Rechtsprechung
OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Oberlandesgericht
BGB § 1836a; BVormVG § 1
Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Judicialis
BGB § 1836a; ; BVormVG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2
Erhöhte Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
BGB § 1836a; BVormVG § 1
Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium - nomos.de , S. 53 (Leitsatz)
§ 1836a BGB; § 1 BVormVG
Betreuervergütung - erhöhter Stundensatz - DDR-Ausbildung - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Betreuervergütung und DDR-Studium
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 11.02.2003 - 7 T 716/01
- OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03
Papierfundstellen
- NJ 2003, 379 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der …
Auszug aus OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03
Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110).Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).
- OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00
Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern …
Auszug aus OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03
Da es sich bei der Betreuung ihrem Wesen nach um rechtliche Betreuung (§ 1901 Abs. 1 BGB) handelt, kommt insbesondere rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (…Senat, a.a.O.; vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21).Da es sich bei der Betreuung ihrem Wesen nach um rechtliche Betreuung (§ 1901 Abs. 1 BGB) handelt, kommt insbesondere rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21;… BayObLG, a.a.O.;… Senat, a.a.O.).
- OLG Dresden, 26.06.2000 - 15 W 500/00
Zur Höhe von Betreuervergütung
Auszug aus OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03
Eine solche, mit formellem Abschluss beendete Ausbildung wird nicht auf isolierten Fortbildungsmaßnahmen oder aufgrund von Berufserfahrungen gewonnen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 188).Seine Fortbildungsmaßnahmen und Berufserfahrungen sind einer abgeschlossenen Ausbildung nicht gleichzustellen (Vgl. BayObLG FamRZ 2001, 188).
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03
Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.). - OLG Dresden, 06.03.2000 - 15 W 2382/99
Vergütung von Berufsvormündern
Auszug aus OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03
Eine solche Ausbildung vermittelt soziale Kompetenzen und zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit, die bei der Erfüllung von Betreuungsaufgaben von allgemeinem Vorteil sein können (…vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG Dresden, FamRZ 2000, 1310). - OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00
Höhe der Vergütung eines als Betreuer tätigen Dipl.-Staatswissenschaftlers der …
Auszug aus OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03
Im Ergebnis übereinstimmend mit dem Beschluss des OLG Brandenburg vom 22.03.2001 (9 Wx 54/00, NJ 2002, 97 f.; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, 1 BvR 715/01) ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die vom Beteiligten zu 1) erworbene Hochschulausbildung als "Diplom-Staatswissenschaftler" nicht die beantragte Erhöhung des Stundensatzes auf 54, 00 DM gem. § 1836 a BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 BVormVG rechtfertigt.
- KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in …
Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).
- OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03
Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium
Hierin ist die Ausbildung des Beteiligten zu 1) derjenigen Ausbildung vergleichbar, welche ein in der DDR abgeschlossenes Studium der Staatswissenschaften vermittelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 28.4.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379) oder die ein Stabsoffizier der NVA durchlief (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02). - OLG Jena, 22.01.2004 - 6 W 737/03
Betreuervergütung; Fortbildung; Stundensatzerhöhung
Der Sachverhalt der beruflichen Weiterbildung ist vergleichbar mit dem der Nebenfächer mit betreuungsrelevanten Inhalt, die sich nach gefestigter Rechtsprechung auf die Beurteilung, ob eine Berufsausbildung die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG erfüllt, nicht auswirken, weil lediglich maßgeblich ist, dass die abgeschlossene Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanten Fachwissens ausgerichtet ist (Senat, Beschluss vom 18.12.2003, 6 W 653/03; Beschluss vom 28.04.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379; Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02; Beschluss vom 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Beschluss vom 3.3.2000, 6 W 114/00; BayObLG NJW-RR 2000, 1314, 1315).
- OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03 Hierin ist die Ausbildung des Beteiligten zu 1) derjenigen Ausbildung vergleichbar, welche ein in der DDR abgeschlossenes Studium der Staatswissenschaften vermittelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 28.4.2003, 6 W 158/03, NJ 2003, 379) oder die ein Stabsoffizier der NVA durchlief (vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2002, 6 W 533/02).
- OLG Jena, 08.05.2006 - 9 W 93/06
Festsetzung von Betreuervergütung
aa) "Besondere Kenntnisse" i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG sind solche, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S.14; Thüringer OLG Beschl. vom 28.04.2003, Az.: 6 W 158/03; BayObLGZ 1999, 2755 mit Nachw.). - OLG Jena, 15.10.2004 - 9 W 247/04 aa) "Besondere Kenntnisse" i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 14; Senat Beschl. vom 28.04.2003, Az.: 6 W 158/03; BayObLGZ 1999, 2755 mit Nachw.).