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   OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00   

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OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00 (https://dejure.org/2000,1789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.07.2000 - 6 W 126/00 (https://dejure.org/2000,1789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Juli 2000 - 6 W 126/00 (https://dejure.org/2000,1789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Fahrtkostenerstattung für einen nicht ortsansässigen Rechtsanwalt ist rechtmäßig.

  • RA Kotz

    Fahrtkostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1215
  • BB 2000, 1911
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    aa) Der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozeßgericht zugelassenen und dort auch nicht wohnenden Rechtsanwaltes für Reisen zum Prozeßgericht steht nicht die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO entgegen (zutreffend: OLG Bremen, JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998 = JurBüro 2001, 998 und NJW-RR 2001, 1000 = JurBüro 2001, 256; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 = MDR 2000, 1215; KG NJW-RR 2001, 1002; OLG Schleswig, JurBüro 2001, 197 = MDR 2001, 537; a.A.: OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1001; OLG München NJW-RR 2001, 997; Bischoff MDR 2000, 1357, 1359).
  • BGH, 21.01.2004 - IV ZB 32/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen

    Weiter legt das Beschwerdegericht zutreffend zugrunde, daß für eine bei einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO darstellt (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2002 aaO unter B II 2 b, bb (1); Beschluß vom 12. Dezember 2002 aaO unter II 2 b, bb; OLG Frankfurt am Main, MDR 2000, 1215, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1000, 1001; KG NJW-RR 2001, 1002, 1003).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00

    Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der

    (Anschluss an OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587).

    Der Senat schließt sich deshalb der durch das Oberlandesgericht Frankfurt (MDR 2000 1215, 1216 = JurBüro 2000, 587) vertretenen Ansicht an, daß nach der Neufassung des § 78 Abs. 1 ZPO es aus der Sicht einer klagenden Partei im Regelfall vernünftig und am kostengünstigsten erscheint, einen in ihrer Nähe befindlichen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sowohl die vorgerichtliche Korrespondenz erledigt hat als auch einen anschließenden Prozeß führt und vor dem Prozeßgericht auftritt.

    Für den letztgenannten Fall stünde dann die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines tatsächlich in Anspruch genommenen Unterbevollmächtigten außer Zweifel (so auch Enders, JurBüro 2000, 587, 588).

  • OLG Koblenz, 02.08.2001 - 14 W 538/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Im Interesse Kosten sparender Prozessführung sind die Parteien vielmehr grundsätzlich gehalten, Anwälte in Gerichtsnähe mit der Prozessvertretung zu betrauen (Abweichung von OLG Düsseldorf, 26.10.2000, 10 W 94/00, JurBüro 2001, 199/200; OLG Frankfurt, 31.7.2000, 6 W 126/00, JurBüro 2000, 587 sowie Enders in JurBüro 2001, 198/199).«.

    Aus der Vorschrift lässt sich lediglich entnehmen, dass solche Mehrkosten nicht erstattet werden, die der obsiegenden Partei deshalb entstehen, weil der bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwalt nicht am Gerichtsort sitzt; darum geht es hier indessen nicht (vgl. KG JurBüro 2001, 257, 258; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 255; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; OLG Schleswig JurBüro 2001, 197).

    Die Neuregelung von § 78 ZPO ist für diese Beurteilung ohne Belang (OLG Hamburg JurBüro 2001, 203; OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 201 ; a.A. OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 199/200; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 ; Enders JurBüro 2001, 198).

  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

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  • OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Bestellung durch auswärtigen Beklagten

    (Abgrenzung zu OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587).

    a) Es wird die Auffassung vertreten, die Reisekosten eines in der Nähe des Sitzes der Partei tätigen Rechtsanwaltes bildeten grundsätzlich die Höchstgrenze, bis zu der die Kosten eines auswärtigen Prozeßbevollmächtigten erstattungsfähig seien (OLG Frankfurt MDR 2000 1215, 1216 = JurBüro 2000 587).

  • OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01

    Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen

    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.11.2000 - 3 W 3744/00, MDR 2001, 235 = OLGR 2001, 71; OLG Hamburg, Beschl. v. 08.12.2000 - 8 W 252/00, OLGR 2000, 96 = MDR 2001, 294 = NJW-RR 2001, 788; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.12.2000 - 4 W 68/00, OLGR 2001, 535 = RPfleger 2001, 200 = NJW-RR 2001, 1001; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000 - 11 W 136/00, OLGR 2001, 54 = MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201; OLG Hamm, Beschl. v. 12.02.2001 - 23 W 8/01, OLGR 2001, 185 = AnwBl 2001, 441 = MDR 2001, 959; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001 - 11 W 946/01, MDR 2001, 773 = OLGR 2001, 241; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.2001 - 8 W 91/01, OLGR 2001, 393 = MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533) lehnt grundsätzlich die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten ab, während ein anderer Teil der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 31.07.2000 - 5 W 126/00, OLGR 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anm. v. Enders; Beschl. v. 23.10.2000 - 6 W 162/00, MDR 2001, 55; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.10.2000 - 9 W 145/00, OLGR 2001, 1; Kammergericht, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00, OLGR 2001, 102 = MDR 2001, 473; OLG Bremen, Beschl. v. 07.06.2001 - 2 W 54/01, OLGR 2001, 337; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.2001 - 10 W 67/01, OLGR 2001, 491) die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwaltes obsiegenden Partei als Kostengläubiger im Grundsatz bejaht.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01

    Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts

    Die Auffassung des Senats, dass die durch die Beauftragung des auswärtigen Prozessbevollmächtigten anfallenden Reisekosten grundsätzlich zu erstatten sind, wird geteilt vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLGRep. 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anmerkung Enders, sowie MDR 2001, 55), nach dessen Meinung die Reisekosten eines in der Nähe des Sitzes der Partei ansässigen Rechtsanwaltes die Höchstgrenze bilden, bis zu der Kosten eines tatsächlich eingeschalteten auswärtigen Bevollmächtigten gegenüber dem Prozessgegner geltend gemacht werden können.
  • LG Hanau, 15.08.2003 - 3 T 118/02

    Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren als Kosten für eine zweckentsprechende

    Denn die Beurteilung der Frage, ob aufgewendete Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschluss vom 16.10.2002, Az, VIII ZB 30/02; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, MDR 2000, 1215, 1216) [OLG Frankfurt am Main 31.07.2000 - 6 W 126/00] .

    Auch wenn jede Partei die allgemeine Pflicht trifft, die Kosten des Rechtsstreits im Rahmen des Verständigen möglichst gering zu halten, weswegen sich die Notwendigkeit der Entstehung von Kosten aus der Sicht einer vernünftigen, kostenorientierten Partei bestimmt (OLG Frankfurt am Main, MDR 2000, 1215, 1216) [OLG Frankfurt am Main 31.07.2000 - 6 W 126/00] , sind die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalt der Partei Termine beim Prozessgericht wahrnimmt, als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz ZPO zu qualifizieren, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten, nämlich Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten nach § 28 BRAGO, erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären.

  • OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01

    Kostenprognose bei Rechtsstreit vor Landgericht in anderem Bezirk - Gebot

    Die einschränkende Auslegung dieser Vorschrift, wonach sie nur Anwendung finden solle, wenn der von der Partei beauftragte Anwalt speziell bei dem Prozeßgericht zugelassen ist, und für den Fall der Beauftragung eines bei einem anderen Landgericht zugelassenen Anwalts nicht gelte (so OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 f.), führt nicht weiter.
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - Kosten des Unterbevollmächtigten -

  • OLG Oldenburg, 17.01.2003 - 15 W 3/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

  • KG, 23.01.2001 - 1 W 8967/00

    Verpflichtung zum Ersatz von Reisekosten eines bei dem Prozessgericht

  • OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Abgleich mit Kosten eines

  • OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

  • OLG Hamburg, 08.12.2000 - 8 W 252/00

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

  • OLG Naumburg, 15.12.2005 - 10 W 34/05

    Kostenerstattung: Zur Frage, ob die Beauftragung eines spezialisierten

  • OLG Dresden, 17.06.2002 - 21 W 757/02

    Anwalt; Reisekosten

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 96/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu

  • OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des auswärtigen

  • OLG Dresden, 03.09.2001 - WVerg 6/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Verfahrensbevollmächtigen im

  • OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 1 W 1796/01

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - vorausgehendes Mahnverfahren -

  • OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 8 W 583/00

    Anwaltswechsel im Mahnverfahren - Abgabe an Gericht in anderem Landgerichtsbezirk

  • OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten eines auswärtigen

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01

    Kostenerstattung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der

  • OLG Oldenburg, 19.08.2002 - 8 W 85/02

    Reisekostenerstattung für einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten bei

  • LG Kassel, 31.07.2002 - 2 T 96/02

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts; Notwendigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2002 - 10 W 36/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01

    Kostenerstattung: Reisekosten des auswärtigen Anwalts

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   OLG Jena, 12.04.2000 - 6 W 126/00   

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OLG Jena, 12.04.2000 - 6 W 126/00 (https://dejure.org/2000,19480)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.04.2000 - 6 W 126/00 (https://dejure.org/2000,19480)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. April 2000 - 6 W 126/00 (https://dejure.org/2000,19480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs ; Berechtigung zur Einlegung einer Beschwerde gegen eine Grundbucheintragung; Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Rechtsnachfolge bei Gebietsveränderungen; Übergang des Eigentums an einem Grundstück kraft Gesetzes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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