Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Disziplinierungsfunktion der Streitwertfestsetzung - Es ist nicht Aufgabe der Streitwertfestsetzung für ein Unterlassungsbegehren, den jeweiligen Unterlassungsschuldner im Rahmen eines nur gegen ihn wegen Urheberrechtsverletzungen geführten Rechtsstreits quasi als "Repräsentant" weiterer Urheberrechtsverletzer "abzustrafen".

  • openjur.de

    §§ 3, 4 ZPO; § 68 GKG

  • Telemedicus

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung

mehr
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 3 ZPO
    Streitwertfestsetzung: Wertbemessung für einen Unterlassungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung

  • webshoprecht.de

    Streitwertfestsetzung bei urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    § 3 ZPO
    Nichtberücksichtigung präventiver Interessen bei der Streitwertfestsetzung

  • kanzlei.biz

    Dreifacher Wert der geltend gemachten Kosten ist als Streitwert angemessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Unterlassungsklage wegen Urheberrechtsverletzung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Streitwert bei Unterlassungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 68 GKG
    Streitwert in Urheberrechtssachen - Keine Erhöhung durch Abschreckungsfunktion

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Streitwert für Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bestimmung des Streitwerts bei Online-Stadtplänen

mehr
  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des Streitwerts bei Online Stadtplänen

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Abschreckung und Nachahmungsgefahr ohne Bedeutung für Streitwertfestsetzung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Urheberrechtsverletzungen wirken Gesichtspunkte der Abschreckung und Nachahmungsgefahr nicht streitwerterhöhend

Verfahrensgang

  • LG Kiel, 29.05.2009 - 2 O 90/09
  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2010, 368 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 126
  • MMR 2009, 799 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 191
  • ZUM 2010, 68



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12  

    Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch

    Dass mit der Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten häufig zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt ist, führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der beklagten Partei erhobene Anspruch entscheidet (Senat, a.a.O.; Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11; vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11  

    Streitwert, Unterlassung, Urheberrecht

    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver Erwägungen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992 - 13 W 81/92, CR 1993, 209 (211); Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 6 W 12/09, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 6 W 161/04, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9).

    Es ist Sache des Gesetzgebers und dem Zivilverfahren sachfremd, die Lücken des Schutzes von geistigem Eigentum aufzufüllen oder zu belassen und die negativen Folgen einer Verletzungshandlung für den Verletzer zu definieren (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 1994, a.a.O., Tz. 9; Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009, a.a.O., Tz. 7).

  • LG Stuttgart, 27.09.2011 - 17 O 671/10  

    Klage eines Verlages gegen eine Universität; Zugänglichmachen eines Buches über

    (a) Auch wenn nach dem allgemeinen Sprachverständnis "kleine Teile eines Werkes" einen deutlich geringeren Umfang aufweisen müssen als die "Teile eines Werkes", für welche in der Literatur im Rahmen des § 46 UrhG teilweise eine Grenze von 3 bis 10 DIN A5-Seiten angenommenen wird (vgl. Prof. Dr. Berger, Anlage K 22! Seite 21 m. w. N.), kann im vorliegenden Fall zur Bestimmung des quantitativen Umfangs der zulässigen Entnahme eine relative Größe von 10 % des für den Unterricht ausschließlich relevanten Werkumfanges von 476Textseiten herangezogen werden (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, a. a. O., § 52a UrhG Rdnr. 7, § 53 UrhG Rdnr. 52, 61; OLG Karlsruhe, GRUR 1987, S. 818 - Referendarkurs; OLG München OLG München, Urteil vom 24.03.2011, 6 W 12/09, Anlage K 35, Seite 4; a. A. Lüft in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 52a UrhG Rdnr. 5; Prof. Dr. Berger, Anlage K 22, Seite 21).
mehr
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 22 W 55/12  

    Zur Erhöhung des Streitwerts in gerichtlichen Urheberrechtssachen auf Grund eines

    Die von der Klägerin gegen die Auffassung des Senats geäußerten Bedenken geben keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung: Dass die Klägerin mit ihrer Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt, rechtfertigt die Erhöhung des Streitwertes ersichtlich nicht, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der Beklagten erhobene Anspruch entscheidet (Senat, Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11; vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11  

    Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung

    Der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht, dass der Streitwert bei solcher Art Unterlassungsansprüchen aus Gründen der Abschreckung zu erhöhen sei (vgl. exemplarisch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342 - Kartenausschnitte; GRUR-RR 2007, 375 - Filesharing und OLG Rostock WRP 2007, 1264), vermag der Senat nicht zu folgen (so auch im Ergebnis OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 126).
  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09  

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

    Das OLG Schleswig hat wiederum in einem Fall der unerlaubten Übernahme von Kartenausschnitten den Streitwert für den Unterlassungsanspruch mit dem dreifachen Streitwert für die Lizenzgebühr angenommen (MMR 2009, 799, Gründe BeckRS 2009 25261).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht