Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.11.2003 - 6 W 120/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5447
OLG Celle, 12.11.2003 - 6 W 120/03 (https://dejure.org/2003,5447)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.11.2003 - 6 W 120/03 (https://dejure.org/2003,5447)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. November 2003 - 6 W 120/03 (https://dejure.org/2003,5447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3; ZPO § 263
    Zum Auferlegen der Parteikosten bei Parteiwechsel auf Klägerseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 410
  • MDR 2004, 410 (Volltext mit red. LS)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 W 11/07

    Kosten durch Parteiwechsel auf Klägerseite

    Entgegen der Auffassung des OLG Celle (MDR 2004, 410) ist nicht entscheidend darauf abzustellen, dass das Ergebnis des Streits zwischen dem neuen Kläger und dem verbleibenden Beklagten den Umfang, in welchem der ausgeschiedene Kläger dem Beklagten Kosten, insbesondere auch außergerichtliche Kosten, zu erstatten hat, beeinflussen kann.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2012 - 3 L 156/08

    Nachbarklage - bauaufsichtliches Einschreiten gegen die benachbarte Wohnbebauung

    b) Was die Aufteilung der Kosten auf Klägerseite angeht, entspricht es billigem Ermessen, dass die früheren Kläger die bis zu ihrem Ausscheiden entstandenen Kosten als Gesamtschuldner tragen und die danach entstandenen Kosten der nunmehrigen Klägerin zur Last fallen (zu dieser Kostenteilung auch im Falle streitiger Entscheidung vgl. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 154 Rn. 43; OLG Stuttgart, B. v. 12.04.1973 - 6 U 73/72 - Juris - anders Greger in: Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 91 Rn. 13 "Parteiwechsel" sowie OLG Brandenburg, U. v. 11.03.2004 - 9 UF 123/03 -, Juris: Aufteilung der bis zum Parteiwechsel entstandenen Kosten nach Kopfteilen; noch anders Roth in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 4, 22. Aufl. 2008, § 263 Rn. 53 mwN sowie OLG Hamm, B. v. 08.08.2007 - 12 W 11/07 - u. OLG Celle, B. v. 12.11.2003 - 6 W 120/03 -, beide in Juris: Auferlegung nur der ausscheidbaren Mehrkosten an den früheren Kläger).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht