Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.09.1997 - 6 W 140/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13839
OLG Frankfurt, 23.09.1997 - 6 W 140/97 (https://dejure.org/1997,13839)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.1997 - 6 W 140/97 (https://dejure.org/1997,13839)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 1997 - 6 W 140/97 (https://dejure.org/1997,13839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,13839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 858
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Umstände (vgl. BVerfGE 82, 30 ; zur zivilprozessualen Rechtslage Schneider, Befangenheitsablehnung im Zivilprozess, 3. Aufl. 2008, Rn. 378; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Oktober 1992 - 11 W 76/92 -, OLG-Report 1992, S. 343; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. September 1997 - 6 W 140/97 -, NJW-RR 1998, S. 858 ; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. September 2004 - 16 W 126/04 -, OLG-Report 2004, S. 561 ) kann eine Besorgnis der Befangenheit nicht verneint werden.
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Zwar kann gegebenenfalls auch der Inhalt einer dienstlichen Erklärung nach § 45 Abs. 3 ZPO Anlaß geben, an der Objektivität und Unbefangenheit des Richters zu zweifeln (vgl. OLG Köln, NJW 1986, 419 [420]), etwa wegen eines unangemessenen Tons dieser Äußerung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 858 f.) oder deshalb, weil der Richter es trotz entsprechender Aufforderung durch den Kontrollrichter ablehnt, auf einen von diesem als entscheidungserheblich angesehenen, von der Partei zur Begründung des Ablehnungsgesuchs konkret vorgetragenen Sachverhalt einzugehen.
  • OLG Köln, 08.03.2024 - 26 WF 8/24
    Zwar kann sich die Besorgnis der Befangenheit im Einzelfall auch aus einer unzulänglichen oder unsachlichen Stellungnahme des Richters zu dem Ablehnungsantrag in der dienstlichen Äußerung ergeben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. September 1997 - 6 W 140-97, NJW-RR 1998, 858, beck-online; Zöller, aaO, § 42 Rn. 24 mwN).
  • OLG Bremen, 24.05.2006 - 2 Sch 2/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters wegen der Art und Weise der

    Auch die Art der Auseinandersetzung eines Schiedsrichters mit einem gegen ihn gerichteten Ablehnungsantrags kann die Besorgnis seiner Befangenheit begründen (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 858 für den staatlichen Richter).

    Auch die Art der Auseinandersetzung eines Richters mit einem Ablehnungsantrag kann die Besorgnis der Befangenheit begründen (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, S. 858).

  • OLG Brandenburg, 04.06.2015 - 10 WF 59/15

    Ablehnung eines Richters in Familiensachen: Befangenheitsbesorgnis wegen

    Die dienstliche Erklärung kann aber einen selbständigen Befangenheitsgrund bilden, wenn sie nach Inhalt oder Wortwahl auf eine unsachliche Einstellung des Richters schließen lässt (Vossler, in: Vorwerk/ Wolf, BeckOK ZPO, Edition 16, Rn. 30; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 24), etwa wenn der Richter in der Erklärung einen Beteiligten persönlich angreift (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 195, 300) oder sich der Richter auch sonst im Ton vergreift (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 858, 859).
  • OLG München, 03.01.2014 - 34 SchH 7/13

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Fortbestehen

    53 (3) Unzulängliche Stellungnahmen eines Richters zum Ablehnungsgesuch können ebenso wie unsachliche Stellungnahmen die Besorgnis der Befangenheit begründen (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 858; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2010 - 11 W 16/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen unterbliebener Kenntnisnahme von

    Auch unzulängliche oder unsachliche Stellungnahmen des Richters zu den zum Ablehnungsantrag führenden Vorgängen in der dienstlichen Äußerung können die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1998, S. 858; Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., 2010, § 42, Rdnr. 24).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2012 - 26 SchH 15/11

    Gründe für die Ablehnung des Vorsitzenden eines Schiedsgerichts

    Auch die Art der Auseinandersetzung eines Richters mit einem Ablehnungsantrag kann im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. OLG Bremen, SchiedsVZ 2007, 53, 54; OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 858), wobei es dem Richter allerdings nicht versagt ist, den zur Ablehnung führenden Vorgang mit der gebotenen Zurückhaltung wertend zu beurteilen (OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

    Eine dienstliche Erklärung nach § 44 Abs. 3 ZPO kann zwar grundsätzlich ebenfalls einen selbständigen Befangenheitsgrund bilden, wenn sie nach Inhalt oder Wortwahl auf eine unsachliche Einstellung des Richters schließen lässt, was insbesondere bei unsachlichen oder polemischen Äußerungen in Betracht kommt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2015 - 10 WF 59/15, juris-Rn. 11 = NZFam 2016, 567; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.09.1997 - 6 W 140/97 = NJW-RR 1998, 858; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.1994 - 3 W 2/94, juris-Rn. 13 = NJW-RR 1995, 300).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 07.04.2014 - LVG 17/11

    Befangenheit

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der abgelehnte Richter darüber hinaus in der dienstlichen Äußerung Ausführungen zur Zulässigkeit und Begründetheit des Ablehnungsgesuchs macht (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.09.1997 - 6 W 140/97 -, NJW-RR 1998, 858).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - L 3 SF 108/10
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht