 62).

    Andere Veränderungen als die Kenntnis von der Person des später hinzugekommenen Pflichtteilsberechtigten dürfen somit nicht berücksichtigt werden (allg. Meinung seit RG, Urteil vom 6.10.1904 - IV .97/04, RGZ 59, 60 ff.; Urteil vom 14.12.1911 - IV 138/11, WarnJb.

  • BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft bei Irrtum über Sittenwidirgkeit

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
    Auch wenn gegen den Ausgangsbeschluss Beschwerde eingelegt war, hatte der Beteiligte zu 4) zuverlässige Kenntnis; denn diese setzt nicht voraus, dass letzte Gewissheit darüber besteht, ob ein Beschluss über die Instanzen hinweg Bestand haben wird, zumal ein Beschluss im Erbscheinsverfahren nicht in Rechtskraft erwächst (OLG Frankfurt a.a.O. Rn. 30 ff.; BayObLG NJW-RR 1998, 797 Rn. 21 f.).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
    Ein der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.8.2001 - 20 W 432/07 - (FamRZ 2002, 352) vergleichbarer Fall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 4/59

    Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
    Neue einseitige Verfügungen von Todes wegen, die wechselbezüglichen Verfügungen widersprechen, sind deshalb insoweit und so lange unwirksam, als sie die Rechte des durch eine wechselbezügliche Verfügung Bedachten beeinträchtigen würden (BGHZ 30, 261; Palandt-Weidlich a.a.O. § 2271 Rn. 14).
  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Reichsgerichtes ist ein Rechtsirrtum nur beachtlich, wenn er die Unkenntnis einer die Anfechtung begründenden Tatsache zur Folge hat, dagegen unerheblich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (BGH, Urteil vom 3.11.1969 - III ZR 52/67, NJW 1970, 279 Rn. 19 zitiert nach Juris; Beschluss vom 9.3.2011 - IV ZB 16/10 Rn. 5; RGZ 107, 192-194).
  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 171/80

    Voraussetzungen des Erbersatzanspruchs

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
    1912 Nr. 117 S. 133 f.; BGH, Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 133/53, LM § 2079 Nr. 1; BGH, Urteil vom 13.5.1981 - IVa ZR 171/80, NJW 1981, 1735 Rn. 14 ff. Palandt-Weidlich a.a.O § 2079 Rn. 5; Staudinger-Otte (2013) BGB, § 2079 Rn 11; Münchener Kommentar-Leipold, BGB, 7. Auflage § 2017, Rn. 19).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 133/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
    1912 Nr. 117 S. 133 f.; BGH, Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 133/53, LM § 2079 Nr. 1; BGH, Urteil vom 13.5.1981 - IVa ZR 171/80, NJW 1981, 1735 Rn. 14 ff. Palandt-Weidlich a.a.O § 2079 Rn. 5; Staudinger-Otte (2013) BGB, § 2079 Rn 11; Münchener Kommentar-Leipold, BGB, 7. Auflage § 2017, Rn. 19).
  • RG, 20.09.1923 - IV 520/22

    Anfechtung einer letztwilligen Verfügung.

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Reichsgerichtes ist ein Rechtsirrtum nur beachtlich, wenn er die Unkenntnis einer die Anfechtung begründenden Tatsache zur Folge hat, dagegen unerheblich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (BGH, Urteil vom 3.11.1969 - III ZR 52/67, NJW 1970, 279 Rn. 19 zitiert nach Juris; Beschluss vom 9.3.2011 - IV ZB 16/10 Rn. 5; RGZ 107, 192-194).
  • OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen und fallen soll (vgl. OLG München FamRZ 2011, 679 Rn. 6 zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.03.2011 - IV ZB 16/10

    Anfechtung eines Erbvertrages: Beginn der Anfechtungsfrist; Voraussetzungen eines

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Reichsgerichtes ist ein Rechtsirrtum nur beachtlich, wenn er die Unkenntnis einer die Anfechtung begründenden Tatsache zur Folge hat, dagegen unerheblich, wenn es sich nur um eine rechtsirrtümliche Beurteilung des Anfechtungstatbestandes selbst handelt (BGH, Urteil vom 3.11.1969 - III ZR 52/67, NJW 1970, 279 Rn. 19 zitiert nach Juris; Beschluss vom 9.3.2011 - IV ZB 16/10 Rn. 5; RGZ 107, 192-194).
  • RG, 18.11.1915 - IV 178/15

    Versprechen der Leistung an einen Dritten. Schadensersatz

  • KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbenstellung der

    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen und fallen soll (vgl. KG, Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 501, Rn. 14 m.w.N.; KG, Beschluss vom 24.5.2017 - 6 W 100/16,-, ErbR 2017, 512, Rn. 27).
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