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   OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13   

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OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13 (https://dejure.org/2015,65599)
OLG München, Entscheidung vom 07.04.2015 - 6 W 1402/13 (https://dejure.org/2015,65599)
OLG München, Entscheidung vom 07. April 2015 - 6 W 1402/13 (https://dejure.org/2015,65599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Rückruf streitbefangener Produkte - "Rescue Tropfen"

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11

    Bezeichnung von Spirituosen mit "Rescue Tropfen" oder "Rescue Night Spray"

    Auszug aus OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
    Gegen die Schuldnerin wird wegen zweier Zuwiderhandlungen gegen das Verbot gemäß Nr. 1 des Urteils des Senats vom 31.3.2013 - 6 U 4189/11 - ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 45.000,-, ersatzweise eine Ordnungshaft von 9 Tagen, die Ordnungshaft zu vollziehen am Geschäftsführer der Schuldnerin, festgesetzt.

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss des Landgerichts München I vom 17.5.2013 unter I. Bezug genommen, mit dem der Antrag der Gläubigerinnen vom 7.3.2013, gegen die Schuldnerin wegen Verstößen gegen das Verbot gemäß dem Urteil des Senats vom 31.1.2013 - 6 U 4189/11 im geschäftlichen Verkehr als Spirituosen gekennzeichnete Produkte unter der Bezeichnung "RESCUE TROPFEN" und/oder "RESCUE NIGHT SPRAY" zu bewerben und/oder zu vertreiben", ein empfindlliches Ordnungsgeld festzusetzen, zurückgewiesen wurde.

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
    Bei Anwendung dieser Maßstäbe ist zu berücksichtigen, dass der unterlassene Rückruf gegenüber den Apotheken nur als ein Verstoß zu qualifizieren ist (vgl. zur Vertragsstrafe BGH GRUR 2015, 258 Tz. 76 - CT-Paradies).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
    Zu berücksichtigen sind bei der Festsetzung Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher zukünftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (vgl. BGH GRUR 2004, 264, 268 - Euro-Einführungsrabatt).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
    Insoweit kann sich der Schuldner nicht darauf berufen, dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt ist (vgl. BGH GRUR 2014, 595 Tz. 26 - Vertragsstrafenklausel; GRUR 2015, 190 Tz. 16; jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 28.05.2014 - 29 W 546/14
    Auszug aus OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
    Auf dieser Grundlage wird in der Instanzrechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 14.4.1999 - 6 W 17/99, juris; Beschl. v. 25.5.1999 - 3 W 114/99, GRUR 2000, 921; Beschl. v. 12.3.2008 - 6 W 21/08, GRUR-RR 2008, 365; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG München, Beschl. v. 21.7.1992 - 29 W 1887/92, WRP 1992, 809; Beschl. v. 28.5.2014 - 29 W 546/14, Magazindienst 2014, 698 = Anlage L 1) mit Zustimmung in der Literatur (vgl. Köhler a. a. O. § 12 Rn. 6.7; Teplitzky a. a. O. Kap. 57 Rn. 26, Seite 1093; Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 63 Rn. 10 mit Fn. 34; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 378, 392; MünchKommUWG/Fritzsche, 2. Aufl., § 8 Rn. 108) die Auffassung vertreten, dass der Schuldner, dem gerichtlich untersagt wurde, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, auch dafür Sorge zu tragen hat, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden.
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
    Insoweit kann sich der Schuldner nicht darauf berufen, dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt ist (vgl. BGH GRUR 2014, 595 Tz. 26 - Vertragsstrafenklausel; GRUR 2015, 190 Tz. 16; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    Auszug aus OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
    Entgegen der Auffassung der Schuldnerin beschränkt sich der Verbotsbereich nicht auf die von den Gläubigerinnen angegriffenen konkreten Verletzungsformen (vgl. BGH GRUR 2014, 706 Tz. 21 - Reichweite des Unterlassungsgebots).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

    Auszug aus OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
    Darüber hinaus erstreckt sich der Verbotsbereich des Titels auch auf sog. kerngleiche Verletzungshandlungen, d. h. auch auf Abwandlungen der konkreten Verletzungsformen, in denen das Charakteristische des titulierten Verbots zum Ausdruck kommt und die bereits impliziert Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren waren (vgl. BGHZ 126, 287, 296 - Rotes Kreuz; GRUR 2010, 156 - EIFEL-Zeitung; GRUR 2012, 407 Tz. 19 - Delan; a. a. O. Tz. 11 ff. - Reichweite des Unterlassungsgebots; Köhler a. a. O. § 12 Rn. 2.113 und 6.4; Harte/Henning/Brüning,Vorb zu § 12 Rn. 295; jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerfG GRUR 2007, 618, 619 -Organisationsverschulden).
  • OLG Hamburg, 31.03.2003 - 3 W 15/03
    Auszug aus OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
    Demgegenüber hat das OLG Hamburg in dem vom Landgericht herangezogenen Beschluss vom 31.1.2003 - 3 W 15/03, Pharmarecht 2003, 171 (= Anlage AG 1) die Auffassung vertreten, dass der Schuldner nicht verpflichtet ist, auch bereits vollständig abgewickelte Lebensvorgänge rückgängig zu machen und sich insbesondere auch an Dritte wenden muss, auf die er keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten hat.
  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

    Auszug aus OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13
    Darüber hinaus erstreckt sich der Verbotsbereich des Titels auch auf sog. kerngleiche Verletzungshandlungen, d. h. auch auf Abwandlungen der konkreten Verletzungsformen, in denen das Charakteristische des titulierten Verbots zum Ausdruck kommt und die bereits impliziert Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren waren (vgl. BGHZ 126, 287, 296 - Rotes Kreuz; GRUR 2010, 156 - EIFEL-Zeitung; GRUR 2012, 407 Tz. 19 - Delan; a. a. O. Tz. 11 ff. - Reichweite des Unterlassungsgebots; Köhler a. a. O. § 12 Rn. 2.113 und 6.4; Harte/Henning/Brüning,Vorb zu § 12 Rn. 295; jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerfG GRUR 2007, 618, 619 -Organisationsverschulden).
  • OLG München, 21.07.1992 - 29 W 1887/92
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1654/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verpflichtung des

  • OLG München, 31.07.1992 - 29 W 1887/92
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 115/07

    Wirksamwerden einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil

  • OLG Zweibrücken, 25.05.1999 - 3 W 114/99
  • BGH, 28.01.1977 - I ZR 109/75
  • OLG München, 22.02.1972 - 6 W 611/72
  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

  • OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 21/08

    Handlungspflichten nach Vertriebsverbot

  • OLG Köln, 27.07.2000 - 6 W 3/00

    Pflichten des Unterlassungsschuldners beim Vertrieb nicht verkehrsfähiger

  • OLG Köln, 14.04.1999 - 6 W 17/99

    Informationspflicht des verurteilten Unterlassungschuldners

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

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