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   OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10   

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https://dejure.org/2011,49295
OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10 (https://dejure.org/2011,49295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2011 - 6 W 107/10 (https://dejure.org/2011,49295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 6 W 107/10 (https://dejure.org/2011,49295)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Behandlung eines zugelassenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10
    Dabei steht den Erstattungsanspruch nach § 140 Abs. 3 MarkenG nicht entgegen, dass der Patentanwalt - wie im vorliegenden Fall - derselben Sozietät wie der Prozessbevollmächtigte angehört ( Senat , Beschl. v. 17.07.2007 - 6 W 69/07 - OLGR Frankfurt 2006, 1099 - juris-Tz 4; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.04.2004 - 6 W 20/04 - GRUR 2004, 888 juris-Tz 14 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2006 - 6 W 69/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des in Markensachen hinzugezogenen Patentanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10
    Dabei steht den Erstattungsanspruch nach § 140 Abs. 3 MarkenG nicht entgegen, dass der Patentanwalt - wie im vorliegenden Fall - derselben Sozietät wie der Prozessbevollmächtigte angehört ( Senat , Beschl. v. 17.07.2007 - 6 W 69/07 - OLGR Frankfurt 2006, 1099 - juris-Tz 4; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.04.2004 - 6 W 20/04 - GRUR 2004, 888 juris-Tz 14 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 6 W 31/06

    Patentanwaltskosten; consulente in marchi; ausländischer Patentanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10
    Dabei ist der Nachweis der Mitwirkung eines Patentanwalts nach der Rechtssprechung des Senats grundsätzlich erbracht, wenn dadurch glaubhaft gemacht wird, dass seine Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechnung vorgelegt wird (Beschl. v. 30.05.2006 - 6 U 31/06 - GRUR-RR 2006, 422, 423; insoweit vom BGH nicht beanstandet: BGH, Beschl. v. 19.04.2007 - I ZB 47/06 - GRUR 2007, 999).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZB 47/06

    Consulente in marchi

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10
    Dabei ist der Nachweis der Mitwirkung eines Patentanwalts nach der Rechtssprechung des Senats grundsätzlich erbracht, wenn dadurch glaubhaft gemacht wird, dass seine Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechnung vorgelegt wird (Beschl. v. 30.05.2006 - 6 U 31/06 - GRUR-RR 2006, 422, 423; insoweit vom BGH nicht beanstandet: BGH, Beschl. v. 19.04.2007 - I ZB 47/06 - GRUR 2007, 999).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2009 - L 6 U 31/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10
    Dabei ist der Nachweis der Mitwirkung eines Patentanwalts nach der Rechtssprechung des Senats grundsätzlich erbracht, wenn dadurch glaubhaft gemacht wird, dass seine Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechnung vorgelegt wird (Beschl. v. 30.05.2006 - 6 U 31/06 - GRUR-RR 2006, 422, 423; insoweit vom BGH nicht beanstandet: BGH, Beschl. v. 19.04.2007 - I ZB 47/06 - GRUR 2007, 999).
  • OLG Köln, 26.05.2011 - 6 W 84/11

    Frist für die Einlegung der Beschwerde des Anschlussinhabers

    Diese tatsächliche Vermutung ist aber dann widerlegt, wenn der Betroffene keiner Rechtsmittelbelehrung bedarf, was bei anwaltlicher Vertretung anzunehmen ist (vgl. BT-Drs. 16/6308, S. 183; Beschluss des Senats vom 25.10.2010 - 6 W 107/10).
  • OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten bei Klage auf Erstattung von Kosten

    Für den entsprechenden Nachweis reicht es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 14.2.2011 - 6 W 107/10 - sowie GRUR 2006, 422, 423) regelmäßig aus, dass - wie hier - die Mitwirkung des Patentanwalts zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf den Rechtsstreit bezogene Kostenrechnung vorgelegt wird.
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Damit und mit der Vorlage der Kostenrechnung ist die Mitwirkung glaubhaft gemacht gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2011 - 6 W 107/10 - = juris Rn 2; OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2009 - 25 W 63/09 - = juris Rn 8).
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