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   OLG Celle, 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04   

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https://dejure.org/2004,4608
OLG Celle, 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04 (https://dejure.org/2004,4608)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04 (https://dejure.org/2004,4608)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04 (https://dejure.org/2004,4608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streithilfe: Umfang des Kostenerstattungsanspruchs des Streithelfers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 2 S. 2 GKG a.F.; § 100 Abs. 2 ZPO; § 128 ZPO
    Kostenerstattung für den Streithelfer; Einlegung eines Rechtsmittels unter einer aufschiebenden Bedingung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für den Streithelfer; Einlegung eines Rechtsmittels unter einer aufschiebenden Bedingung

  • Judicialis

    ZPO § 100 Abs. 2; ; ZPO § 101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 100 Abs. 2; ZPO § 101
    Bemessung der Kostenerstattung für Streithelfer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenerstattung für den Streithelfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 778
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08

    Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei

    Nach anderer Ansicht (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.02.2009, 10 W 4/09; OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2004, 6 W 110/04/6 W 111/04, MDR 2005, 778, 779; KG, Beschl. v. 26.07.2004, 2 W 18/04, MDR 2004, 1145; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 03.07.1996, 4 U 732/95, MDR 1996, 967; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 101 Rn. 3; Stein/Jonas/Work, Komm. zur ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 5) bestimme sich nicht nur die Kostenerstattung des nicht streitgenössischen Nebenintervenienten allein nach der für die Hauptparteien geltenden Quote, sondern auch die Streitwertbemessung betreffend die Nebenintervention jedenfalls dann, wenn er - wie es hier der Fall ist - sich dem Antrag der von ihm unterstützten Partei angeschlossen und diese obsiegt habe.
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 21 U 43/07

    Schadensersatz gegen Gebäudereinigungsfirma wegen Verlust des Hauptschlüssels

    Die Regelung in § 101 ZPO und die Systematik der §§ 100, 101 ZPO spricht entgegen der Ansicht des OLG Celle (MDR 2005, 778) nicht gegen die hier vertretene Kostenverteilung.
  • OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12

    Festsetzung eines gesonderten Streitwerts für die Kosten der Streithilfe bei

    Andere Oberlandesgerichte stellen dagegen für den Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention unabhängig von einer Antragstellung des Streithelfers auf das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei, nach oben begrenzt durch die Höhe des Hauptsachestreitwertes, ab (so z.B.: OLG Köln Beschluss vom 12.03.2004 - 11 W 13/04; OLG Celle Beschluss vom 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04; OLG Hamm Urteil vom 16.10.2007 - 21 U 43/07 - Rn. 13; OLG Nürnberg Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 137/06; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 28.08.2008 - 14 W 51/08; OLG Rostock Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08; ebenso Zöller-Herget, ZPO , 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Nebenintervention"; Schneider- Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4249 ff. m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.10.2004 - 6 W 111/04

    Kostenerstattung für Streithelfer

    6 W 110/04 6 W 111/04.
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