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   OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15   

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OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15 (https://dejure.org/2017,27446)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.05.2017 - 6 W 102/15 (https://dejure.org/2017,27446)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 6 W 102/15 (https://dejure.org/2017,27446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 213
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04

    Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    So liegt es nahe, eine Person, der der Hauptnachlassgegenstand wie z.B. die Immobilie des Erblassers zugewiesen ist, als Alleinerbe anzusehen (BayObLG, NJW-RR 2000, 1174; BayObLG, Beschluss v. 07.09.2004, Az.: 1Z BR 066/04, 1 Z BR 66/04, zitiert nach juris, dort Rz. 20).

    Denn die Zuwendung des wertmäßigen Hauptnachlassgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn der Nachlass dadurch im Wesentlichen erschöpft wird oder wenn der objektive Wert das übrige Vermögen an Wert so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn offensichtlich als seinen wesentlichen Nachlass angesehen hat (BayObLG FamRZ 1995, 836; 2004, 1233/1234; Beschluss v. 07.09.2004 a.a.O.).

    Allerdings sind Änderungen in der Vermögenszusammensetzung oder Wertverschiebungen zu berücksichtigen, wenn der Erblasser sie bereits bei Testamentserrichtung in seine Überlegungen einbezogen hat, weil auch seine tatsächlichen Vorstellungen über die weitere Entwicklung seines Vermögens und die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses maßgeblich sind (BayObLG, Beschluss v. 07.09.2004 a.a.O., Rz. 21 m.w.N.).

  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Hat er mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch oder den juristischen Fachbegriffen entspricht, so kann der Erklärung eine vom üblichen Wortlaut abweichende Deutung zu geben sein, sofern sich dafür im Testament ein zumindest andeutungsweiser Anhalt findet (BGHZ 86, 41, 46; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835, 836).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Ausgehend von der Erkenntnis, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das wiedergibt, war er tatsächlich zum Ausdruck bringen wollte, und dem Leitgedanken Rechnung tragend, dass allein das subjektive Verständnis des Erblassers hinsichtlich der von ihm verwandten Begrifflichkeit maßgeblich ist, ist der Auslegung eines Testaments auch in Fällen eines (vermeintlich) klaren und eindeutigen Wortlauts eben durch diesen Wortlaut keine Grenze gesetzt (BGH FamRZ 1987, 475, 476).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Maßgebend sind hierbei grundsätzlich die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatte (BGH FamRZ 1972, 563; ZEV 2000, 195/196; NJW-RR 2005, 1460/1461f.; OLG München FamRZ 2008, 725/726; BayObLG NJW-RR 1995, 1096/1097f.; 1997, 517).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    So liegt es nahe, eine Person, der der Hauptnachlassgegenstand wie z.B. die Immobilie des Erblassers zugewiesen ist, als Alleinerbe anzusehen (BayObLG, NJW-RR 2000, 1174; BayObLG, Beschluss v. 07.09.2004, Az.: 1Z BR 066/04, 1 Z BR 66/04, zitiert nach juris, dort Rz. 20).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1994 - 20 W 108/94

    Wirksamkeit einer mit wechselbezüglichen Verfügungen des gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Die von ihr 2011 verfügte "Enterbung" des Beteiligten zu 4) ist vielmehr entsprechend § 2289 BGB nichtig (zur Unwirksamkeit einer neuen letztwilligen Verfügung des überlebenden Ehegatten in analoger Anwendung von § 2289 BGB vgl. BGH NJW 1978, 423; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 265; BayOblG FamRZ 1991, 111).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Vielmehr ist der gesamte Erklärungsinhalt einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb der Testamentsurkunde, zu würdigen (BGH NJW 1993, 256, 257 und 2168, 2169/2170).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 165/76

    Letztwillige Verfügung, mit der einer sittlichen Pflicht oder einer auf den

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Die von ihr 2011 verfügte "Enterbung" des Beteiligten zu 4) ist vielmehr entsprechend § 2289 BGB nichtig (zur Unwirksamkeit einer neuen letztwilligen Verfügung des überlebenden Ehegatten in analoger Anwendung von § 2289 BGB vgl. BGH NJW 1978, 423; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 265; BayOblG FamRZ 1991, 111).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Hat er mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch oder den juristischen Fachbegriffen entspricht, so kann der Erklärung eine vom üblichen Wortlaut abweichende Deutung zu geben sein, sofern sich dafür im Testament ein zumindest andeutungsweiser Anhalt findet (BGHZ 86, 41, 46; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835, 836).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15
    Maßgebend sind hierbei grundsätzlich die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatte (BGH FamRZ 1972, 563; ZEV 2000, 195/196; NJW-RR 2005, 1460/1461f.; OLG München FamRZ 2008, 725/726; BayObLG NJW-RR 1995, 1096/1097f.; 1997, 517).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03

    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen

  • OLG München, 12.10.2006 - 31 Wx 75/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in gemeinschaftlichem Testament

  • BayObLG, 26.11.2003 - 1Z BR 62/03

    Beschwerde gegen eine gerichtsinterne Zwischenverfügung - Auslegung eines

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZR 301/02

    Darlegungs- und Beweislast des zugewinnausgleichspflichtigen Ehegatten

  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98

    Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

  • BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90

    Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Erblasser; Unterscheidung

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Rechtsprechung
   KG, 15.03.2016 - 6 W 102/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37047
KG, 15.03.2016 - 6 W 102/15 (https://dejure.org/2016,37047)
KG, Entscheidung vom 15.03.2016 - 6 W 102/15 (https://dejure.org/2016,37047)
KG, Entscheidung vom 15. März 2016 - 6 W 102/15 (https://dejure.org/2016,37047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsauslegung Gemeinschaftstestament - Zuwendung einzelner Gegenstände ohne ausdrückliche Erbeinsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 6 W 102/15
    Um dies zu ermitteln, ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände -auch solcher außerhalb des Testaments- heranzuziehen und zu würdigen (BGH Urteil vom 07.10.1992 - IV ZR 160/91 -, NJW 1993, 256, juris-rz. 10).

    Lässt sich ein solcher übereinstimmender Wille der testierenden Ehegatten nicht feststellen, kommt es auf den Willen jedes einzelnen Ehegatten an (BGH, Urteil vom 07.10.1992 a.a.O.; Palandt/Weidlich a.a.O, Rn. 8 vor § 2265).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 6 W 102/15
    Entscheidend ist, welches Auslegungsergebnis dem übereinstimmenden tatsächlichen bzw. mutmaßlichen Willen beider Testierenden zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung entsprochen hatte (BGH a.a.O., juris-rz. 12; Urteil vom 26.09.1990 - IV ZR 131/89 -, NJW 1991, 169, juris-rz. 18; Palandt/Weidlich a.a.O., Rn. 8 vor § 2265).
  • AG Warstein, 19.10.2010 - VI 62/10

    Ausnahmsweise Annahme einer Erbeinsetzung durch Zuwendung von einzelnen

    Auszug aus KG, 15.03.2016 - 6 W 102/15
    Der von der Beklagten zu 1) aufgeworfenen Frage, welches Gewicht der Verteilung des gesamten Nachlasses nach Vermögenswerten bei der Auslegung zukommt - ob eine solche Vorgehensweise regelhaft für eine testamentarische Erbeinsetzung spricht (so die h.M.: vgl. Palandt/Weidlich a.a.O. Rn. 3 m.w.N.) oder nur ausnahmsweise (so Beschluss des AG Warstein vom 19.10.2010 - VI 62/10, auf den sich die Beteiligte zu 1) beruft) -, ist deshalb für die Beschwerdeentscheidung nicht nachzugehen.
  • OLG Hamm, 18.01.2023 - 10 W 155/22

    Testament; Vollmacht

    In Anbetracht des Gesamtwertes des Nachlasses von 103.949,19 Euro hat der Erblasser daher mehr als 83 % seines Vermögens genannt (vgl. zu 78 %: KG Berlin, Beschluss vom 15. März 2016 - 6 W 102/15 -, juris; zu 75 %: BayObLG NJW-RR 1997, 517; zu mehr als 80 % OLG Frankfurt a.M. ZEV 2022, 222).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21

    Auslegung eines Testaments; Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

    Ein Wohnrecht wird ebenso wie ein Nießbrauchsrecht typischerweise in Form eines Vermächtnisses zugewandt (Staudinger/Otte, BGB, 2017, § 1939, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 15.03.2016 - 6 W 102/15, Rn. 47, juris).
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