Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.07.2003 - 6 W 119/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UWG § 27a Abs. 5; ZPO § 567 Abs. 1 § 572
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der IHK-Einigungsstelle
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 358
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Jena, 20.12.2004 - 9 W 398/04
Kostenerstattung eines auswärtigen Anwalts (Rechtsabteilung)
a) Die Erstattungsfähigkeit der von einem auswärtigen Prozessbevollmächtigten verursachten Reisekosten bestimmt sich nach § 91 Abs. 2 S. 1, 1. Halbs. ZPO (vgl. Senat Beschl. vom 16.04.2003 6 W 119/03; BGH Rpfleger 2003, 214).b) Für den ersten Rechtszug geht der Senat im Einklang mit der mittlerweile gefestigten Auffassung der Obergerichte in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Partei, die - wie hier - im fremden Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, im Regelfall die Hilfe eines an ihrem Wohn- bzw. Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen darf, weil das ihren berechtigten Interessen, insbesondere hinsichtlich des Vorteils einer persönlichen Beratung durch einen zeitlich und räumlich gut erreichbaren Anwalt, am besten entspricht (vgl. Senat Beschl. vom 16.04.2003, 6 W 119/03; BGH Rpfleger 2003, 98).
- OLG Jena, 13.05.2003 - 6 W 131/03
Reisekosten; Terminswahrnehmung; Eigenprozess
Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung nach der Änderung des § 78 Abs. 1 ZPO streitig gewordene Frage, ob die Reisekosten eines nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts in diesem Sinne notwendig sind, bejaht der Senat (vgl. Senat Beschl. vom 16.04.2003, 6 W 119/03) im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschl. vom 16.10.2002 Rpfleger 2003, 89, 99; Beschl. vom 12.12.2002 Rpfleger 2003, 214, 215; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1000) im Regelfall. - OLG Jena, 15.05.2003 - 6 W 131/03
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Hauptbevollmächtigten ; …
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