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   OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02   

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https://dejure.org/2002,7535
OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02 (https://dejure.org/2002,7535)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.09.2002 - 6 W 101/02 (https://dejure.org/2002,7535)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. September 2002 - 6 W 101/02 (https://dejure.org/2002,7535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens ; Antragstellung nach § 411 Abs. 4 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Unterbleiben gerichtlicher Fristsetzung; Angemessener Zeitraum; Sorgfältige und auf Förderung des Verfahrens bedachte Prozessführung durch die Parteien

  • Judicialis

    ZPO § 282 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 282 Abs. 1
    Zur Frage innerhalb welchen Zeitraums nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens die Parteien Anträge nach § 411 ZPO stellen können, wenn eine gerichtliche Fristsetzung unterblieben ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsstellung nach dessen Abschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Dortmund, 10.12.1999 - 2 OH 11/99

    Antrag auf Ergänzung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
    Ob man den Antrag auf Ergänzung binnen Monatsfrist stellen muss (so das Landgericht Dortmund in NZBau 2000, 342) oder ob man mit dem OLG Celle (MDR 2001, 108-109) einen Zeitraum von drei Monaten oder mit dem OLG München (MDR 2001, 531 im Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2000, 1775) einen solchen von vier Monaten für ausreichend hält, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn die Antragsgegnerin hat ihren Antrag auf Erläuterung jedenfalls nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe des schriftlichen Gutachtens gestellt.

    Der Gegenstandswert ist für die Gebührenberechnung nach § 3 ZPO geschätzt worden (vgl. zur Schätzung des Wertes des selbstständigen Beweisverfahrens OLG Hamburg NZBau 2000, 342).

  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
    "Das ist bei schriftlichen Sachverständigengutachten regelmäßig der Fall, wenn das Gutachten den Parteien übergeben wird" (siehe BGH Urteil vom 3. Dezember 1992 - VII ZR 86/92 - NJW 1993, 851; vgl. Musielak/Huber, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 492 Rn 3).
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
    (Anschluss und Fortführung von BGH, Urt. vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00 - NJW 2002, 1640-1641 = ZIP 2002, 990-992 = WM 2002, 873-875).
  • BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
    Die Beweissicherung ist mit ihrer sachlichen Erledigung abgeschlossen (BGHZ 53, 43; vgl. auch BGH NJW 1973, 698, 699).
  • BGH, 21.02.1973 - VIII ZR 212/71

    Begriff der höheren Gewalt; Beendigung des Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
    Die Beweissicherung ist mit ihrer sachlichen Erledigung abgeschlossen (BGHZ 53, 43; vgl. auch BGH NJW 1973, 698, 699).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bei längeren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
    Ob man den Antrag auf Ergänzung binnen Monatsfrist stellen muss (so das Landgericht Dortmund in NZBau 2000, 342) oder ob man mit dem OLG Celle (MDR 2001, 108-109) einen Zeitraum von drei Monaten oder mit dem OLG München (MDR 2001, 531 im Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2000, 1775) einen solchen von vier Monaten für ausreichend hält, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn die Antragsgegnerin hat ihren Antrag auf Erläuterung jedenfalls nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe des schriftlichen Gutachtens gestellt.
  • OLG München, 01.12.2000 - 28 W 3034/00

    Rechtzeitigkeit von Anträgen, Fragen und Einwendungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
    Ob man den Antrag auf Ergänzung binnen Monatsfrist stellen muss (so das Landgericht Dortmund in NZBau 2000, 342) oder ob man mit dem OLG Celle (MDR 2001, 108-109) einen Zeitraum von drei Monaten oder mit dem OLG München (MDR 2001, 531 im Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2000, 1775) einen solchen von vier Monaten für ausreichend hält, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn die Antragsgegnerin hat ihren Antrag auf Erläuterung jedenfalls nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe des schriftlichen Gutachtens gestellt.
  • OLG Celle, 12.07.2000 - 14 W 20/00

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtzeitigkeit des Antrags auf Erläuterung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
    Ob man den Antrag auf Ergänzung binnen Monatsfrist stellen muss (so das Landgericht Dortmund in NZBau 2000, 342) oder ob man mit dem OLG Celle (MDR 2001, 108-109) einen Zeitraum von drei Monaten oder mit dem OLG München (MDR 2001, 531 im Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2000, 1775) einen solchen von vier Monaten für ausreichend hält, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn die Antragsgegnerin hat ihren Antrag auf Erläuterung jedenfalls nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe des schriftlichen Gutachtens gestellt.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 W 7/04

    Selbständiges Beweisverfahren: Mündliche Erläuterung eines schriftlichen

    Die Festlegung einer Regelfrist, innerhalb derer bei unterlassener Fristsetzung durch das Gericht die Beteiligten eines selbständigen Beweisverfahrens die Ergänzungsfragen mitzuteilen haben, verbietet sich vor diesem Hintergrund (vgl. OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 23.09.2002, 6 W 101/02), jedoch dürfte nur in Ausnahmefällen ein zeitlicher Abstand von mehr als 3 Monaten zwischen Zustellung des schriftlichen Gutachtens und Eingang des Antrages des Beteiligten auf Beantwortung von Ergänzungsfragen durch den Sachverständigen als angemessener Zeitraum im Sinne des § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO angesehen werden (vgl. zu einem solchen Ausnahmefall OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Beschluss vom 28.08.2000, 21 W 36/00, BauR 2000, 1775).
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