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OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 6 W 182/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.10.2003 - 6 O 110/02
- OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 6 W 182/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 6 U 103/11
Internationale Zuständigkeit bei Internetveröffentlichung; Herabsetzung des …
Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass der Kernbereich des Verbots einer in deutscher Sprache geäußerten Behauptung auch durch andere Sprachfassungen verletzt sein kann, wenn die Aussage mit der verbotenen inhaltlich zumindest hinsichtlich des Teils übereinstimmt, auf den das Verbot ausweislich der Urteilsbegründung gestützt ist (Senat vom 20.7. 2004 - 6 W 182/03). - OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 15 U 42/22 Demgegenüber sind die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Beschluss vom 20.07.2004, BeckRS 2012, 19253) und Hamburg (Urteil vom 20.12.2007, BeckRS 2009, 12212) ohne weitere Begründung von einer Kerngleichheit inhaltsgleicher Aussagen in der englischen und deutschen Sprache ausgegangen.