Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 14.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02   

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https://dejure.org/2002,2504
OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,2504)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.12.2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,2504)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,2504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Testamentsauslegung bei mehrdeutiger Erbenbezeichnung: Erbeinsetzung "des Tierschutzvereins"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2073 BGB ; § 27 FGG
    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Vorbescheid des Nachlassgerichts; Umdeutung einer unzulässigen Beschwerde in einen Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins; Bestimmung des Tierschutzvereins ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Vorbescheid des Nachlassgerichts; Umdeutung einer unzulässigen Beschwerde in einen Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins; Bestimmung des Tierschutzvereins ...

  • Judicialis

    BGB § 2073; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2073
    Auslegung eines Testaments; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach Entscheidung über einen Vorbescheid und Erteilung des Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer ist "der Tierschutzverein"?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der "Tierschutzverein" sollte erben am Ort gab es aber zwei Tierschutzvereine!

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei der ungenauen Bezeichnung "Tierschutzverein" im Testament wird die Erbschaft unter allen in Frage kommenden Tierschutzvereinen aufgeteilt - Zur Auslegung eines Testaments, wenn mehrere als bedacht in Frage kommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 367
  • NJW-RR 2003, 368
  • FamRZ 2003, 787
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • AG Leipzig, 12.07.1994 - VI 5432/93

    Erbeinsetzung der "DDR"

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Gerade auch in derartigen Fällen, in denen der Erblasser nur eine Person bezeichnet hat, sich aber einer auf mehrere Personen passenden Ausdrucksweise bedient hat und die Auslegung nicht ergibt, welche dieser Personen gemeint ist, findet § 2073 BGB Anwendung (Münchener Kommentar - Schlichting, BGB, Band 9, 3. Aufl. 1997, § 2073 Rdnr. 1; vgl. auch AG Leipzig, Rpfleger 1995, 22: Erbeinsetzung "des Staates" in einem im Gebiet der ehemaligen DDR vom Erblasser vor dem 3. Oktober 1990 errichteten Testament mit der Folge einer Erbenstellung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen zu gleichen Teilen; ferner BayOblG NJW-RR 1990, 1417, 1418: Erbeinsetzung der "beiden Altenheime der Stadt" in entsprechender Anwendung des § 2073 BGB als Erbeinsetzung der tatsächlich vorhandenen drei Altenheime zu je 1/3).
  • OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02

    Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil;

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Mit der Erteilung dieses angekündigten Erbscheins ist das auf Aufhebung des Vorbescheids gerichtete Verfahren gegenstandslos geworden und damit die weitere Beschwerde unzulässig (BayOblG 1982, 236, 239; FamRZ 1991, 618, 619; OLG Karlsruhe, FamRZ 1970, 255, 256; Keidel/Kuntze, FGG, 14. Aufl., § 19 Rdnr. 15; § 84 Rdnr. 2; Palandt, BGB, 62. Aufl., § 2353 Rdnr. 26).
  • OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02

    Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und der Zuwendung eines Vermächtnisses;

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90

    Auslegung eines Testaments; Zuwendung eines Vermächtnisses; Auslegung eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Gerade auch in derartigen Fällen, in denen der Erblasser nur eine Person bezeichnet hat, sich aber einer auf mehrere Personen passenden Ausdrucksweise bedient hat und die Auslegung nicht ergibt, welche dieser Personen gemeint ist, findet § 2073 BGB Anwendung (Münchener Kommentar - Schlichting, BGB, Band 9, 3. Aufl. 1997, § 2073 Rdnr. 1; vgl. auch AG Leipzig, Rpfleger 1995, 22: Erbeinsetzung "des Staates" in einem im Gebiet der ehemaligen DDR vom Erblasser vor dem 3. Oktober 1990 errichteten Testament mit der Folge einer Erbenstellung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen zu gleichen Teilen; ferner BayOblG NJW-RR 1990, 1417, 1418: Erbeinsetzung der "beiden Altenheime der Stadt" in entsprechender Anwendung des § 2073 BGB als Erbeinsetzung der tatsächlich vorhandenen drei Altenheime zu je 1/3).
  • OLG Celle, 08.07.2003 - 6 W 63/03

    Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge ; Verzicht auf Erb- und

    Allerdings ist es in derartigen Fällen zulässig und zur Vermeidung eines weiteren Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen auch sachgerecht, den im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten Antrag auf Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts und Aufrechterhaltung des Beschlusses des Amtsgerichts in einen Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins umzudeuten (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Dezember 2002 - 6 W 143/02 -, in: FamRZ 2003, 787, 788 = Nds.…
  • LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer

    Ebenso hat das Landgericht Köln (Urteil vom 10.10.2002, 7 O 426/01, NJW-RR 2003, 368 -378) keine Verkehrssicherungspflichtverletzung angenommen, wenn an einem Fußgängerüberweg im Bereich von Gleisbauarbeiten auf einer Straße Höhenunterschiede bei Betonplatten von 4, 5 - 5 cm auftreten.
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   OLG Frankfurt, 14.11.2002 - 6 W 143/02   

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https://dejure.org/2002,12406
OLG Frankfurt, 14.11.2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,12406)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.11.2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,12406)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. November 2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,12406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 3 ZPO
    Streitwertfestsetzung für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 728 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14

    Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung

    (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2003, 232).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2004 - 6 W 161/04

    Streitwertbemessung in Fällen des Handels mit Markenplagiaten: Generalpräventive

    Grundlagen für die Schätzung bei Schutzrechtsverletzungen können nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. GRUR-RR 03, 232) zum einen der Wert des Schutzrechts und zum andern der sogenannte Angriffsfaktor, das heißt die Frage sein, in welcher Weise das Schutzrecht durch die beanstandete Verletzungshandlung beeinträchtigt wird.
  • LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06

    Angebot und Verbreitung von Kopierschutzumgehungsprogrammen bei ebay

    b) Die Frage, ob in vergleichbaren Fällen, bei denen das Interesse des Klägers an der ungestörten Benutzung eigener Rechte ("Wert des Schutzrechts" - vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 71 - Streitwertfestsetzung bei Handel mit Markenplagiaten; GRUR-RR 2003, 232 - Streitwert in Markensachen) zur Erzielung von Umsätzen zu bewerten ist (wie sie im gewerblichen Rechtsschutz die Regel sind), die - je nachdem, was kürzer ist - 30-jährige Gültigkeit des Titels oder die Laufzeit des Schutzrechts (so OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451 Höhe der Sicherheitsleistung für die vorläufige Vollstreckbarkeit - Sicherheitsleistung /Kaffeepads) oder § 9 ZPO entsprechend den Multiplikator mit angegebenen Jahresumsätzen heranzuziehen ist, ist, soweit feststellbar, nicht höchstrichterlich entschieden; hier wäre schon bei einer entsprechenden Anwendung von § 9 ZPO der festgesetzte Streitwert gerechtfertigt.c) Der Beklagte hat bei der Diskussion eines Streitwerts von 10.000,-- EUR insgesamt gemeint, dieses sei allenfalls das Interesse der Klägerin an der Unterbindung jeglicher Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen; angesichts der Vielzahl schon der angebotenen Programme zur Umgehung und dem nach der Lebenserfahrung anzunehmenden vielfachen Einsatz jedes Programms zur Herstellung derartiger illegaler Tonträger erscheint dieser Ansatz weltfremd.
  • OLG Dresden, 11.11.2003 - 14 W 899/03

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung für ein wettbewerbsrechtliches

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