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OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in Wettbewerbssachen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen
- kanzlei.biz
Einschaltung eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen kann notwendig sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.04.2010 - 3 O 329/09
- OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 314
- GRUR-RR 2011, 118
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 6 W 185/06
Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10
3 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. JurBüro 1997, 599; Beschl. v. 20.09.2006 - 6 W 185/06 - und v. 04.11.2008 - 6 W 68/08) kann in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören. - OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 6 W 107/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10
3 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. JurBüro 1997, 599; Beschl. v. 20.09.2006 - 6 W 185/06 - und v. 04.11.2008 - 6 W 68/08) kann in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören. - OLG Frankfurt, 04.11.2008 - 6 W 68/08
Wettbewerbssache: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 6 W 132/10
3 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. JurBüro 1997, 599; Beschl. v. 20.09.2006 - 6 W 185/06 - und v. 04.11.2008 - 6 W 68/08) kann in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören.
- OLG Frankfurt, 11.06.2019 - 6 W 119/15
Kostenfestsetzung: Erstattung von Patentanwaltskosten in Wettbewerbssachen
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Juristisches Büro 1997, 599; Beschluss vom 20.09.2006 - 6 W 185/06 , Beschluss vom 04.11.2008 - 6 W 68/08 , Beschluss vom 12.10.2010 - 6 W 132/10 ) kann in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich wurden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören.