Weitere Entscheidung unten: KG, 16.06.2008

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   OLG Oldenburg, 06.03.2008 - 6 W 16/08   

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https://dejure.org/2008,6594
OLG Oldenburg, 06.03.2008 - 6 W 16/08 (https://dejure.org/2008,6594)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.03.2008 - 6 W 16/08 (https://dejure.org/2008,6594)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. März 2008 - 6 W 16/08 (https://dejure.org/2008,6594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Erforderlichkeit einer persönlichen Anhörung betreffend die Prozessfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Feststellung der Prozessunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Feststellung der Prozessunfähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 51 Abs. 1; ; ZPO § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 51 Abs. 1; ZPO § 52
    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Anhörung vor Feststellung der Prozessunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1355
  • MDR 2008, 1355 (Volltext mit red. LS)
  • FamRZ 2008, 1455
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.2008 - 6 W 16/08
    In einem solchen Fall hat das mit Sache konkret befasste Gericht, da es um eine Prozessvoraussetzung geht, von Amts wegen Beweise zu erheben, wobei es nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden ist, weil der Grundsatz des Freibeweises gilt (vgl. BGH NJW 2000, 289, 290).

    BGH NJW 2000, 289 (290)).

    Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg hat es vor der Feststellung der Prozessunfähigkeit des Antragstellers auf der Grundlage des eingeholten Gut achtens des Sachverständigen Prof. Dr. F... versäumt, den Antragsteller persönlich anzuhören und sich auf diese Weise einen unmittelbaren Eindruck von ihm zu verschaffen (vgl. dazu BGH NJW 2000, 289 (290)).

  • OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit des

    T eingeholt, dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, die Einschätzung des Sachverständigen erschütternde Erkenntnisse vorzutragen und zu belegen, und ihn überdies persönlich angehört (vgl. zu diesem Erfordernis: OLG Hamm, FamRZ 2012, 1318 und OLG Oldenburg, FamRZ 2008, 1455).
  • OLG Hamm, 22.02.2012 - 13 W 44/11

    Befangenheit Sachverständiger

    Da es um eine Prozessvoraussetzung geht, sind dabei vor Ablehnung der Prozesskostenhilfe ggfs. von Amts wegen - ohne Bindung an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses - gem. § 118 Abs. 2 ZPO Erhebungen anzustellen und Beweise zu erheben; soll der antragstellenden Partei die Prozessfähigkeit abgesprochen und deshalb die Prozesskostenhilfe versagt werden, muss dabei aus Sicht des Senats regelmäßig jedenfalls die betroffene Person persönlich angehört werden (vgl. dazu OLG Oldenburg, MDR 2008, 1355).
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Rechtsprechung
   KG, 16.06.2008 - 6 W 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,49819
KG, 16.06.2008 - 6 W 16/08 (https://dejure.org/2008,49819)
KG, Entscheidung vom 16.06.2008 - 6 W 16/08 (https://dejure.org/2008,49819)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 6 W 16/08 (https://dejure.org/2008,49819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Wertberechnung beim Abfindungsvergleich

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