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   OLG Brandenburg, 08.01.2009 - 6 W 173/08   

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https://dejure.org/2009,28238
OLG Brandenburg, 08.01.2009 - 6 W 173/08 (https://dejure.org/2009,28238)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.01.2009 - 6 W 173/08 (https://dejure.org/2009,28238)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 6 W 173/08 (https://dejure.org/2009,28238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der dem Beratungshilfeanwalt zustehenden Pauschale für Postdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen auf Grundlage der im Beratungshilfeverfahren entstandenen Gebühren; Zulässigkeit der Berechnung der Pauschgebühr auf Grundlage der hypothetischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 7002
    Höhe des Entgelts für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen eines beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 20.06.2008 - 13 W 882/08

    Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Bemessung der Telekommunikationspauschale

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.01.2009 - 6 W 173/08
    Wie das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 20.06.2008 - 13 W 882/08 -) anschaulich ausgeführt hat, wäre unter Zugrundelegung dieser Ansicht der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle gezwungen, die hypothetischen Wahlanwaltsgebühren zu ermitteln, obwohl es im Beratungshilfeverfahren an einer bindenden richterlichen Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit fehlt.
  • OLG Frankfurt, 03.05.2017 - 18 W 195/16

    Nr. 7002 VV RVG setzt nicht voraus, dass tatsächlich im Einzelfall

    Deswegen ist mit dem OLG Brandenburg (OLG Brandenburg, Beschluss v. 08.01.2009 - 6 W 173/08) die Auffassung zu vertreten, dass im Hinblick auf dieses gesetzgeberische Ziel der Vereinfachung des Kostenrechtes nur durch eine nachweisunabhängige Anbindung der Auslagenpauschale an die im Beratungshilfeverfahren tatsächlich entstandenen Gebühren Rechnung getragen werden kann.
  • AG Winsen, 27.12.2015 - 18 II 531/11

    Auslagenpauschale, Anfall von Auslagen

    Deswegen ist mit dem Brandenburgisches Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 08.01.2009 (6 W 173/08) die Auffassung zu vertreten, dass im Hinblick auf die begrenzten Ressourcen der Justiz dem gesetzgeberischen Ziel der Vereinfachung des Kostenrechtes nur durch eine nachweisunabhängige Anbindung der Auslagenpauschale an die im Beratungshilfeverfahren tatsächlich entstandenen Gebühren Rechnung getragen werden kann.
  • FG Köln, 17.07.2018 - 1 K 1443/17

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten eines Einspruchsverfahrens in

    Der erkennende Senat schließt sich der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung im Bereich der ordentlichen Justiz (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.6.2008 13 W 882/08, NJW-RR 2008, 1671; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8.1.2009 6 W 173/08, JurBüro 2010, 198; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.5.2017 18 W 195/16, JurBüro 2017, 414) und der neueren Literaturmeinung an (Ueberfeldt, DStR 2017, 2144; Franz/Dardat, NJW 2018, 11; Hartmann, Kostengesetze, 48. Auflage 2018, VV 7001, 7002, Rz. 5; Hanses, ZfSch 2017, 464; zum Meinungsstand auch der älteren Rechtsprechung und Literatur vgl. Franz/Dardat, NJW 2018, 12).
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